Kultur Musterklauseln

Kultur. Das kulturelle Leben unserer Stadt ist vielfältig. Dabei verstehen wir Kultur in ihrer vielfältigsten Ausprägung und fördern die unterschiedlichsten Projekte, von traditionellen Formen bis zu experimentellen Impulsen. Auch ist es unser Anspruch, allen Altersgruppen, vom Kleinkind bis ins Rentenalter, ein passendes Angebot zu bieten. • Unser Fünf-Sparten-Theater braucht nicht nur ausreichend viele, sondern auch attraktive und wettbewerbsfähige Spielstätten, die dem Anspruch unserer Stadt als kulturelles Oberzentrum gerecht werden. Wir werden deshalb das Velodrom nach der Sanierung als Spielstätte erhalten und in Zusammenarbeit mit dem Theater Regensburg und der Denkmalpflege ein modernes, wegweisendes Spielstättenkonzept umsetzen. • Die Regensburger Museumslandschaft werden wir neu konzipieren. Es wird dabei eine Gesamtkonzeption für die städtischen Museen erarbeitet. Insbesondere das Historische Museum, welches über hervorragende Bestände verfügt, wird neu und zeitgemäß gestaltet. Wir sehen die städtischen Museen aber immer auch im Kontext mit den nicht- städtischen Museen. So wollen wir ihre Vernetzung fördern und ein gemeinsames Ticket für alle Museen anstreben. Um mehr Menschen in Regensburg einen Museumsbesuch zu ermöglichen und um die städtischen Sammlungen für die Stadtgesellschaft zu öffnen möchten wir für die Museen der Stadt die kostenfreien Tage ausweiten und regelmäßigere Öffnungszeiten auch für die historischen documente der Stadt anbieten. Wir werden die Barrierefreiheit in städtischen Museen weiter ausbauen. • Das Stadtlagerhaus am Westhafen wird als Ort für Kunst- und Kulturschaffende sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt. Bei der Konzepterstellung und bei der Finanzierung streben wir eine Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern an. • Es gibt in ganz Ostbayern kein Konzerthaus mit großer Bühne. Diese Xxxxx wollen wir gemeinsam mit dem Freistaat Bayern schließen, sobald sich dafür finanzielle Spielräume auftun. • Wir unterstützen die Einrichtung von dezentralen Proberäumen und Ateliers. Wir wollen der Live-Kultur mehr Raum geben und möchten dazu z.B. mehr Konzerte in Bars, Cafés und Kneipen ermöglichen. Es müssen für ehrenamtlich organisierte Kulturveranstaltungen kostengünstige Mieten in städtischen Veranstaltungsräumen angeboten werden. • Wir werden weitere geeignete Orte für Kreativität, Kultur und Kunst aktivieren und nutzbar machen. Hierzu gehört insbesondere die kulturelle und künstlerische Zwischennutzung von Leerständen, ...
