Konnossemente Musterklauseln

Konnossemente. Auszustellen an Order des Empfängers. Bitte beachten Sie die Adresse von
Konnossemente. Auszustellen an Order des Empfängers. Bitte beachten Sie die Adresse von ADM Milling Limited in den beigefügten Anhang ADM Gesellschaften. Ein Original-Konnossement ist zur Indossierung durch den Vertreter von ADM bei der Entladung an Bord mitzuführen. Zwei Original-Konnossemente mit Rechnung sind per Kurier an die Geschäftsräume von ADM zu senden. Alle Konnossemente und Raumfrachtverträge unter- liegen englischem Recht und der Schiedsgerichtsbar- keit in London. Hierfür vorgesehene Schiffe sind mindestens 3 Ar- beitstage vor dem Beginn der Liegezeit zu benennen, und ADM hat das Recht, eine Benennung innerhalb von 24 Stunden abzulehnen, aber die Zustimmung darf nicht ohne vernünftigen Grund verweigert werden. Die Benennungen müssen folgende Angaben bzw. Er- klärungen enthalten: IMO-Nummer des Schiffes, Klassifizierungsgesellschaft (muss IACS-Mitglied sein), Baujahr, P and I Club, Lloyds-Klassifizierung 100A1, die drei vorherigen Ladungen. Für Greiferent- ladung geeigneter Eindeckfrachter.
Konnossemente. Auszustellen an Order des Empfängers. Bitte beachten Sie die Adresse von ADM Milling Limited in den beigefügten Anhang ADM Gesellschaften.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen