Kinderbetreuungskosten Musterklauseln

Kinderbetreuungskosten. Anstatt der Verlängerung des Stipendiums um 12 Monate (siehe Ziff. 23.1.2) besteht die Möglichkeit Kinderbetreuungskosten zu beantragen. Hierbei steht pro nicht in Anspruch genommenem Verlängerungsmonat maximal der monatliche Stipendiengrundbetrag zur Verfügung. Diese Umwandlung von Monatsgrundbeträgen in Kinderbetreuungskosten kann flexibel gehandhabt werden. Die Kinderbetreuungskosten müssen durch Vorlage von Rechnungen und Zahlungsbe- legen nachgewiesen werden. Abrechenbar sind: ▪ die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen sowie in der Tagesbetreuung; ▪ Kosten für internationale Schulen am Stipendienort; ▪ die Beschäftigung von Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Erzieherinnen und Er- ziehern sowie Hilfen im Haushalt, soweit sie ein Kind betreuen; ▪ Babysitter und Au-Pair; ▪ die Beaufsichtigung des Kindes bei der Erledigung von häuslichen Schulaufgaben. Bei Aufenthalten in Ländern, in denen die Kosten für professionelle Kinderbetreuung überdurchschnittlich hoch sind (z.B. in den USA), können in begründeten Einzelfällen über den o.g. Grundbetrag hinausgehende Kosten anerkannt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch ihre 50%ige Eigenbeteiligung an den über den Stipendiengrundbetrag hinausgehenden Kosten.
Kinderbetreuungskosten. Der Versicherer ersetzt die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Kinderbetreuung, wenn diese nach einem versicherten Schaden erforderlich war. Versicherungsschutz besteht:
Kinderbetreuungskosten. Kosten für Babysitting, Tagesbetreuung, Tagesmutter und/oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung eines oder mehrerer unter 18-jähriger Kinder einer versicherten Person in folgenden Fällen:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.