Kultur. In den vergangenen Jahren ist im LVR ein Kulturnetzwerk entstanden, das die Idee der regionalen Verknüpfung der Kultur in neuem Glanz erscheinen lässt und das in seiner Art einzigartig ist. Dadurch sollen die kulturelle Arbeit des LVR in den Mit- gliedskörperschaften besser vernetzt, durch gemeinsame Projekte Synergieeffekte erzielt und die notwendigen Einsparungen realisiert werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch die regionale Kulturarbeit vor Ort stärken und in ihrer Vielfalt erhalten. Wir haben uns ambitionierte Ziele gesetzt: - Die Kultur-Region Rheinland im vereinten Europa wird in Zusammenarbeit mit den Städten und Kreisen weiter profiliert. Europäische und internationale Ko- operationen sind auch im Kulturbereich weiter auszubauen. - Wir wollen das erfolgreich von der Gestaltungsmehrheit initiierte Netzwerk Kul- tur sichern, weiter ausbauen und offen halten. Das heißt, es sollen weitere Netzwerkprojekte aufgenommen werden, wenn die fachliche Eignung, die an- gemessene Beteiligung des LVR und ein mit dem Spektrum des LVR überein- stimmende Zielsetzung gegeben sind. Dies geschieht durch Stiftungen, Beteiligungen, Trägerschaft oder Betriebsfüh- rung des LVR an Museen oder anderen Kultureinrichtungen. Dabei ist darauf zu achten, dass der LVR entscheidenden Einfluss sowohl auf die Investitions- und laufenden Kosten als auch die inhaltliche Festlegung erhält. Wir behalten uns ausdrücklich die politische Entscheidung über alle Einzelvorhaben vor. - Die Netzwerkmittel werden bedarfsgerecht angepasst. - Bei der regionalen Kulturförderung soll die Vielfalt der Rheinischen Kultur und der einzelnen Regionen berücksichtigt werden, auch besonders durch kleine, für die Kommunen jedoch wichtige Projekte. - Nach der Franzosenzeit im Rheinland soll die historische Entwicklung im Eu- regioraum („Geschichtsmächte“ an Rhein und Maas) als Schwerpunkt aufge- arbeitet und präsentiert werden; u.a. internationale Fachkonferenz. - Das Internetportal für die Geschichte des Rheinlands im 20. Jahrhundert soll umgesetzt und fortentwickelt werden. - Xxx xxx Xxxxxxx xxx xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Vogelsang, ein Schwerpunkt- projekt des LVR, soll ein Internationaler Friedenstreff für Jugendliche (Jugend- Xxxxxx-Uni) eingerichtet werden. - Die Erinnerungs- und Versöhnungskultur und die internationale Zusammenar- beit auf diesem Gebiet, z.B. mit den „Massaker-Orten“ des 2. Weltkriegs, ha- ben wir zu einem Markenzeichen des LVR entwickelt; dies wollen wir intensi- vieren. - Das erfolgrei...
Kultur. Die Koalitionspartner sehen in der Kulturförderung eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Stadt. Sie werden das lebendige und vielfältige kulturelle Angebt Hamburgs gemeinsam weiterentwickeln. Dabei kommt der Förderung von kulturellen Stadtteilprojekten und –initiativen eine ebenso hohe Bedeutung zu wie der Förderung der Elbphilharmonie, der Staatstheater, Museen und Orchester. Die Elbphilharmonie wird von den Koalitionspartnern als wichtiges Zeichen für die Bedeutung der Kultur in und für Hamburg gesehen. Dazu gehört die allgemeine Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen. Vor diesem Hintergrund verständigen sich die Koalitionspartner, eine Initiative „Musikstadt Hamburg“ zu starten. Es soll Musik in die Stadt gebracht werden: z.B. durch einen Tag der Musik, ein Straßenmusikfestival, Stipendien und Unterstützung für eine/n ‚Composer in Residence’. Den Hamburger Symphonikern soll Unterstützung bei der Entschuldung und darüber hinaus eine Entwicklungsperspektive eingeräumt werden. Es soll ein spartenübergreifendes Hamburger Kultur–Festival mit dem Schwerpunkt Musik geben, das mindestens zweijährig, möglichst aber jährlich stattfindet. Die Hamburger Clubszene soll wirksam gestärkt werden, z.B. durch die Einrichtung von Kulturzonen, Hilfen bei Lärmschutzmaßnahmen, ein redaktionelles Musikradio, eine bessere Ausstattung des Vereins Rock-City und die Einrichtung eines Gema- Fonds. Private Pläne für den Bau einer mittelgroßen Konzerthalle für Pop-Musik sollen durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Die im Rahmen der IBA geplante Open Air Bühne in Wilhelmsburg soll verwirklicht werden.
