Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief. Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungs- bestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Beim Autoschutzbrief gilt dies nicht, wenn die Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeugs mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
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Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief. Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung Versiche- rungsbestätigung die Versicherungs- bestätigungs-Versicherungsbestätigungs- Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung, und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz Versicherungs- schutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Beim Autoschutzbrief gilt dies nicht, wenn die Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeugs mit einem Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige vor- läufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten ZeitpunktZeit- punkt.
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Kfz-Haftpflichtversicherung und Autoschutzbrief. Händigen wir Ihnen die Versicherungsbestätigung aus oder nennen wir Ihnen bei elektronischer Versicherungsbestätigung die Versicherungs- bestätigungsVersicherungsbestätigungs-Nummer, haben Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung und beim Autoschutzbrief vorläufigen Versicherungsschutz zu dem vereinbarten Zeitpunkt, . Dies gilt spätestens ab dem Tag, an dem das Fahrzeug unter Verwendung der Versicherungsbestätigung zugelassen wird. Beim Autoschutzbrief gilt dies nicht, wenn die Versicherungsbestätigung für die Zulassung eines Fahrzeugs mit einem Kurzzeitkennzeichen Kurzzeit- kennzeichen ausgegeben wird. Ist das Fahrzeug bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Versicherungsschutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt.
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