Kommunale Einrichtungen Musterklauseln

Kommunale Einrichtungen. Die kommunalen Einrichtungen haben mit rund 800 MWh/a nur einen geringen Anteil (2 %) am Gesamtenergiebedarf der Marktgemeinde Konnersreuth. Jedoch können die öffentli- chen Kassen durch Einsparung kommunaler Verbräuche in der Regel deutlich entlastet werden. Ähnlich den privaten Haushalten hat auch im kommunalen Bereich das Nutzungsverhalten entscheidenden Einfluss auf den Strom- und Wärmebedarf. Durch Anpassung des Nut- zungsverhaltens und Einführung eines Energiecontrollings können 10 – 20 % an Energie eingespart werden. Zweiter Ansatzpunkt ist der Einsatz effizienter Technik in Gebäuden (z.B. stromsparende Computer, LED-Beleuchtung oder Brennwertkessel). Von entschei- dender Bedeutung ist eine effektive Dämmung der Gebäude und die Vermeidung von Wärmebrücken. In Tabelle 7 sind die größten kommunalen Verbraucher gelistet, aufgegliedert nach Strom- und Wärmebedarf. Es wird ersichtlich, dass Kläranlage und Straßenbeleuchtung die größ- ten Verbraucher im Strombereich sind, im Wärmebereich ist es die Schule. Tabelle 7: Energiebedarf der kommunalen Verbraucher (Angaben Gem. Konnersreuth) Kommunale Verbraucher Srombedarf 2012 [MWhe/a] Anteil am Strom- bedarf aller kommunalen Verbraucher [%] Wärmebedarf 2012 [MWhth/a] Anteil am Wärme- bedarf aller kommunalen Verbraucher [%] Rathaus 11,4 3,4 51,2 11,0 Grundschule 25,4 7,5 254,0 54,8 Feuerwehrhäuser 10,6 3,1 48,7 10,3 Bauhof 5,4 1,6 32,8 7,1 Kläranlage inkl. Abwasserpumpen (nur Kläranlage) 156,0 (110,0) 46,1 (32,4) über Strom gedeckt - Kinderhaus 9,8 2,9 77,9 16,8 Straßenbeleuchtung 114,8 33,8 - - Andere 5,6 1,6 - - Die bei Weitem größten Einsparpotenziale im Strombereich bestehen bei Kläranlage und Straßenbeleuchtung, die gemeinsam mehr als zwei Drittel des kommunalen Strombedarfs ausmachen. Ein Einsparpotenzial für die Kläranlage kann an dieser Stelle nicht konkret beziffert werden, da hierfür die Anlage im Detail begutachtet werden muss. Unter Punkt 5.3.4 wird auf Maß- nahmen eingegangen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz ergriffen werden können. Die Straßenbeleuchtung stammt bundesweit zu ungefähr einem Drittel noch aus den 1960er Jahren. Jährlich werden nur drei Prozent der Leuchtmittel ausgetauscht. Mit moder- ner Technik können in diesem Bereich über 50 % des Stromverbrauchs eingespart werden (SAENA, 2009). Im Gemeindegebiet existiert bisher keine LED-Beleuchtung. Mit einem Anteil der Straßen- beleuchtung von knapp 34 % am kommunalen Strombedarf besteht für die kommunale Kasse erhebliches Einsparpoten...

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

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  • Beschränkungen Sofern in diesem Vertrag oder in der Produktdokumentation nicht ausdrücklich erlaubt, ist der Kunde nicht berechtigt (und ist nicht dafür lizenziert) (1) ein Produkt rückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder zu versuchen, dies zu tun, (2) nicht von Microsoft stammende Software oder Technologie auf eine Weise zu installieren oder zu nutzen, die das geistige Eigentum oder die Technologie von Microsoft anderen Lizenzbestimmungen unterwerfen würde, (3) etwaige technische Begrenzungen in einem Produkt oder Beschränkungen in der Produktdokumentation zu umgehen, (4) Teile eines Produkts abzuspalten und auf mehr als einem Gerät auszuführen,

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  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. 5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

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