Klagen gegen den Versicherungsnehmer. 2.2.1. Für Klagen des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- sitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Klagen gegen den Versicherungsnehmer. 2.2.1. 2.2.1 Für Klagen des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versiche- rungsnehmer zur Zeit Ver- sicherungsnehmer zurzeit der Klageerhebung seinen Wohn- sitzsei- nen Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen seinen sei- nen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Zur Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Klagen gegen den Versicherungsnehmer. 2.2.12.1. Für Klagen des Versicherers ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versiche- rungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohn- sitz, in Ermangelung eines solchen seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
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