Kofinanzierung aus EU-Mitteln. Für Vorhaben, die eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln erhalten, können bei Bedarf im Kosten- leitfaden abweichende Bestimmungen zu den förderbaren Kosten wie eine Abgeltung von Kosten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder fest- zulegenden Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehen werden.
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Kofinanzierung aus EU-Mitteln. Für Vorhaben, die eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln erhalten, können bei Bedarf im Kosten- leitfaden abweichende Bestimmungen zu den förderbaren Kosten wie eine Abgeltung von Kosten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder fest- zulegenden auf der Grundlage von festzulegenden Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften Vor- schriften vorgesehen werden.
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Kofinanzierung aus EU-Mitteln. Für Vorhaben, die eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln erhalten, können bei Bedarf im Kosten- leitfaden abweichende Bestimmungen zu den förderbaren Kosten wie eine Abgeltung von Kosten Kos- ten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder fest- zulegenden festzule- genden Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften vorgesehen werden.
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Kofinanzierung aus EU-Mitteln. Für Vorhaben, die eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln erhalten, können bei Bedarf im Kosten- leitfaden abweichende Bestimmungen zu den förderbaren Kosten wie eine Abgeltung von Kosten Kos- ten auf Grundlage von standardisierten Einheitskosten, als Pauschalfinanzierung oder fest- zulegenden auf der Grundlage von festzulegenden Pauschalsätzen nach Maßgabe der unionsrechtlichen Vorschriften Vorschrif- ten vorgesehen werden.
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