Kultur. Der Name Berkshire Hathaway gilt als Synonym für Vertrauen, Integrität und umsichtigen Umgang mit den Risiken seiner Kunden. Die gesamtheitliche Verant- wortung gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern ist ein unabdingbarer Bestandteil der Unternehmensphilosophie. BHSI als Teil der Berkshire Hathaway Gruppe baut auf diesen Werten auf und schreibt auch in Zukunft diese Tradition fort. xxxx.xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx BHSI DEUTSCHLAND LEADERSHIP TEAM +00 000 0000 0000 O +00 000 0000 0000 M xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 00 00 000 M xxxxxxx.xxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 0000 0000 M xxxxxxx.xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 000 0000 M xxxxxxx.xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 +00 000 0000 0000 xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 0000 0000 M xxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 000 0000 M xxxxxx.xxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx +00 000 0000 0000 O +00 000 0000 0000 M xxxxxx.xxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xxx Besuchen Sie uns auf xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxx, um neueste Informationen zu unserem Produktangebot zu erhalten. Atlanta | Boston | Chicago | Houston | Indianapolis | Irvine | Xxx Xxxxxxx | Xxx Xxxx | Xxx Xxxxxxxxx | Xxx Xxxxx Seattle | Stevens Point | Adelaide | Auckland | Brisbane | Cologne | Xxxxx | Xxxxxx | Xxxxxxxxx | Xxxx Xxxx | Xxxxx Xxxxxx London | Xxxxx | Xxxxxx | Xxxxxxxxxx | Xxxxxxxxx | Xxxxxx | Xxxxx | Xxxxx | Xxxxxxxxx | Sydney | Toronto In Europe, Berkshire Hathaway Specialty Insurance (BHSI) trades under Berkshire Hathaway European Insurance DAC (BHEI) and Berkshire Hathaway International Insurance Limited (BHIIL). BHEI is an Irish domiciled Designated Activity Company, Registration Number 636883 and Registered Office at 0xx Xxxxx, 0 Xxxxx Xxxxx Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxx X00 XX00. BHEI is an affiliate of Berkshire Hathaway Specialty Insurance Company (BHSIC), a Nebraska USA domiciled corporation, which provides commercial property, casualty, healthcare professional liability, executive and professional lines, transactional liability, surety, marine, travel, programs, accident and health, medical stop loss, homeowners, and multinational insurance, and BHEI is a subsidiary of Berkshire Hathaway International Insurance Limited (BHIIL), an incorporated England and Wales limited liability company, Registration Number 3230337 and Registered Office at 0 Xxxxxxxxx Xxxxx, 0xx Xxxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxx Xxxxxxx. BHSIC, BHIIL and BHEI are part of Berkshire Hatha...
Kultur. ARTIKEL 437 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern, um das gegen- seitige Verständnis zu verbessern und den kulturellen Austausch zu unterstützen sowie um die Mobilität von Kunst und Künstlern aus der EU und der Ukraine zu begünstigen. ARTIKEL 438 Die Vertragsparteien fördern den interkulturellen Dialog zwischen den Personen und Organisa- tionen, die die organisierte Zivilgesellschaft und Kultureinrichtungen in der EU und in der Ukraine vertreten. ARTIKEL 439 Die Vertragsparteien arbeiten eng in den zuständigen internationalen Gremien zusammen, einschließlich der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und des Europarats, unter anderem, um die kulturelle Vielfalt zu fördern und um das kulturelle und historische Erbe zu erhalten und aufzuwerten. ARTIKEL 440 Die Vertragsparteien bemühen sich, einen regelmäßigen Politikdialog über Kultur aufzubauen, um die Entwicklung der Kulturwirtschaft in der EU und in der Ukraine zu fördern. Zu diesem Zweck setzen die Vertragsparteien das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 ordnungsgemäß um.
Kultur. Artikel 167 (ex-Artikel 151 EGV) (1) Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kultu­ rellen Xxxxx. (2) Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen: — Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen Xxxxxx, — Erhaltung und Schutz des kulturellen Xxxxx von europäischer Bedeutung, — nichtkommerzieller Kulturaustausch, — künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich. (3) Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat. (4) Die Union trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kultu­ rellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen. (5) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels — erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. — erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.
