Common use of Kleckerschäden Clause in Contracts

Kleckerschäden. Ausgeschlossen sind Pflichten und Ansprüche, die dadurch entstehen oder entstanden sind, dass beim Umgang mit Stoffen diese Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufen, verdampfen, verdunsten oder durch ähnliche Vorgänge in den Boden, in ein Gewässer oder in die Luft gelangen. Dies gilt nicht, soweit solche Vorgänge auf einer Betriebsstörung beruhen (Kleckerschäden).

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Samples: www.wwk.de

Kleckerschäden. Ausgeschlossen sind Pflichten und Ansprücheoder Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen oder entstanden sind, dass beim Umgang mit Stoffen diese Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufen, verdampfen, verdunsten oder durch ähnliche Vorgänge in den Boden, in ein Gewässer oder in die Luft gelangen. Dies gilt nicht, soweit solche Vorgänge auf einer Betriebsstörung beruhen (Kleckerschäden)beruhen.

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Samples: www.tierversicherungen-schewe.de

Kleckerschäden. Ausgeschlossen sind Pflichten und Ansprücheoder Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen oder entstanden sind, dass beim Umgang mit Stoffen diese Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufen, verdampfen, verdunsten oder durch ähnliche Vorgänge in den Boden, in ein Gewässer oder in die Luft gelangen. Dies gilt nicht, soweit solche Vorgänge auf einer Betriebsstörung beruhen (Kleckerschäden)Betriebs- störung beruhen.

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Samples: sdv-online.de

Kleckerschäden. Ausgeschlossen sind Pflichten und Ansprücheoder Ansprüche wegen Schäden, die dadurch da- durch entstehen oder entstanden sind, dass beim Umgang mit Stoffen diese Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufen, verdampfen, verdunsten ver- dunsten oder durch ähnliche Vorgänge in den Boden, in ein Gewässer oder in die Luft gelangen. Dies gilt nicht, soweit solche Vorgänge auf einer Betriebsstörung beruhen (Kleckerschäden)beruhen.

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Samples: uelzener.de

Kleckerschäden. Ausgeschlossen sind Pflichten und Ansprücheoder Ansprüche wegen Schäden, die dadurch entstehen oder entstanden ent- standen sind, dass beim Umgang mit Stoffen diese Stoffe verschüttet werden, abtropfen, ablaufenablau- fen, verdampfen, verdunsten oder durch ähnliche Vorgänge in den Boden, in ein Gewässer oder in die Luft gelangen. Dies gilt nicht, soweit solche Vorgänge auf einer Betriebsstörung beruhen (Kleckerschäden)beruhen.

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Samples: www.gdv.de