Telefonkosten Musterklauseln

Telefonkosten. Für Telefongespräche, die Sie oder eine mitversicherte Person anlässlich einer erstattungspflichtigen Schutzbriefleistung im Ausland von dort mit uns führen, erstatten wir die nachgewiesenen Kosten bis insgesamt 30 Euro.
Telefonkosten. Wir erstatten die nachgewiesenen Telefonkosten für notwendige Anrufe bei unserer Notrufzentrale. 🡒Ausland?
Telefonkosten. Telefonkosten zur Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale des Versicherers werden bis zu 25 € je Versicherungsfall erstattet.
Telefonkosten. Sie nehmen den Beratungsservice (siehe Teil B 2.9) in Anspruch. Wir er- statten die dafür nachgewiesenen Telefonkosten.
Telefonkosten. Die versicherte Person fordert im Versicherungsfall Serviceleistungen aus dem Ausland an. Wir erstatten die dafür nachgewiesenen Kosten.
Telefonkosten. In Erweiterung von § 2 Nr. 1 VHB 2017 leisten wir auch Ersatz für Telefonkosten, wenn infolge eines Versicherungsfalles die Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zugemu- tet werden kann. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die Dauer von drei Monaten. Die Entschädigung ist auf 300 Euro begrenzt.
Telefonkosten. 1. In Erweiterung von § 2 Nr. 1 VGB 2022 leisten wir auch Ersatz für Telefon- kosten, wenn infolge eines Versicherungsfalles die Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen auch die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil nicht zugemutet werden kann.
Telefonkosten. Telefonkosten nach Bereich I Nr. 7.3 des EBM sind auf dem Behandlungsausweis mit dem EURO- Betrag und der Zusatzbezeichnung „F“ abzurechnen. Sie werden in der Leistungsgruppe 14 gesondert ausgewiesen. Wird ein Vertragsarzt in dringenden Fällen gerufen und wird der Patient nicht angetroffen, so kann der Vertragsarzt unter Angabe von Gründen die Nr. 01411, 01412 EBM sowie die entsprechende Wegepauschale abrechnen.
Telefonkosten. (16) Weitere Assistanceleistungen
Telefonkosten. Erstattungsfähig sind nachgewiesene Aufwendungen für Telefonate mit der Generali bis zu 25,00 EUR je Versicherungsfall. Die Generali erbringt im Zusammenhang mit einer nach § 4 Abs. 1 bis Abs. 14 versicherten Leistung folgende Assistanceleistungen: