Common use of Klassifizierung Clause in Contracts

Klassifizierung. In diesem Bilanzposten werden finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, erfasst (Eigenkapital- und Schuldinstrumente, nicht zu Handelszwecken gehaltene Investmentfonds-Anteile und Finanzierungen), die nicht die Voraussetzungen für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Für die Darunterposten a) zu Handelszwecken gehaltene aktive Finanzinstrumente, b) zum Fair Value bewertete aktive Finanzinstrumente und c) verpflichtend zum Fair Value bewertete sonstige aktive Finanzinstrumente werden nachfolgende Rechnungslegungskriterien angewandt: Finanzielle Vermögenswerte FVTPL werden in der Bilanz erfasst, wenn die Raiffeisenkasse Vertragspartei wird. Für Schuldtitel, Investmentfonds und Eigenkapitalinstrumente entspricht dies dem Regelungsdatum, für Kredite dem Auszahlungsdatum und für sonstige OTC-Verträge dem Datum des Vertragsabschlusses. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), welcher dem Ankaufspreis, ohne Berücksichtigung der direkt zuordenbaren Transaktionskosten, entspricht. Letztere werden umgehend erfolgswirksam erfasst, sofern sie dem finanziellen Vermögenswert unmittelbar zuzuordnen sind. Zu Handelszwecken gehaltene Derivate werden am Tag der Unterzeichnung des Vertrages (Handelstag) zum bezahlten Gegenwert erfasst.

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Samples: www.raiffeisen.it, www.raiffeisen.it

Klassifizierung. In diesem Bilanzposten werden finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, erfasst (Eigenkapital- und Schuldinstrumente, nicht zu Handelszwecken gehaltene Investmentfonds-Anteile und Finanzierungen), die nicht die Voraussetzungen für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Für die Darunterposten a) zu Zu Handelszwecken gehaltene aktive Finanzinstrumente, b) zum Zum Fair Value bewertete aktive Finanzinstrumente und c) verpflichtend Verpflichtend zum Fair Value bewertete sonstige aktive Finanzinstrumente werden nachfolgende Rechnungslegungskriterien nachfolgend dargestellte Kriterien der Bewertung und Verbuchung angewandt: Finanzielle Vermögenswerte FVTPL werden in der Bilanz erfasst, wenn die Raiffeisenkasse Vertragspartei wird. Für Schuldtitel, Investmentfonds und Eigenkapitalinstrumente entspricht dies dem Regelungsdatum, für Kredite dem Auszahlungsdatum und für sonstige OTC-Verträge dem Datum des Vertragsabschlusses. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), welcher dem Ankaufspreis, ohne Berücksichtigung der direkt zuordenbaren Transaktionskosten, entspricht. Letztere werden umgehend erfolgswirksam erfasst, sofern sie dem finanziellen Vermögenswert unmittelbar zuzuordnen sind. Zu Handelszwecken gehaltene Derivate werden am Tag der Unterzeichnung des Vertrages (Handelstag) zum bezahlten Gegenwert erfasst.

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Samples: www.raiffeisen.it

Klassifizierung. In diesem Bilanzposten werden finanzielle Vermögenswerte, die verpflichtend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, erfasst (Eigenkapital- und Schuldinstrumente, nicht zu Handelszwecken gehaltene Investmentfonds-Anteile und Finanzierungen), die nicht die Voraussetzungen für die Klassifizierung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Auswirkung auf die Gesamtrentabilität erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. In diesem Bilanzposten werden sämtliche Fondsanteile der Raiffeisenkasse Untervinschgau ausgewiesen. Für die Darunterposten a) zu Handelszwecken gehaltene aktive Finanzinstrumente, b) zum Fair Value bewertete aktive Finanzinstrumente und c) verpflichtend zum Fair Value bewertete sonstige aktive Finanzinstrumente werden nachfolgende Rechnungslegungskriterien angewandt: Finanzielle Vermögenswerte FVTPL werden in der Bilanz erfasst, wenn die Raiffeisenkasse Vertragspartei wird. Für Schuldtitel, Investmentfonds und Eigenkapitalinstrumente entspricht dies dem Regelungsdatum, für Kredite dem Auszahlungsdatum und für sonstige OTC-Verträge dem Datum des Vertragsabschlusses. Der erstmalige Ansatz erfolgt zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value), welcher dem Ankaufspreis, ohne Berücksichtigung der direkt zuordenbaren Transaktionskosten, entspricht. Letztere werden umgehend erfolgswirksam erfasst, sofern sie dem finanziellen Vermögenswert unmittelbar zuzuordnen sind. Zu Handelszwecken gehaltene Derivate werden am Tag der Unterzeichnung des Vertrages (Handelstag) zum bezahlten Gegenwert erfasst.

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Samples: www.raiffeisen.it