Common use of Klagen gegen den Versicherungsnehmer Clause in Contracts

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Reiter Unfall Versicherung, Versicherungsbedingungen

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig zu- ständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandelsge- sellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Ace Auto Club Europa Membership and Insurance Terms

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Honorarrechtsschutzversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig zu- ständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene HandelsgesellschaftHandels- gesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen bürger- lichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesell- schaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutzversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt be- stimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Kasko Versicherung Von Wassersportfahrzeugen 1985/2021

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Musikinstrumenteversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch Gericht, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.Hauptverwaltung von R+V.

Appears in 1 contract

Samples: Kautionsversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz W ohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft Gesell- schaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Part- nergesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Verbraucherinformation Zur Sach , Haftpflicht Und Unfallversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft einge- tragene Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Wassersportkaskoversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des VersicherungsnehmersVersicherungsneh- mers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft Ge- sellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Rechtsschutzversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesell- schaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Versicherungsverhältnis ge- gen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen sei- nen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen Aufenthalts gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt be- stimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Verkehrshaftungsversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen sei- nen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhn- lichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Wohnmobil /Wohnwagen Inhalt Versicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft istVersicherungsneh- mers.

Appears in 1 contract

Samples: Hausratversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische Personjuristische Person Versicherungsnehmer, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem deren Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmersderen Niederlassung. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft eingetra- gene Partnerschaftsgesellschaft Versicherungsnehmer ist.

Appears in 1 contract

Samples: Ace Auto Club Europa Membership and Insurance Terms

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen müs­ sen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- ge­ wöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer Versiche­ rungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Haus Und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen gewöhn- lichen Aufenthalts zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine Offene offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnerschaftsge- sellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Terms and Bonus Program

Klagen gegen den Versicherungsnehmer. Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort seines ge- wöhnlichen Aufenthalts gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist. Ist der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer eine ju- ristische juristische Person, bestimmt sich das zuständige zuständi- ge Gericht auch nach dem Sitz oder der Niederlassung des VersicherungsnehmersVersiche- rungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft, Kommanditge- sellschaftKommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine eingetragene Partner- schaftsgesellschaft Partnergesellschaft ist.

Appears in 1 contract

Samples: Schutzbriefversicherung