Common use of Klassifizierung Clause in Contracts

Klassifizierung. Im Bilanzposten 30 werden finanzielle Vermögenswerte (Schuldtitel, Kapitalinstrumente und Finanzierungen) erfasst, welche zum Fair Value mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität bewertet werden (FVTOCI). Ein finanzieller Vermögenswert wird als FVTOCI klassifiziert, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: - Dieser im Rahmen des Geschäftsmodells „Hold to Collect and Sell“ gehalten wird, welches sowohl das Inkasso der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als auch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen vorsieht; - Die vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments die Vereinnahmung von Finanzflüssen die ausschließlich die Bezahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen zu definierten Zeitpunkten vorsehen, d.h. dass die Zahlungsstrombedingungen (SPPI-Test) erfüllt werden. Es gibt zwei Arten von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität: - mit Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel); - ohne Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (wie z.B. bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, bei denen die sog. Equity Option ausgeübt wurde). Bei finanziellen Vermögenswerten FVTOCI mit Recycling werden die Veränderungen des Fair Value in einem Posten des Eigenkapitals erfasst und nur bei Verkauf derselben in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Ohne Recycling bedeutet, dass bei Verkauf des finanziellen Vermögenswertes die Wertänderung in einem Posten des Eigenkapitals verbleibt.

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Klassifizierung. Im Bilanzposten 30 werden finanzielle Vermögenswerte (Schuldtitel, Kapitalinstrumente und Finanzierungen) erfasst, welche zum Fair Value mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität bewertet werden (FVTOCI). Ein finanzieller Vermögenswert wird als FVTOCI klassifiziert, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: - Dieser im Rahmen des Geschäftsmodells „Hold to Collect and Sell“ gehalten wird, welches sowohl das Inkasso der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als auch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen vorsieht; - Die vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments die Vereinnahmung von Finanzflüssen die ausschließlich die Bezahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen zu definierten Zeitpunkten vorsehen, d.h. dass die Zahlungsstrombedingungen (SPPI-Test) erfüllt werden. Es gibt zwei Arten von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität: - mit Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel); - ohne Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (wie z.B. bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, bei denen die sog. Equity Option ausgeübt wurde). Bei finanziellen Vermögenswerten FVTOCI mit Recycling werden die Veränderungen des Fair Value in einem Posten des Eigenkapitals erfasst und nur bei Verkauf derselben in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Ohne Recycling bedeutet, dass bei Verkauf des finanziellen Vermögenswertes die Wertänderung in einem Posten des Eigenkapitals verbleibt.

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Klassifizierung. Im Bilanzposten 30 werden finanzielle Vermögenswerte (Schuldtitel, Kapitalinstrumente und Finanzierungen) erfasst, welche zum Fair Value mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität bewertet werden (FVTOCI). Ein finanzieller Vermögenswert wird als FVTOCI klassifiziert, wenn die beiden nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden: - Dieser im Rahmen des Geschäftsmodells „Hold to Collect and Sell“ gehalten wird, welches sowohl das Inkasso der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme als auch die Realisierung von Veräußerungsgewinnen vorsieht; - Die vertraglichen Bedingungen des Finanzinstruments sehen die Vereinnahmung von Finanzflüssen vor, die ausschließlich die Bezahlung des Kapitals und der aufgelaufenen Zinsen zu definierten Zeitpunkten vorsehendarstellen, d.h. dass die Zahlungsstrombedingungen (SPPI-Test) erfüllt werden. Es gibt zwei Arten von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität: - mit Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (z.B. nicht zu Handelszwecken gehaltene Schuldtitel); - ohne Umbuchung (Recycling) auf die Gewinn- und Verlustrechnung (wie z.B. bei nicht zu Handelszwecken gehaltenen Eigenkapitalinstrumenten, bei denen die sog. Equity Option ausgeübt wurde). Bei finanziellen Vermögenswerten FVTOCI mit Recycling werden die Veränderungen des Fair Value in einem Posten des Eigenkapitals erfasst und nur bei Verkauf derselben in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Ohne Recycling bedeutet, dass bei Verkauf des finanziellen Vermögenswertes die Wertänderung in einem Posten des Eigenkapitals verbleibt.

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