Kippenflächen Musterklauseln

Kippenflächen. Die nordöstlich der B95 angrenzenden Gemarkungsflächen setzen sich aus Kippkohlelehmen und Kippkohlesanden zusammen. Diese Flächen sind seit 1989 aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommen worden. Im Laufe der letzten Jahre hat sich eine zusammenhängende permanente Flachwasserzone gebildet, die noch immer 11 vgl. Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie: Stellungnahme zum Vorentwurf vom 01.08.2017 Veränderungen ihrer Ausbreitung unterliegt. Dieses Gebiet hat sich zu einem der wertvollsten Biotope in der Bergbaufolgelandschaft im gesamten Südraum von Leipzig entwickelt und wurde per Verordnung als Naturschutzgebiet „Rückhaltebecken Stöhna“ im Januar 1997 unter Schutz gestellt. Die Planungsflächen südlich des Pleißekanals werden bestimmt durch Kipplehme und Kipplehmsande. Diese Flächen werden vorwiegend zum Futteranbau genutzt. Durch Anlage von Wegen, begleitenden Alleen und gliedernden Hecken wurde die einst eintönig wirkende Agrarlandschaft bereits in den letzten Jahren teilweise belebt und vor Bodenabtrag und Winderosion geschützt. Die Anreicherung soll in Zukunft fortgesetzt werden. Langfristig und nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung könnten diese Flächen der Waldmehrung zugänglich gemacht werden. Des Weiteren befinden sich innerhalb des Plangebietes bergbauliche Kippenflächen bzw. Übergangsbereiche von gewachsenen zu gekippten Böden. In diesen Übergangsbereichen ist mit erheblichen Setzungs- und Sackungsunterschieden auf kurzer Distanz zu rechnen ist. Dies ist vor allem bei Bauvorhaben zu beachten. Infolge des Grundwasserwiederanstieges ist auf den Kippenflächen mit Sättigungssetzungen und Sackung zu rechnen.
Kippenflächen. In der Flur Böhlen werden zurzeit alle noch nicht bewaldeten Kippenflächen im Norden (Tagebau Zwenkau, Tagebau Espenhain) und Süden (Tagebau Witznitz) landwirtschaftlich genutzt. Die vorliegenden Planungen sind bei der Aufstellung des F-Planes berücksichtigt worden. Auf Grund der noch immer relativ instabilen Erträge, die auf diesen Kippenflächen zu erzielen sind (geringe Wasserhaltung, teilweise nur eine bis zu 30 cm hohe Kulturbodenschicht), eignen sie sich vor allem, bei Ackerzahlen von 30 - 40, für den Anbau von Feldfutter und Getreide. In den letzten Jahren werden diese Flächen als potentielle Stilllegungsflächen genutzt. In gemeinsamen Beratungen mit den Landwirtschaftsbetrieben, der Kommune und den zuständigen Ämtern zum F-Plan 2006 wurde einer langfristigen Aufforstung dieser Flächen, bei freiwilligem Verzicht der Betriebe (Wegfall von Subventionen) zugestimmt. Durch den hohen Nutzungsdruck in den letzten Jahren scheint diese freiwillige Aufgabe aber noch in weiterer Zukunft zu liegen. Kurzfristig wird die Anlage von Flurgehölzen entlang des Wirtschaftswegesystems und das Anpflanzen von kleineren Gehölzgruppen die ausgeräumte Landschaft dieser Kippenschläge strukturieren helfen. Diese Maßnahmen sollten auch im Sinne der weiteren, dann honorierten Landschaftspflege, Aufgabengebiete für die beteiligten Landwirtschaftsbetriebe sein. In den Bereich der Photovoltaik-Freiflächen sind die Flächen unter und zwischen den Modulen zu pflegen. Hierfür eignen sich Luzerneanbau und krautreiche Grünlandeinsaaten (bspw. für Energiepark Witznitz zu großen Teilen vorgesehen) oder extensive Beweidungsformen.

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  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

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  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.