Kommunikationsmöglichkeiten Musterklauseln

Kommunikationsmöglichkeiten. Als Kommunikationsmittel mit FINABRO stehen dem Kunden Telefon, E-Mail, Post oder das persönliche Gespräch in den Geschäftsräumlichkeiten der FINABRO zur Verfügung (siehe Adresse und Kontaktdaten der FINABRO oben). Wir weisen darauf hin, dass FINABRO elektronische Kommunikation und Gespräche mit dem Kunden aufzeichnet und auch telefonische Kommunikation mit dem Kunden – soweit sie stattfindet (siehe sogleich unten) – aufzeichnen kann. Dem Kunden steht eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation mit dem Kunden auf Anfrage über einen Zeitraum von fünf Jahren und — sofern seitens der zuständigen Behörde gewünscht — über einen Zeitraum von sieben Jahren zur Verfügung. Die telefonische Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch FINABRO, wie auch die telefonische Entgegennahme von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente, ist allerdings nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich und wird seitens FINABRO in der Kundenbeziehung nur gestattet, wenn dies mit dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart wird. Sofern daher keine solche schriftliche Vereinbarung vorliegt, umfasst die telefonische Kommunikation mit dem Kunden keinesfalls eine Anlageberatung oder sonstige Wertpapierdienstleistung. Sofern für die Kommunikation zwischen Kunde und FINABRO Schriftlichkeit erforderlich, im Besonderen vorgesehen oder individuell vereinbart ist, so stehen diesbezüglich die Kommunikationsmittel E-Mail und Post zur Verfügung. Über die hier genannten Kommunikationsmöglichkeiten hinausgehend bzw. davon abweichend kann im Einzelfall mit dem Kunden schriftlich anderes vereinbart werden. Geschäftssprache für die Kommunikation sowie die Übermittlung von Informationen und Dokumenten zwischen dem Kunden und FINABRO ist Deutsch. Die mündlich oder schriftlich geführte Kommunikation wird während der Vertragsbeziehung in Deutsch geführt. Alle Dokumente, Vertragsbedingungen und Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Ge- spräch während der Öffnungszeiten der VKB-Bank in ihren Filialen die vorstehend im Punkt I. 1. genannten Möglichkei- ten und die Electronic Banking Mailbox zur Kontaktaufnah- me mit der VKB-Bank offen. Die Kommunikation mit dem Kunden erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen bzw. nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten die vorstehend im Punkt Bankdaten genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Marchfelder Bank eG offen.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen bzw. nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öff- nungszeiten die vorstehend im Punkt Bankdaten genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut offen.
Kommunikationsmöglichkeiten. Als Kommunikationsmittel mit FINABRO stehen dem Kunden Telefon, E-Mail, Post oder das persönliche Gespräch in den Geschäftsräumlichkeiten der FINABRO zur Verfügung (siehe Adresse und Kontaktdaten der FINABRO oben). Die telefonische Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch FINABRO, wie auch die telefonische Entgegennahme von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente, ist allerdings nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich und wird seitens FINABRO in der Kundenbeziehung nur gestattet, wenn dies mit dem Kunden gesondert schriftlich vereinbart wird. Sofern daher keine solche schriftliche Vereinbarung vorliegt, umfasst die telefonische Kommunikation mit dem Kunden keinesfalls eine Anlageberatung oder sonstige Wertpapierdienstleistung. Sofern für die Kommunikation zwischen Kunde und FINABRO Schriftlichkeit erforderlich, im Besonderen vorgesehen oder individuell vereinbart ist, so stehen diesbezüglich die Kommunikationsmittel E-Mail und Post zur Verfügung. Über die hier genannten Kommunikationsmöglichkeiten hinausgehend bzw. davon abweichend kann im Einzelfall mit dem Kunden schriftlich anderes vereinbart werden. Geschäftssprache für die Kommunikation sowie die Übermittlung von Informationen und Dokumenten zwischen dem Kunden und FINABRO ist Deutsch. Die mündlich oder schriftlich geführte Kommunikation wird während der Vertragsbeziehung in Deutsch geführt. Alle Dokumente, Vertragsbedingungen und Informationen erhalten Sie in deutscher Sprache.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Standorte bzw. nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten die vorstehend im Punkt I.1. Bankdaten genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Schoellerbank AG offen. Unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Vereinbarung zur Nutzung eines Internetbanking- Produktes besteht außerdem die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über das Postfach (elektronisches Postfach, Online Banking Schließfach, Postkorb etc.) des Internetbanking.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten der Filialen bzw. nach vorheriger Vereinbarung auch außerhalb dieser Öffnungszeiten die im Beiblatt unter „Bankdaten“ genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Österreichischen Ärzte- und Apothekerbank AG offen.
Kommunikationsmöglichkeiten. Allgemein stehen dem Kunden neben dem persönlichen Gespräch während der Öffnungszeiten des Kreditinstitutes die vorstehend im Punkt I.1 genannten Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit dem Kreditinstitut offen.

Related to Kommunikationsmöglichkeiten

  • Zusätzliche Kommunikationskosten Zusätzliche Kommunikationskosten fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kontoführung etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Entsprechend fallen etwaige Kosten für Überweisungen an.

