Koalitionsausschuss Musterklauseln

Koalitionsausschuss. Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, einen paritätisch besetzten aus sechs Mitgliedern bestehenden Koalitionsausschuss zu bilden. Dem Koalitionsausschuss gehören der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident, die beiden Landesvorsitzenden und die beiden Fraktionsvorsitzenden der Koalitionspartner an.
Koalitionsausschuss. Im Koalitionsausschuss werden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung erörtert, soweit dies einer der beiden Koalitionspartner verlangt. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem kontroversen Thema wird keine Kabinettsentscheidung getroffen.
Koalitionsausschuss. Zur Führung der Geschäfte der Koalition werden CDU und SPD einen Koalitionsausschuss bilden. Dem Koalitionsausschuss gehören als Vertreter beider Parteien an • Parteivorsitzende • Fraktionsvorsitzende • hauptamtliche Dezernenten Beide Parteien entsenden die gleiche Anzahl Vertreter in den Koalitionsausschuss (für den Fall un- terschiedlicher Zahl der Dezernenten).
Koalitionsausschuss. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen und ihre stellvertretenden Landräte tagen zusammen mit dem Landrat zur Abstimmung der Sach- und Verfahrensfragen vor dem Finanz- und Personalausschuss oder bei Bedarf nichtöffentlich. Anzustreben ist ein Sitzungstermin, der so terminiert wird, dass die Beratungsergebnisse mit den Fraktionen erörtert werden können. Bei Bedarf werden Fachpolitiker*innen der Koalitionsfraktionen, Vertreter*innen der Kreisverwaltung oder Externe beratend hinzugezogen.
Koalitionsausschuss. Es wird ein gemeinsamer Koalitionsausschuss eingerichtet. Dieser tagt nicht öffentlich. Er besteht aus drei Vertretern der SPD und drei Vertretern der CDU. Der Koalitionsausschuss berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Vor einer Entscheidung des Koalitionsausschusses zu einem wichtigen oder strittigen Thema wird keine Magistratsentscheidung getroffen. Im Bedarfsfall zieht der Koalitionsausschuss die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder der Koalition hinzu, um eine gemeinsame Positionierung zu erarbeiten. Der Koalitionsausschuss tagt im Sitzungslauf vor dem Haupt- und Finanzausschuss, sowie auf Antrag eines Partners. Der Ausschuss bereitet die Themen der politischen Gremien vor, erarbeitet die Initiativen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages und stimmt Anträge der Koalitionspartner und anderer Fraktionen im Vorfeld miteinander ab. Im Laufe der Sitzungsperiode neu aufkommende Themen werden ebenfalls im Koalitionsausschuss besprochen und abgestimmt. Die Koalitionspartner einigen sich grundsätzlich auf eine gemeinsame Position. Strittige Themen werden auf Antrag eines Partners zurückgestellt und sollen innerhalb von vier Wochen einem Kompromiss zugeführt werden.
Koalitionsausschuss. Wir bilden einen Koalitionsausschuss, der in regelmäßigen Abständen tagt und die zwischen uns strittigen Fragen klärt. Er kann von jedem Partner angerufen werden. Xxxxx Partner entsendet drei Mitglieder in den Koalitionsausschuss; das Protokoll führt der Staatssekretär im Staatsministerium.
Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen: Je 3 (drei) Mitglieder der Fraktion sowie je 1 (ein) Mitglied des Magistrats. Der Ausschuss trifft sich regelmäßig mittwochs drei Wo- chen und eine Woche vor der jeweils nächsten Stadtverordnetenver- sammlung. Das Protokoll wird in Form eines Kurz- und Stichpunkteproto- kolls während der Sitzung mitgeschrieben und noch am gleichen Abend von allen Mitgliedern geprüft und unterschrieben. Schriftführer sind alle Mitglieder in abwechselnder Reihenfolge.
Koalitionsausschuss. Zur Vernetzung der Arbeit wird ein Koalitionsausschuss gebildet. Dieser besteht aus den Mitgliedern des AStA-Vorsitzes, der*dem AStA-Referent*in von der Demokrati- schen Internationalen Liste, den Fraktionssprecher*innen, dem Präsidenten des Studie- rendenparlaments sowie jeweils einer Person der koalierenden Listen. Die Listen achten auf eine Quotierung ihrer Delegationen. Diese Mitglieder sollen zur Xxxx des AStA-Vor- sitzes, spätestens jedoch vier Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages gegenüber den anderen Listen benannt werden.
Koalitionsausschuss. Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss regelt grundlegende Fragen, die einer Abstimmung beider Seiten bedürfen. Er wird auf Antrag eines Partners einberufen. Dem Koalitionsausschuss gehören die Ministerpräsidentin, der stellvertretende Ministerpräsident, die beiden Fraktionsvorsitzenden und je zwei weitere Vertreterinnen und Vertreter der Parteien an. Bei Bedarf werden Fachminister hinzugezogen. Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.
Koalitionsausschuss. Die Koalitionsparteien bilden einen Koalitionsausschuss. Der Koalitionsausschuss berät über alle Ver- fahrens- und Sachfragen, die zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt werden müssen. Ihm gehö- ren grundsätzlich die Parteivorsitzenden, die Fraktionsvorsitzenden, der/die Kreistagsvorsitzende und die Dezernenten als geborene Mitglieder an. Darüber hinaus benennen die Koalitionsparteien weitere Mitglieder, so dass insgesamt sieben Vertreterinnen und Vertreter jeder Koalitionspartei dem Koaliti- onsausschuss angehören. Vertretungen sind möglich. Er tagt regelmäßig und zusätzlich auf Wunsch eines Koalitionspartners. Er entscheidet im Einvernehmen. Öffentliche Stellungnahmen der Koalitionsfraktionen über die in Kreisgremien zu treffenden Entschei- dungen erfolgen nach vorheriger Abstimmung der Koalitionspartner. In eiligen Fällen genügt die tele- fonische oder digitale Abstimmung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden sowie der Dezernenten. Über die personelle Besetzung von ihm zustehenden Positionen entscheidet jeder Koalitionspartner frei und in eigener Verantwortung. Die Partner werden rechtzeitig und vertrauensvoll informiert.