Welches Risiko ist versichert? Musterklauseln

Welches Risiko ist versichert?. 9. Wie ist die Mitversicherung weiterer Personen neben dem Versicherungsnehmer geregelt?
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Top(SVPS-PH-T) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Pri- vatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Ihr Ehegatte, Ihr Lebenspartner im Sinne des Le- benspartner- schaftsgesetzes bzw. einer ver- gleichbaren Partnerschaft nach dem Recht anderer Staaten oder Ihr Lebens- gefährte in häuslicher Ge- meinschaft Ihre ledigen Kinder, ledige Kinder Ihres Ehegatten, Le- benspartners oder Ihres Le- bensgefährten, der mit Ihnen in häuslicher Ge- meinschaft lebt. Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder sowie Mündel sind leibli- chen Kindern gleichgestellt. Kinder außerhalb der häus- lichen Gemeinschaft mit Ihnen zählen nur dazu, so- lange sie noch in einer Schul- oder Berufsausbil- dung sind, studieren (auch dual) oder einen freiwilligen Dienst leisten. Dies bleibt bis zu einer Wartezeit von zwölf Monaten bestehen. Dauert die Wartezeit mehr als zwölf Monate, tritt auch bei späterer Aufnahme ei- ner Schul- oder Berufsaus- bildung keine Mitversiche- rung außerhalb der häusli- chen Gemeinschaft mit Ihnen mehr ein. Zur Berufsausbildung oder zum Studium zählen auch berufliche Vorbereitungs- maßnahmen (Studien- /Be- rufspraktika, fachprakti- scher Unterricht), nicht je- doch Fortbildungsmaßnah- men wie z.B. Referendari- ate, Volontariate. Die vorgenannten Ausbil- dungszeiten werden durch Ferienjobs nicht unterbro- chen. Alle sonstigen Personen, die mit Ihnen (dem Versi- cherungsnehmer) in häus- licher Gemeinschaft leben und unter Ihrer Anschrift amtlich gemeldet sind. In Ihrem Haus- halt beschäf- tigte Personen während ihrer Tätigkeit für Sie. Das Gleiche gilt für Perso- nen, die Ihnen aus Gefälligkeit helfen (z. B. Wohnung, Haus und Gar- ten betreuen oder den Streu- dienst verse- hen). Ausgeschlos- sen sind An- sprüche aus Personenschä- den, bei denen es sich um Ar- beitsunfälle oder Berufs- krankheiten ge- mäß des Sozial- gesetzbuches VII handelt. Personen, die Ihnen oder Mit- versicherten bei Notfällen freiwil- lig Hilfe leisten. Ersetzt werden auch Aufwen- dungen, die dem Nothelfer durch diese frei- willige Hilfeleis- tung entstanden sind. Personen, die vorübergehend, insgesamt längstens ein Jahr, in Ihren Haushalt einge- gliedert sind. Gilt nicht, soweit anderweitig Ver- sic...
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Komfort (SVPS-PHV- K) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus
Welches Risiko ist versichert?. 25 Gemeinsame Bestimmungen zu Teil A (A(GB)) Teil B – Allgemeiner Teil
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbe- dingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht Basis (SVPS-PH-B) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungserweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens als Privatperson. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Privathaftpflicht-Basis (SVPS-PH-B) Fassung September 2021 / 23-728-0921-01
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der Versicherungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS-AT), dieser Versicherungsbedin- gungen für den SV PrivatSchutz - Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (SVPS-HUGH) und der im Versicherungsschein aufgeführten Leistungs- erweiterungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Haus- und/oder Grund- stücksbesitzer (z. B. als Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nießbraucher) für die im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude oder Grundstücke, einschließlich des Miteigentums an dazu gehörenden Gemeinschaftsanlagen. Unsere Ersatzpflicht erstreckt sich bei Schäden an der Gemeinschaftsanlage nicht auf Ihren Miteigen- tumsanteil. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen). Auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind Garagen, Car- ports, Kfz-Stellplätze, Flüssiggastanks, Zisternen, Brunnen, Gärten, Schwimmbäder und Teiche.
Welches Risiko ist versichert?. 1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Haus- oder Grundstücksbesitzer für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebene Gebäude oder Grund- stück. Haus- und/oder Grundstücksbesitzer ist z. B. der Eigen- tümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Nutznießer.
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als privater Bauherr für das im Versicherungsschein und seinen Nachträgen be- schriebene Bauvorhaben. Versicherungsschutz besteht nur, wenn Planung, Bau- leitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben sind. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbei- ten, spätestens drei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Welches Risiko ist versichert?. 1.1 Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Betreiber von Photo- voltaikanlagen zur Einspeisung von elektrischem Strom in das Netz des örtlichen Netzbetreibers auf dem im Ver- sicherungsschein bezeichneten Grundstück. Photovoltaikanlagen sind Anlagen zur Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.
Welches Risiko ist versichert?. Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmun- gen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der im Ver- sicherungsschein und seinen angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).