Keine Beteiligung der Anleger an der Geschäftsführung Musterklauseln

Keine Beteiligung der Anleger an der Geschäftsführung. Die Anleger sind nicht an der Geschäftsführung oder Verwaltung der Investmentgesellschaft beteiligt. Daher besteht das Risiko, dass die Anleger auch dann die wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung der Geschäftsführung der Investmentgesellschaft bzw. der KVG tragen müssen, wenn sie mit den entsprechenden Entscheidungen nicht einverstanden sind und diese nicht ihrem Willen entsprechen.
Keine Beteiligung der Anleger an der Geschäftsführung. Die Anleger sind nicht an der Ge- schäftsführung der Investmentgesell- schaft beteiligt. Daher besteht das Ri- siko, dass Anleger auch dann die wirt- schaftlichen Folgen einer Entschei- dung der Geschäftsführung tragen müssen, wenn sie mit den entspre- chenden Entscheidungen nicht einver- standen sind und diese für den einzel- nen Anleger wirtschaftlich nachteilig sind. Zudem ist die Kapitalverwaltungs- gesellschaft im Rahmen ihrer Fremd- verwaltung über die Vermögensge- genstände der Investmentgesellschaft verfügungsbefugt (vgl. auch in diesem Kapitel unter „Risiko aus externer Ver- waltung der Investmentgesellschaft“). Bei der hier angebotenen Beteiligung handelt es sich um eine Beteiligung mit langfristiger Ausrichtung. Die In- vestmentgesellschaft hat eine Grund- laufzeit bis zum 31. Dezember 2031, wobei diese Laufzeit nach Maßgabe der Anlagebedingungen durch Gesell- schafterbeschluss einmal oder in meh- reren Schritten um insgesamt bis zu vier Jahre verlängert werden kann. Vor Laufzeitende – auch im Fall eines lauf- zeitverlängernden Beschlusses – kann über die investierten Mittel grundsätz- lich nicht verfügt werden. Es bestehen keine vorzeitigen Rückgaberechte. Der Anleger hat somit keine Möglichkeit, seine Investition vor Ende der Lauf- zeit zurückzufordern. Eine ordentliche Kündigung durch den Anleger ist wäh- rend der Laufzeit der Investmentge- sellschaft ausgeschlossen. Auch nach Ende der Laufzeit ist die Rückzahlung des vom Anleger eingesetzten Kapitals (Zeichnungsbetrag zzgl. Ausgabeauf- schlag) nicht garantiert (vgl. auch in diesem Kapitel unten unter „Insolvenz der Investmentgesellschaft/keine Ka- pitalgarantie“).

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.