Common use of Keine Verzichtserklärung Clause in Contracts

Keine Verzichtserklärung. Ein Versäumnis oder eine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs stellt keinen Verzicht dar, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs eine andere oder weitere Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs aus. Die Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes gegen die Rügepflichten gemäß § 377 HGB bleiben unberührt. Jede im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Verzichtserklärung muss ausdrücklich erfolgen und gilt nur in dem konkreten Fall, in dem sie erteilt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen