Kultur Musterklauseln
Kultur. Das kulturelle Leben unserer Stadt ist vielfältig. Dabei verstehen wir Kultur in ihrer vielfältigsten Ausprägung und fördern die unterschiedlichsten Projekte, von traditionellen Formen bis zu experimentellen Impulsen. Auch ist es unser Anspruch, allen Altersgruppen, vom Kleinkind bis ins Rentenalter, ein passendes Angebot zu bieten. • Unser Fünf-Sparten-Theater braucht nicht nur ausreichend viele, sondern auch attraktive und wettbewerbsfähige Spielstätten, die dem Anspruch unserer Stadt als kulturelles Oberzentrum gerecht werden. Wir werden deshalb das Velodrom nach der Sanierung als Spielstätte erhalten und in Zusammenarbeit mit dem Theater Regensburg und der Denkmalpflege ein modernes, wegweisendes Spielstättenkonzept umsetzen. • Die Regensburger Museumslandschaft werden wir neu konzipieren. Es wird dabei eine Gesamtkonzeption für die städtischen Museen erarbeitet. Insbesondere das Historische Museum, welches über hervorragende Bestände verfügt, wird neu und zeitgemäß gestaltet. Wir sehen die städtischen Museen aber immer auch im Kontext mit den nicht- städtischen Museen. So wollen wir ihre Vernetzung fördern und ein gemeinsames Ticket für alle Museen anstreben. Um mehr Menschen in Regensburg einen Museumsbesuch zu ermöglichen und um die städtischen Sammlungen für die Stadtgesellschaft zu öffnen möchten wir für die Museen der Stadt die kostenfreien Tage ausweiten und regelmäßigere Öffnungszeiten auch für die historischen documente der Stadt anbieten. Wir werden die Barrierefreiheit in städtischen Museen weiter ausbauen. • Das Stadtlagerhaus am Westhafen wird als Ort für Kunst- und Kulturschaffende sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft entwickelt. Bei der Konzepterstellung und bei der Finanzierung streben wir eine Zusammenarbeit mit dem Freistaat Bayern an. • Es gibt in ganz Ostbayern kein Konzerthaus mit großer Bühne. Diese ▇▇▇▇▇ wollen wir gemeinsam mit dem Freistaat Bayern schließen, sobald sich dafür finanzielle Spielräume auftun. • Wir unterstützen die Einrichtung von dezentralen Proberäumen und Ateliers. Wir wollen der Live-Kultur mehr Raum geben und möchten dazu z.B. mehr Konzerte in Bars, Cafés und Kneipen ermöglichen. Es müssen für ehrenamtlich organisierte Kulturveranstaltungen kostengünstige Mieten in städtischen Veranstaltungsräumen angeboten werden. • Wir werden weitere geeignete Orte für Kreativität, Kultur und Kunst aktivieren und nutzbar machen. Hierzu gehört insbesondere die kulturelle und künstlerische Zwischennutzung von Leerständen, ...
Kultur. Die Koalitionspartner sehen in der Kulturförderung eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Stadt. Sie werden das lebendige und vielfältige kulturelle Angebt Hamburgs gemeinsam weiterentwickeln. Dabei kommt der Förderung von kulturellen Stadtteilprojekten und –initiativen eine ebenso hohe Bedeutung zu wie der Förderung der Elbphilharmonie, der Staatstheater, Museen und Orchester. Die Elbphilharmonie wird von den Koalitionspartnern als wichtiges Zeichen für die Bedeutung der Kultur in und für Hamburg gesehen. Dazu gehört die allgemeine Zugänglichkeit für alle Bevölkerungsgruppen. Vor diesem Hintergrund verständigen sich die Koalitionspartner, eine Initiative „Musikstadt Hamburg“ zu starten. Es soll Musik in die Stadt gebracht werden: z.B. durch einen Tag der Musik, ein Straßenmusikfestival, Stipendien und Unterstützung für eine/n ‚Composer in Residence’. Den Hamburger Symphonikern soll Unterstützung bei der Entschuldung und darüber hinaus eine Entwicklungsperspektive eingeräumt werden. Es soll ein spartenübergreifendes Hamburger Kultur–Festival mit dem Schwerpunkt Musik geben, das mindestens zweijährig, möglichst aber jährlich stattfindet. Die Hamburger Clubszene soll wirksam gestärkt werden, z.B. durch die Einrichtung von Kulturzonen, Hilfen bei Lärmschutzmaßnahmen, ein redaktionelles Musikradio, eine bessere Ausstattung des Vereins Rock-City und die Einrichtung eines Gema- Fonds. Private Pläne für den Bau einer mittelgroßen Konzerthalle für Pop-Musik sollen durch geeignete Maßnahmen unterstützt werden. Die im Rahmen der IBA geplante Open Air Bühne in Wilhelmsburg soll verwirklicht werden.