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Frankfurter Wertpapierbörse Börse Stuttgart Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesellschaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Konzernabschluss vom 31. Dezember 2019 jeweils für das am 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 geendete Geschäftsjahr sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 30. September 2020 geendeten Zeitraum entnommen sind: Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD, ausgenommenJahr endendJahr endend9-Monatszeit- 9-Monatszeit- Beträge betreffend Aktien) am 00.xx 00.xxxx endendraum endend Dezember Dezember am 00.xx 30. 2019 (geprüft) 2018 (geprüft) September September 2020 2019 (ungeprüft) (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Netto Zinsüberschuss 4.362 3.767 3.341 3.297 Kommissionen und Gebühren 2.988 3.199 2.699 2.301 Vorsorge für Kreditausfälle 1.065 674 2.805 729 Gesamt netto Einkünfte 36.546 36.616 32.819 26.591 Ergebnis vor Steuern 10.583 12.481 6.938 8.262 Nettogewinn bezogen auf die Inhaber der7.897 9.860 4.553 6.173 Stammaktien Gewinn pro Stammktie (basic) 21,18 25,53 12,71 16,43 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken Markt- und Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken, Geschäftsaktivitäten und Branchenrisiken, operationelle Risiken und rechtliche, regulatorische und Reputationsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nachzukommen. Für den Fall, dass weder GSW noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapieren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Im Fall des Eintritts eines Knock-Out Ereignisses verfallen die Faktor Zertifikate und der Wertpapierinhaber erleidet gegebenenfalls einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Faktor Zertifikate sind nur für sehr erfahrene Anleger mit einem sehr kurzen Anlagehorizont geeignet, die die mit Faktor Zertifikaten verbundenen Risiken bewusst eingehen. • Sofern ein Stop-Loss Ereignis eintritt, sehen die Xxxxxx Xxxxxxxxxxx eine untertägige Anpassung vor, die zu einer sofortigen Realisierung der erlittenen Verluste führt. • Der Basispreis wird regelmäßig angepasst, wobei sich die Anpassung negativ auf den Wert der Faktor Zertifikate auswirken kann. Anleger sollten beachten, dass sogar Seitwärtsbewegungen des Basiswerts (d.h. der Kurs des Basiswerts steigt und fällt abwechselnd) zu Kursverlusten führen können. Der Verlust ist umso größer, je höher der Hebel ist, je schwankungsintensiver die Seitwärtsbewegung vonstatten geht und je länger die Haltedauer im Hinblick auf die Faktor Zertifikate ist. • Der Wertpapierinhaber trägt das Risiko starker Preisschwankungen der Faktor Zertifikate, wobei insbesondere der Hebeleffekt als risikoerhöhendes Merkmal von Faktor Zertifikaten zu berücksichtigen ist. • Eine nachteilige Kursentwicklung der Indexbestandteile kann sich nachteilig auf die Kursentwicklung des Index und entsprechend nachteilig auf den Wert des Wertpapiers sowie auf den Tilgungsbetrag und sonstige Zahlungen oder Leistungen unter den Wertpapieren auswirken. • Wertpapierinhaber partizipieren in der Regel nicht an Dividenden oder anderen Ausschüttungen auf die Indexbestandteile. • Wertpapierinhaber sind dem Risiko von Wertschwankungen des Basiswerts ausgesetzt, was sich nachteilig auf den Wert der Wertpapiere und die vom Wertpapierinhaber zu erwartende Rendite auswirken kann. • Für die Wertpapierinhaber besteht das Risiko, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit den Wertpapieren dazu führen können, dass die Emittentin bzw. die Berechnungsstelle Entscheidungen bzw. Festlegungen nach billigem Ermessen im Hinblick auf die Wertpapiere zu treffen hat, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf den Wert und die Rendite der Wertpapiere haben können. • Sehen die Bedingungen der Wertpapiere eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vor, trägt der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko, da der Kündigungsbetrag dem Marktpreis der Wertpapiere entspricht, der auch null betragen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündigungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. (in Millionen USD) Zum 31. Dezember2019 (geprüft) Zum 31. Dezember2018 (geprüft) Zum 30. September2020(ungeprüft) Summe der Aktiva 992.968 931.796 1.132.059 Unbesicherte Finanzverbindlichkeitenohne nachrangigeFinanzverbindlichkeiten 240.346 249.488 246.977 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 15.017 15.163 14.987 Forderungen an Kunden und sonstige 74.605 72.455 111.181 Verbindlichkeiten gegenüber Kundenund sonstigen 174.817 180.235 187.357 Gesamtverbindlichkeiten undEigenkapital der Anteilsinhaber 992.968 931.796 1.132.059 Harte Kernkapitalquote (CET1) 9,5 8,3 9,5 Gesamtkapitalquote 13,0 11,8 13,0 Verschuldungsquote (Tier 1) 4,0 4,0 4,0 • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken.

  • Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1-3.1 gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Versicherungsnehmer die Zahlung nicht veranlasst hat. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.

  • Kommunikation Sämtliche Kommunikation zwischen dem Anleger und der Bank erfolgt grundsätz- lich auf elektronischem Weg über den geschützten Bereich der Webseite oder per E-Mail. Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn und soweit dies in dieser Rahmenvereinbarung ausdrücklich geregelt wurde sowie im Fall der Ausübung eines gesetzlichen Widerrufsrechts.

  • Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.