Kultur. 230. Mecklenburg-Vorpommern ist reich an Kultur. Ziel der Koalitionspartner ist es, kulturpolitische Leitlinien zu verwirklichen, die den verschiedenen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung tragen. Kultur wird dabei als Quer- schnittsaufgabe verstanden. Kultur stellt nicht nur einen hohen gesellschaftli- xxxx Xxxxxxxxx dar, sondern dient auch der Förderung von Toleranz und inter- kultureller Kommunikation, zum Beispiel gegen rassistische und rechtsextremis- tische Tendenzen. Daher wollen die Koalitionspartner kulturelle Projekte mit Ehrenamtsbezug unterstützen. 231. Die Koalition beruft einen Landeskulturrat als Impulsgeber, als Dialogpartner für Politik, Bildung, Tourismus und Wirtschaft sowie als Ort des fachlichen Aus- tausches und der Interessenvertretung der Kunst- und Kulturschaffenden.
Kultur. Bad Homburg verfügt über ein reiches kulturelles Erbe, das es zu erhalten und auf vielfältige Weise in das kulturelle Leben der Stadt einzubetten gilt. Geschichtsträchtige Gebäude und historische Gärten sind enger in das Kulturprogramm der Stadt einzubinden, um sie für Bürger, Gäste und Tou- risten erlebbar zu machen. Das kulturelle Profil der Stadt ist zu schärfen. Hierzu soll eine Kultur- werkstatt ein ganzheitliches Konzept für die zukünftige kulturelle Ausrichtung der Stadt erarbeiten. Ein abwechslungsreiches kulturelles Angebot soll vor allem vermehrt Angebote für junge Menschen und passende Angebote für jede Bevölkerungsgruppe enthalten. Kulturelle Leuchtturmprojekte wie Blickachsen und Fugato gilt es zu unterstützen. Die Heimatkunde und die damit verbundene Arbeit zahlreicher Vereine soll gestärkt werden. Lebendige Städtepartnerschaften bereichern das kulturel- le Programm unserer Stadt. Im Einzelnen möchte die Koalition folgende Punkte umsetzen bzw. sicherstellen:
Kultur. Bei der bezirklichen kulturellen Arbeit sollen interkulturelle Projekte besonders für Kinder und Jugendliche verstärkt ins Blickfeld genommen werden. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Einrichtungen soll gestärkt werden. Die Vermittlung von kultureller Bildung soll für alle Altersgruppen barrierefrei und unabhängig von der Herkunft möglich gemacht werden. Die Kulturangebote des Bezirks werden einer Evaluation bezüglich des Verhältnisses der Kosten zur tatsächlichen Nutzungsintensität unterzogen. Sich eventuell ergebende Optimierungspotentiale sollen für die Einrichtung von Mitmach-Angeboten für Kinder und Jugendliche genutzt werden wie z. B. in der Remise (Xxxx-Xxxxxxxxx-Weg).
Kultur. 1. Die Vertragsparteien sind bestrebt, den Austausch von Personen, die an kulturellen Aktivitäten beteiligt sind, sowie von Kunstwerken zu intensivieren und gegebenenfalls gemeinsame Initiativen in verschiedenen Kulturbereichen, auch für audiovisuelle Werke wie etwa Filme, durchzuführen. 2. Die Vertragsparteien fördern den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen Zivilgesellschaften und Kultureinrichtungen, um die Kenntnisse über die jeweils andere Seite und das gegenseitige Verständnis zu verbessern. 3. Die Vertragsparteien sind bestrebt, bei Fragen von beiderseitigem Interesse in den einschlägigen internationalen Foren, insbesondere im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Ziele zu verfolgen und die kulturelle Vielfalt und den Schutz des Kulturerbes zu fördern.