Wirtschaft Musterklauseln

Wirtschaft. Wirtschaft in Düsseldorf – nachhaltig und innovativ
Wirtschaft. Die wichtigste Aufgabe der Politik im Freistaat Sachsen besteht darin, die Rahmenbedingungen für mehr Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Auf dieses Ziel müssen alle anderen politischen Aufgabenstellungen ausgerichtet sein. In diesem Sinne sind die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die Unterstützung einer selbsttragenden Wirtschaftsentwicklung in Sachsen zentrale politische Anliegen der Koalitionspartner. Ein ausreichendes Angebot an Arbeits- und Ausbildungsplätzen bildet die wichtigste Voraus- setzung, um der Abwanderung, vor allem junger Menschen und Familien, entgegenzuwirken. Die Koalitionspartner werden die sächsischen Stärken weiter ausbauen: Wirtschaftliche Dynamik und Innovationskraft, eine leistungsfähige Verkehrs- und Forschungsinfrastruktur, hoch qualifizierte Fachkräfte und eine Investitionsförderung auf hohem Niveau. Sie streben die wirtschaftliche Entwicklung aller Regionen in Sachsen an. Auch in den strukturschwachen Regionen gibt es Wachstumspotenziale, die sie gezielt entwickeln werden. Nur so kann Sachsen seine Rolle einer wirtschaftlichen Kernregion zurückgewinnen und das Sachsendreieck seinen Status als eine der sieben Metropolregionen in Deutschland festigen. Motivierte, gut qualifizierte Arbeitskräfte und tüchtige Unternehmer bilden die Grundlage für wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt in Sachsen. Die Koalitionspartner verfolgen deshalb mit ihrer Politik einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sachsen muss die Wettbewerbsfähigkeit seiner Wirtschaft über hohe Qualität, Produktivität und mit Innovationen ausbauen. Eine leistungsfähige wirtschaftsnahe Infrastruktur, eine moderne und innovative Forschung, eine breite industrielle Wirtschaftsbasis, ein zukunftsfähiges Bildungssystem, berufliche Qualifizierung und Weiterbildung: Das sind Dreh- und Angelpunkte für wirtschaftliches Wachstum, hohen Beschäftigungsstand und gesicherte Einkommen. Das kann nur durch eine Kombination von wirtschafts-, struktur- und arbeitsmarktpolitischen Schritten unterstützt werden. Eine vielfältige Unternehmenslandschaft aus Großbetrieben, einem starken Mittelstand und einem gesundem Branchen-Mix sind unser wirtschaftspolitisches Leitbild für Sachsen. Besondere Bedeutung genießen dabei Investitionen in Forschung, Entwicklung und Markterschließung. Investitionen zur Stärkung der Wirtschaftskraft sächsischer Unternehmen sind der Schlüssel für Wirtschaftswachstum im Freistaat Sachsen. Kernstück der Inve...
Wirtschaft. Ein starker Wirtschaftsstandort bildet durch stabile Einnahmen die Basis für Investitionen an vielen anderen Stellen der kommunalen Daseinsfürsorge. In den vergangenen Jahren wurden hierfür in der Wirtschaftsförderung wichtige Impulse bei der Ansiedlung und Betreuung von Unternehmen gelegt. Gleichzeitig bleibt es unser Ziel, die Ortsmitten durch Handel und Gewerbe zu stärken und zu beleben. Rödermark ist im Rahmen wirtschaftlicher Ansiedlungen vielfach eine Gründerstadt. In diesem Zusammenhang wollen wir, auch vor dem Hintergrund aktueller Ereignisse, dem Faktor „Erneuerbare Energien“ eine größere Bedeutung geben und eine Energiewende einleiten. Der Flächennutzungsplan lässt zur Erweiterung kaum Spielräume zu. Neue Gewerbegebiete werden in den nächsten fünf Jahren nicht ausgewiesen. Ziel ist deshalb ein qualitatives Wachstum. Umso mehr sehen wir in einem Ausbau im Bereich „Erneuerbare Energien“, einer Verbindung aus Ökonomie und Ökologie eine Chance für den Wirtschaftsstandort Rödermark, die vergleichbar beispielsweise mit der Berufsakademie unsere Stadt zu einem Zentrum mit Signalwirkung in die Region hinein tragen soll. • Fortführung der klassischen Wirtschaftsförderung im Bereich Betreuung des Netzwerkes, Bestandspflege und Erhalt von Arbeitsplätzen. • Kontaktpflege mit überregionalen Einrichtungen (IHK, Handwerkskammer, Gremien des Kreises u.a.) • Fortführung von Messen mit Darstellungsmöglichkeiten des örtlichen und ortsnahen Handels und Gewerbes sowie auch (neu) zum Thema "Erneuerbare Energien". • Überarbeitung des Kriterienkataloges zur Ansiedlung von Unternehmen und Fortführung der Flächenbörse zur Vermarktung freier Flächen in den Gewerbegebieten. • Verstärkte Ansiedlung von Unternehmen, die innovativ im Bereich „Erneuerbare Energien“ bzw. Ökologische Technologie Leistungen anbieten. • Einrichtung eines Gründerzentrums mit einer engen Verzahnung zur Wirtschaftsförderung und der Berufsakademie. • Unterstützung der Berufsakademie bei der Weiterentwicklung zur dualen Hochschule und Prüfung der Ausweitung des Studienangebotes, vor allem mit Blick auf die Bereiche Energietechnik, Energieeffizienz und erneuerbare Energien • Schaffung einer Beratungsstelle für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zum Thema „Erneuerbare Energien“. (Nutzungs- möglichkeiten Regenerativer Energien, Anträge für Fördermöglichkeiten u.a.m.) • Die IC Rödermark AG wird in der Betriebsform der AG aufgelöst und als Stabsstelle in die Spitze der Verwaltung integriert. • Der Name b...
