Kautionszahlung im Ausland. Haben Sie bei einem Versicherungsfall innerhalb von Europa oder au- ßereuropäischen Gebieten der EU durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leistungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpflicht zu hinterlegen, stellen wir Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu 150.000 EUR zur Verfügung. Der Kautionsbetrag wird auf eine von uns zu leistende Schadenersatz- zahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der von uns zu leis- tende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurück- zuzahlen. Dies gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbe- halten wird oder die Kaution verfallen ist.