Common use of Kinderpflegeperson Clause in Contracts

Kinderpflegeperson. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Kinder- pflegeperson. Versichert ist dabei insbesondere die Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rah- men des eigenen Haushalts und / oder des Haushalts der zu betreuen- den Kinder und auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Aus- flügen, usw. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kin- der erleiden. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von Sachen. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Kinder und ihrer Er- ziehungsberechtigten.

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Kinderpflegeperson. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der entgeltlichen oder un- entgeltlichen Tätigkeit als Kinder- pflegepersonKinderpflegeperson. Versichert ist dabei insbesondere die Tätigkeit aus der Beaufsichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rah- men des eigenen Haushalts und / und/oder des Haushalts der zu betreuen- den betreuenden Kinder und auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Aus- flügenAusflügen, usw. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kin- der erleiden. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen Abhandenkom- men von SachenXxxxxx. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Kinder und ihrer Er- ziehungsberechtigtenErziehungsberechtigten.

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Kinderpflegeperson. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Tätigkeit als Kinder- pflegepersonKinderpfle- geperson. Versichert ist dabei insbesondere die Tätigkeit aus der Beaufsichtigung Beauf- sichtigung von zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im Rah- men Rahmen des eigenen Haushalts und / und/oder des Haushalts der zu betreuen- den be- treuenden Kinder und auch außerhalb der Wohnung, z.B. bei Spielen, Aus- flügen, uswSpielen und Ausflügen. Mitversichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der Kinder bzw. ihrer Erziehungsberechtigten für Schäden, die die zu betreuenden Kin- der Kinder erleiden. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht aus dem Ab- handenkommen von Sachen. Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Kinder und ihrer Er- ziehungsberechtigten.

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