Wirtschaft. Die Zählgemeinschaftspartner wollen den Wirtschaftsstandort City West stärken. Dazu gehört die zentrale Rolle des Bereichs Wirtschaftsförderung als Ansprechpartner für die Unternehmen im Bezirk. Eine personelle Aufstockung halten wir für notwendig. Der Bezirk soll Anlaufstelle für die Unterstützung und Vernetzung innovativer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bezirk sein. Dazu gehört für uns auch die Förderung der Kultur- und Kreativwirtschaft und des Handwerks. Die Innovationsfähigkeit und die Bindung von Fachkräften im Bezirk werden wir aktiv fördern. Die vielen Gründer*innen im Bezirk wollen wir weiter unterstützen und den Bereich des Campus Charlottenburg weiterentwickeln. Im Rahmen der „Startup-City West“ werden wir junge und etablierte Unternehmen im Bezirk vernetzen. Das Unternehmerinnen-Centrum West (UCW) werden wir erhalten.
Wirtschaft. Der Fokus bezirklicher Wirtschaftspolitik lenkt sich in Wandsbek sowohl auf Großbe- triebe als auch in zunehmendem Maße auf die Kleineren und Mittleren Unternehmen, für die Flächen und Entwicklungspotenziale im Blick behalten werden müssen. • Wir werden die Stadtteilzentren im Sinne eines aktiven Zentrenschutzes und einer funktionierenden Nahversorgung stärken; Einzelhandel, Mittelstand und Hand- werk haben in der Wandsbeker Koalition und in der Verwaltung einen starken Partner. Die Ansiedlung von isolierten Einzelhandelsbetrieben „auf der grünen Wiese“ lehnen wir ab. • Unser Ziel ist es, dass durch klare Verantwortlichkeiten, zeitnahe und transpa- rente Handhabung von Genehmigungsverfahren und verlässliche Entscheidun- gen die Unternehmen die Verwaltung als Partner erfahren. Daher begrüßen wir das Ziel, dass die bezirklichen Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Um- welt in ihrer Rolle als erste Ansprechpartner für die Wirtschaft gestärkt und quali- fiziert werden sollen. • Wir werden eigene Akzente in der bezirklichen Wirtschaftspolitik setzen. Dazu soll die Wirtschaftsförderung des Bezirks im Rahmen der Möglichkeiten gestärkt wer- den. Wir wollen die Dialogbereitschaft zwischen Verwaltung und Wirtschaft durch Einrichtung eines dauerhaften Gesprächs- und Informationskreises „Wandsbeker Wirtschaftskreis“ erhöhen. • Wir werden die Angebotsvielfalt der Wochenmärkte im Bezirk erhalten und die At- traktivität der Märkte erhöhen. Dazu gehören für uns ausdrücklich auch Anbieter von Produkten aus regionalem ökologischen Anbau. Eine Privatisierung bezirkli- cher Wochenmärkte wird es nicht geben. • Dort, wo es von Handel und Eigentümern gewünscht wird und wirtschaftlich durchführbar ist, sollen Innovationsbereiche helfen, eine nachhaltige Stärkung der jeweiligen Standorte herbeizuführen. Wir wollen Politik und Öffentlichkeit frühzei- tig an der Planung und Konzeption beteiligen.
Wirtschaft. In diesem Kompetenzfeld finden sich alle Studi- engänge wieder, in der Fragen der betriebswirt- schaftlichen Leitung von Unternehmen und ge- sellschaftlichen Organisationen von hoher Be- deutung sind. Dazu gehören direkte betriebswirt- schaftliche Studiengänge ebenso wie Studien- gänge in den interdisziplinäreren Bereichen wie z.B. Wirtschaftsingenieurwesen und Manage- ment im Gesundheits- und Sozialwesen. Des- halb bildet dieses Kompetenzfeld eine Schnitt- stelle zu allen anderen Kompetenzfeldern. Für die Bewirtschaftung der zugewiesenen Zuschüsse und sonstigen Zuführungen durch die Hoch- schule gelten auf der Grundlage der im Haushaltsplan des Landes erteilten Ermächtigungen nachfol- gende Veranschlagungs- und Bewirtschaftungsregelungen. Auf sonstige Zuweisungen (z. B. Sonder- zuweisungen aus zentraler Bewirtschaftung), die der Hochschule außerhalb des Budgets zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, finden die Finanzierungs- und Bewirtschaftungsregelungen keine Anwen- dung.
Wirtschaft. Die Unternehmen und Handwerksbetriebe im Landkreis müssen unterschiedliche Aufgaben meistern. Die Corona-Krise hat viele Betriebe im Einzelhandel, in der Gastronomie, aber auch im Veranstaltungsgewerbe in existenzielle Nöte gestürzt. Deshalb wollen wir gemeinsam mit den Kommunen und der „HI-REG“ Initiativen unterstützen, die die Unternehmen stärken. Wir fördern die Vernetzung der Kommunen bei der Gewerbeansiedlung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Tarifbindung gesichert und das Arbeitnehmerrechte sowie die Interessenvertretung von Personal- und Betriebsräten gestärkt werden. Daher ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Einhaltung der geltenden Tarifverträge und der bestehenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen zu prüfen und zwingend einzuhalten.
Wirtschaft. 19. Das auf Bundesebene angestrebte “Bündnis für Arbeit” wird durch die Landesregierung mit einem “Bündnis für Arbeit Mecklenburg-Vorpommern” untersetzt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften, der Wirtschaft, den Verbänden sowie den Akteuren der aktiven und strukturfördernden Arbeitsmarktpolitik werden Rahmenbedingungen konzipiert, um Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitslosigkeit im Lande spürbar zu senken.
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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und