Welches Risiko ist versichert?. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Top(SVPS-PH-T) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Pri- vatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
8.1 den Gefahren eines Betriebes, eines Berufes, eines Dienstes oder eines Amtes
8.2 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Familie Top (SVPS- PH-F-T) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserwei- terungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
8.1 den Gefahren eines Betriebes oder Berufes,
8.2 den Gefahren eines Dienstes, eines Amtes
8.3 den Gefahren eines öffentlichen/hoheitlichen Ehrenamtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr), sozialen oder wirtschaftlichen Ehrenamtes mit beruflichem Charakter (z. B. Betriebs- oder Personalrat)
8.4 einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
Welches Risiko ist versichert?. 1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Haus- oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grund- stück. Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist z. B. der Eigen- tümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.
1.2 Bei Gemeinschaften von Wohnungseigentümern im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gilt: Versiche- rungsnehmer ist die Gemeinschaft der Wohnungseigen- tümer. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem gemeinschaftli- chen Eigentum.
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen be- schriebene Bauvorhaben. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bau- leitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbei- ten, spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Welches Risiko ist versichert?. 1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Photo- voltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Ver- sicherungsschein bezeichneten Grundstück. Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
1.2 Es besteht Versicherungsschutz im Rahmen der im An- trag für die Photovoltaikbetreiberhaftpflichtversicherung festgelegten Deckungssummen.
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der im Ver- sicherungsschein und seinen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (SVPS-HUGH) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungs- erweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und/oder Grund- stücksbesitzer (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher) für die im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude oder Grundstücke, einschließlich des Miteigentums an dazu gehörenden Gemeinschaftsanlagen. Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage nicht auf Ihren Miteigen- tumsanteil. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen). Auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind Garagen, Car- ports, Kfz-Stellplätze, Flüssiggastanks, Zisternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen für die Privathaftpflicht-Versicherung und der im Versicherungsschein angegebenen Versiche- rungssummen Ihre gesetzliche Haftpflicht in Ihrer Eigen- schaft als: Richter, Beamter, Angestellter oder Arbeiter des öffent- lichen Dienstes sowie als Angehöriger der Bundeswehr oder des Bundesgrenzschutzes bei Ausübung Ihrer dienstlichen Verrichtungen in der von Ihnen angegebe- nen dienstlichen/beruflichen Tätigkeit, mit Ausnahme von Nebenämtern und Nebenbeschäftigungen, soweit diese nicht ausdrücklich dienstlich angeordnet sind. Die Versicherung ist auf Personen-, Sach- und Vermö- gensschäden abgestellt.
1.1 Die Amtshaftpflichtversicherung umfasst
1.1.1 Ansprüche geschädigter Dritter gegen Sie,
1.1.2 Rückgriffsansprüche wegen Schäden, die Ihr Dienstherr einem Dritten zu ersetzen hatte,
1.1.3 Ansprüche des Dienstherrn wegen ihm unmittelbar zu- gefügter Schäden.
1.2 Folgendes ist in der Amtshaftpflichtversicherung mitver- sichert:
1.2.1 Haftpflichtansprüche aus Schäden, für die Sie auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen öffentlich-rechtli- chen Inhalts einzustehen haben,
1.2.2 die gesetzliche Haftpflicht Ihres dienstlichen Vertreters, es sei denn, der Vertreter ist selbst entsprechend versi- chert,
1.2.3 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihres Ehegatten oder Ihres im Versicherungsschein genannten Lebenspart- ners für die Dauer der häuslichen Gemeinschaft – soweit gegen Zahlung eines Zuschlags vereinbart,
1.2.4 im Rahmen von Abschnitt A1 Ziffer 6.9 die gesetzliche Haftpflicht und/oder Ihres Ehegatten/Lebenspartners aus dem Abhandenkommen von Türschlüsseln, die Sie oder Ihr Ehegatte/Lebenspartner im Rahmen Ihrer dienstli- xxxx Xxxxxxxxxxx erhalten. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 15.000 €. Wenn Sie den Exklu- siv-Tarif vereinbart haben, beträgt die Entschädigungs- grenze 30.000 €.
1.2.5 Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem dienstlichen Ge- brauch von Karabinern, Pistolen und Maschinenpistolen bei Bundeswehr-, Bundesgrenzschutz-, Polizei und Zol- langehörigen.
1.2.6 Ihre gesetzliche Haftpflicht gegenüber dem Dienstherrn aus dem Abhandenkommen von - fiskalischem Eigentum einschließlich Verwarnungs- blocks gemäß dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. - persönlichen Ausrüstungsgegenständen nach dem Be- kleidungsnachweis. Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche > wegen Abhandenkommens von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, > wegen Abhandenkommens von persönlichen Au...
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT) und dieser Versicherungsbe- dingungen für den SV PrivatSchutz - Bootshaftpflicht (SVPS-BOH) und der im aktuellen Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweite- rungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten, dem Besitz und dem Gebrauch im aktuellen Versicherungsschein beschriebener Was- serfahrzeuge. Diese Wasserfahrzeuge - dürfen ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden - können gelegentlich zu privaten Zwecken vermietet oder verliehen werden - müssen ihren Liegeplatz innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäi- schen Union haben.