Klassifizierung. In diese Kategorie fallen alle nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte, die nicht den Posten 20, 30 oder 50 der Aktiva zugewiesen wurden. Diese werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die Änderungen im beizulegenden Zeitwert werden über die Bewertungsrücklagen (Posten 130 Passiva) direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Der im Eigenkapital erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust wird erst in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst, wenn das zur Veräußerung verfügbare aktive finanzielle Finanzinstrument ausgebucht wird. In diese Kategorie fallen alle Rentenpapiere, Anleihen und Anteile an Investmentfonds, sowie die Beteiligungen der Raiffeisenkasse in Unternehmen, die verschieden von den Beteiligungen lt. IAS 27, 28 und 31 sind und im Bilanzposten 100 ausgewiesen werden.
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