Kultur. ARTIKEL 437 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die kulturelle Zusammenarbeit zu fördern, um das gegen- seitige Verständnis zu verbessern und den kulturellen Austausch zu unterstützen sowie um die Mobilität von Kunst und Künstlern aus der EU und der Ukraine zu begünstigen.
ARTIKEL 438 Die Vertragsparteien fördern den interkulturellen Dialog zwischen den Personen und Organisa- tionen, die die organisierte Zivilgesellschaft und Kultureinrichtungen in der EU und in der Ukraine vertreten.
ARTIKEL 439 Die Vertragsparteien arbeiten eng in den zuständigen internationalen Gremien zusammen, einschließlich der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) und des Europarats, unter anderem, um die kulturelle Vielfalt zu fördern und um das kulturelle und historische Erbe zu erhalten und aufzuwerten.
ARTIKEL 440 Die Vertragsparteien bemühen sich, einen regelmäßigen Politikdialog über Kultur aufzubauen, um die Entwicklung der Kulturwirtschaft in der EU und in der Ukraine zu fördern. Zu diesem Zweck setzen die Vertragsparteien das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 ordnungsgemäß um.
Kultur. Der Name Berkshire Hathaway gilt als Synonym für Vertrauen, Integrität und umsichtigen Umgang mit den Risiken seiner Kunden. Die gesamtheitliche Verant- wortung gegenüber Geschäftspartnern und Mitarbeitern ist ein unabdingbarer Bestandteil der Unternehmensphilosophie. BHSI als Teil der Berkshire Hathaway Gruppe baut auf diesen Werten auf und schreibt auch in Zukunft diese Tradition fort. ▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ BHSI DEUTSCHLAND LEADERSHIP TEAM +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇ ▇▇ ▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ O +▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ M ▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇ Besuchen Sie uns auf ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇/▇▇▇, um neueste Informationen zu unserem Produktangebot zu erhalten. Atlanta | Boston | Chicago | Houston | Indianapolis | Irvine | ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇ ▇▇▇▇ | ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇ ▇▇▇▇▇ Seattle | Stevens Point | Adelaide | Auckland | Brisbane | Cologne | ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇ ▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ London | ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇ | ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ | Sydney | Toronto In Europe, Berkshire Hathaway Specialty Insurance (BHSI) trades under Berkshire Hathaway European Insurance DAC (BHEI), an Irish domiciled Designated Activity Company, Registration Number 636883 and Registered Office at One Grant’s Row, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇. BHEI is an affiliate of Berkshire Hathaway Specialty Insurance Company (BHSIC), a Nebraska USA domiciled corporation, which provides commercial property, marine, casualty, healthcare professional liability, executive and professional lines, surety, travel, programs, accident and health, medical stop loss and homeowners insurance, and is a subsidiary of Berkshire Hathaway International Insurance Limited (BHIIL), an incorporated England and Wales limited liability company, Registration Number 3230337 and Registered Office at ▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇ ▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ ▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇. BHSIC, BHIIL and BHEI are part of Berkshire Hathaway’s National Indemnity group of insurance companies, which hold financial strength ratings of A++ from AM Best and AA+ from Standard & Poor’s. Based in Boston, BHSI ha...
Kultur. Artikel 167 (ex-Artikel 151 EGV)
(1) Die Union leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen ▇▇▇▇▇.
