Klagen gegen Sie. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsver- mittlung gegen Sie ist ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Er- mangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand gilt nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbe- reich dieses Gesetzes verlegt haben oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnli- cher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt war. In diesem Fall ist das Gericht im Inland zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren letzten Wohnsitz, oder in Ermangelung desselben, Ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatten.
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