Notfälle Musterklauseln

Notfälle. 1. Diese Anlage findet keine Anwendung in Notfällen im Zusammenhang mit dem Schutz von Menschenleben oder der Sicherheit von Schiffen, Luftfahrzeugen oder hochwertigen Ausrüstungen und Einrichtungen oder dem Umweltschutz. 2. Alle Vertragsparteien und der Ausschuss werden sofort über die in Notfällen durchgeführten Tätigkeiten, welche eine Entnahme aus der Natur oder ein schädliches Einwirken zur Folge haben, unterrichtet.
Notfälle. 6.1. Der Vermieter ist berechtigt, im Notfall im Namen und auf Rechnung des Einstellers einen Tierarzt, Hufschmied etc. zu bestellen. Der Vermieter wird in diesen Fällen unverzüglich den Einsteller hiervon in Kenntnis setzen.
Notfälle. Notfälle sind ungeachtet des gewählten Leistungserbringers gedeckt. Vorbe- halten bleibt die vertrauensärztliche Überprüfung der medizinischen Indikation.
Notfälle. Notfälle sind ungeachtet des gewählten Leistungserbringers im Rahmen der Versicherung gedeckt. Vorbehalten bleibt die vertrauenszahnärztliche Überprü- fung der medizinischen Indikation.
Notfälle. Die Einrichtung, in der Eingriffe gemäß § 115b SGB V durchgeführt werden, muss über einen Organisationsplan für Notfälle/Notfallplan für Zwischenfälle verfügen. Das Personal muss an regelmäßigen Fortbildungen im Notfall-Management teilnehmen. Entsprechend dem Leistungsspektrum ist die Durchführung geeigneter Reanimationsmaßnahmen zu gewährleisten. Einrichtungen, die Eingriffe gemäß § 115b SGB V erbringen, müssen die Notfallversorgung sicherstellen.
Notfälle. Medizinische Versorgung zu Hause: In Fällen, in denen dies gerechtfertigt ist, und nur in den Ortschaften, in denen DKV Seguros Vereinbarungen zur Erbringung dieser Leistungen getroffen hat, wird dieser Service Notfalldienst, ambulant: Ambulante medizinische Versorgung, die erbracht wird in einem Gesundheitszentrum mit 24-Stunden-Notfalldienst. Notfälle, Versorgung in einem Krankenhaus: Ambulante medizinische Versorgung in dringenden Fällen, die erbracht wird in einem Krankenhaus.
Notfälle. 1. Diese Anlage findet keine Anwendung in Notfällen, in denen der Schutz von Menschenleben oder die Sicherheit von Schiffen, Luftfahrzeugen oder hochwertigen Ausrüstungen oder Einrichtungen oder der Schutz der Umwelt eine Tätigkeit erfordert, bevor die in dieser Anlage festgelegten Verfahren abgeschlossen sind. 2. Alle Vertragsparteien und der Ausschuss werden sofort über die in Notfällen durchgeführten Tätigkeiten unterrichtet, die sonst eine umfassende Bewertung der Umweltauswirkungen erfordert hätten; eine ausführliche Erläuterung der durchgeführten Tätigkeiten wird innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Tätigkeiten vorgelegt.
Notfälle. 1. Die Artikel 3, 4, 5 und 6 finden keine Anwendung in Notfällen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Schiffes und der an Bord befindlichen Personen oder zur Rettung von Menschenleben auf See. 2. Alle Vertragsparteien und der Ausschuss werden sofort über die in Notfällen durchgeführten Tätigkeiten unterrichtet.
Notfälle. 1. Tritt ein Notfall ein, so hält sich der verantwortliche Luftfahrzeugführer an die "Procedures for Air Navigation Services - Rules of the Air and Air Traffic Services" ("Verfahren für Luftfahrtdienste - Luftverkehrsregeln und Flugverkehrsdienste"), ICAO- Dokument 4444-RAC/501/12 in der revidierten beziehungsweise geänderten Fassung, an die innerstaatlichen Flugvorschriften des beobachteten Vertragsstaats sowie an das Flugbetriebshandbuch des Beobachtungsluftfahrzeugs. 2. Jedem Beobachtungsluftfahrzeug, das einen Notfall erklärt, wird Zugang zu allen Rettungs- und Navigationsunterstützungseinrichtungen des beobachteten Vertragsstaats gewährt, damit die schnellstmögliche Landung des Luftfahrzeugs auf dem nächstgelegenen geeigneten Flugplatz sichergestellt werden kann. 3. Wird ein Beobachtungsluftfahrzeug im Hoheitsgebiet des beobachteten Vertragsstaats in einen Luftverkehrsunfall verwickelt, so führt der beobachtete Vertragsstaat Such- und Rettungsmaßnahmen in Übereinstimmung mit seinen eigenen diesbezüglichen Vorschriften und Verfahren durch. 4. Der beobachtete Vertragsstaat führt unter Beteiligung des beobachtenden Vertragsstaats nach den in Anlage 13 des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt ("Untersuchung von Luftverkehrsunfällen") in der revidierten beziehungsweise geänderten Fassung aufgeführten ICAO-Empfehlungen und in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Vorschriften des beobachteten Vertragsstaats eine Untersuchung eines Flugunfalls oder - zwischenfalls durch, in den ein Beobachtungsluftfahrzeug verwickelt ist. 5. Ist das Beobachtungsluftfahrzeug nicht bei dem beobachteten Vertragsstaat registriert, so werden nach Abschluß der Untersuchung auf Ersuchen alle Wrackteile und Trümmer des Beobachtungsluftfahrzeugs und der Sensoren, falls diese gefunden und geborgen werden, dem beobachtenden Vertragsstaat oder demjenigen Vertragsstaat übergeben, dem das Luftfahrzeug gehört.
Notfälle. Gern stehen wir Ihnen in absoluten Notfällen telefonisch zur Verfügung. Sollte ein Mitarbeiter von ABCWismar außerhalb unserer Öffnungszeiten von Ihnen angefordert werden für folgende Dienstleistungen: Einstellen von Fernsehern, W-LAN/Internet, defekte/piepende Rauchmelder, Probleme beim Öffnen von Haustüren, Anfordern von nicht mitgebuchter Wäsche, falscher Anreisetag, berechnen wir Ihnen für unserer Dienstleistung pauschal €50,00, die in bar beim Notdienst zu bezahlen ist.