(2) Die Union fördert durch ihre Tätigkeit die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und unterstützt und ergänzt erforderlichenfalls deren Tätigkeit in folgenden Bereichen: — Verbesserung der Kenntnis und Verbreitung der Kultur und Geschichte der europäischen ▇▇▇▇▇▇, — Erhaltung und Schutz des kulturellen ▇▇▇▇▇ von europäischer Bedeutung, — nichtkommerzieller Kulturaustausch, — künstlerisches und literarisches Schaffen, einschließlich im audiovisuellen Bereich.
(3) Die Union und die Mitgliedstaaten fördern die Zusammenarbeit mit dritten Ländern und den für den Kulturbereich zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit dem Europarat.
(4) Die Union trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen der Verträge den kulturellen Aspekten Rechnung, insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen.
(5) Als Beitrag zur Verwirklichung der Ziele dieses Artikels — erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsver- fahren und nach Anhörung des Ausschusses der Regionen Fördermaßnahmen unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten. — erlässt der Rat auf Vorschlag der Kommission Empfehlungen.
Kultur. Meerbusch verfügt über ein reichhaltiges Kulturangebot. Eine Mischung aus städtischen Angeboten und einer im kulturellen Bereich aktiven Bürgerschaft schafft ein Angebot, das Meerbuscherinnen und Meer- buscher gerne und intensiv nutzen.
Kultur. (1) Die Vertragsparteien sind bestrebt, den Austausch von Personen, die an kulturellen Aktivitäten beteiligt sind, sowie von Kunstwerken zu intensivieren und gegebenenfalls gemeinsame Initiativen in verschiedenen Kulturbereichen, auch für audiovisuelle Werke wie etwa Filme, durchzuführen.
(2) Die Vertragsparteien fördern den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen Zivilgesellschaften und Kultureinrichtungen, um die Kenntnisse über die jeweils andere Seite und das gegenseitige Verständnis zu verbessern.
(3) Die Vertragsparteien sind bestrebt, bei Fragen von beiderseitigem Interesse in den einschlägigen internationalen Foren, insbesondere im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur, zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Ziele zu verfolgen und die kulturelle Vielfalt und den Schutz des Kulturerbes zu fördern.
Kultur. Neben den traditionellen Kulturträgern in unserem Landkreis setzen wir uns für eine umfangreiche und attraktive sowie zukunftsfähige und freie Kunst- und Kulturszene durch eine langfristige Kulturförderung ein. Dazu gehört eine Fortschreibung der Kulturentwicklungsplanung.
Kultur. Bei der bezirklichen kulturellen Arbeit sollen interkulturelle Projekte besonders für Kinder und Jugendliche verstärkt ins Blickfeld genommen werden. Die Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Einrichtungen soll gestärkt werden. Die Vermittlung von kultureller Bildung soll für alle Altersgruppen barrierefrei und unabhängig von der Herkunft möglich gemacht werden. Die Kulturangebote des Bezirks werden einer Evaluation bezüglich des Verhältnisses der Kosten zur tatsächlichen Nutzungsintensität unterzogen. Sich eventuell ergebende Optimierungspotentiale sollen für die Einrichtung von Mitmach-Angeboten für Kinder und Jugendliche genutzt werden wie z. B. in der Remise (▇▇▇▇-▇▇▇▇▇▇▇▇▇-Weg).
Kultur. 1. Die Vertragsparteien sind bestrebt, den Austausch von Personen, die an kulturellen Aktivitäten beteiligt sind, sowie von Kunstwerken zu intensivieren und gegebenenfalls gemeinsame Initiativen in verschiedenen Kulturbereichen, auch für audiovisuelle Werke wie etwa Filme, durchzuführen.
2. Die Vertragsparteien fördern den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen ihren jeweiligen Zivilgesellschaften und Kultureinrichtungen, um die Kenntnisse über die jeweils andere Seite und das gegenseitige Verständnis zu verbessern.
3. Die Vertragsparteien sind bestrebt, bei Fragen von beiderseitigem Interesse in den einschlägigen internationalen Foren, insbesondere im Rahmen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), zusammenzuarbeiten, um gemeinsame Ziele zu verfolgen und die kulturelle Vielfalt und den Schutz des Kulturerbes zu fördern.
