Konstruktion. 2.1.1 Wird eine Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 10 9 beigefügten Form durch die Eurex Clearing AG, einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM-Kunden abgeschlossen, so enthält diese Clearing- Vereinbarung sowohl (i) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG, dem OTC- IRS-FCM-Clearing-Mitglied und dem OTC-IRS-FCM-Kunden gelten, als auch (ii) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTC-IRS-FCM-Kunden in Bezug auf die OTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung und die OTC-IRS-FCM- Kunden-Transaktionen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden gelten. 2.1.2 […] Alle OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen sowie alle Rücklieferungsansprüche zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden, die gemäß der US-Clearingmodell-Bestimmungen im Rahmen der jeweiligen OTC-IRS-FCM- Kunden-Grundlagenvereinbarung entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien und dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner Transaktionen und vorbehaltlich dieses Abschnitts 4, der besondere Voraussetzungen für Kündigungen vorsieht) nur einheitlich beendet werden kann. […]
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Samples: Clearing Bedingungen
Konstruktion. 2.1.1 Wird eine Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 10 9 beigefügten Form durch die Eurex Clearing AG, einem OTCFCM-IRSClearing-MitgliedOTC-IRS- FCM-Clearing-Mitglied und einem OTCFCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden abgeschlossen, so enthält diese Clearing- Clearing-Vereinbarung sowohl (i) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG, dem OTC- FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und dem OTCFCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden gelten, als auch (ii) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTCFCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden in Bezug auf die OTCFCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung und die OTCFCM-IRSKundeOTC-FCM- IRS- FCM-Kunden-Transaktionen dieses OTCFCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden gelten.
2.1.2 […] Alle OTCRechte und Pflichten zwischen der Eurex Clearing AG und dem FCM-KundeOTC- IRS-FCM-Kunden in Bezug auf FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, die unter der Clearing-Vereinbarung gemäß Ziffer 2.1.1 abgeschlossen wurden, stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede dieser Vereinbarungen ist eine „FCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung“). Alle FCM-KundeOTC-IRS- FCM-Kunden-Transaktionen sowie alle Rücklieferungsansprüche zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen OTCFCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden, die gemäß der US-US- Clearingmodell-Bestimmungen im Rahmen der jeweiligen OTCFCM-KundeOTC-IRS-FCM- Kunden-Grundlagenvereinbarung entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien und dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner Transaktionen und vorbehaltlich dieses Abschnitts 4, der besondere Voraussetzungen für Kündigungen vorsiehtTransaktionen) nur einheitlich beendet werden kann. […]Die FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, FCM-KundeOTC-IRS-FCM- Kunden-Margin, FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Variation-Margin, Rücklieferungsansprüche und alle anderen Rechte und Pflichten im Rahmen der FCM- KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung des jeweiligen FCM-KundeOTC- IRS-FCM-Kunden bestehen getrennt von
(a) allen FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, der FCM-KundeOTC-IRS- FCM-Kunden-Margin, der FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Variation-Margin, sämtlichen Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten im Rahmen jeder anderen FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden- Grundlagenvereinbarung von allen anderen FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden (sofern vorhanden),
(b) allen Eigentransaktionen, der Margin, der Variation Margin, sämtlichen Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten im Rahmen der Elementary Proprietary-Grundlagenvereinbarung des FCM-Clearing-MitgliedOTC- IRS-FCM-Clearing-Mitglieds mit der Eurex Clearing AG, und
(c) allen anderen Grundlagenvereinbarungen, allen Transaktionen, der Margin, der Variation Margin, den Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den Individual- Clearingmodell-Bestimmungen, den Net Omnibus-Clearingmodell-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen.
2.1.3 Das FCM-Clearing-MitgliedOTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und der FCM-KundeOTC- IRS-FCM-Kunde können in ihrer FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Clearing- Vereinbarung zusätzliche Vereinbarungen zu der Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 10 beigefügten Form treffen, soweit diese zusätzlichen Vereinbarungen nicht von der Clearing-Vereinbarung abweichen. Bei Widersprüchen zwischen der FCM-KundeOTC-IRS-FCM-Kunden-Clearing-Vereinbarung (in der jeweils geltenden Fassung) und der Clearing-Vereinbarung, ist ausschließlich die Clearing-Vereinbarung maßgebend.
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Samples: Clearing Vereinbarung
Konstruktion. 2.1.1 Wird eine ClearingDie CLEARING-Vereinbarung VEREINBARUNG in der den ClearingCLEARING-Bedingungen BEDINGUNGEN als Anhang 10 9 1 beigefügten Form zwischen der Eurex Clearing AG und einem CLEARING-MITGLIED unterliegt stets den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN.
2.1.2 Wird eine CLEARING-VEREINBARUNG durch die Eurex Clearing AG, einem OTCein CLEARING-IRSMITGLIED und ein NICHT-FCMCLEARING-ClearingMITGLIED in der den CLEARING-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM-Kunden BEDINGUNGEN als Anhang 2 beigefügten Form abgeschlossen, so enthält diese Clearing- Vereinbarung CLEARING-VEREINBARUNG sowohl (i) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG, dem OTC- IRSCLEARING-FCM-Clearing-Mitglied MITGLIED und dem OTCNICHT-IRSCLEARING-FCM-Kunden MITGLIED gelten, als auch (ii) Bedingungen, die auf der einen Seite nur zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTCCLEARING-IRSMITGLIED und auf der anderen Seite nur zwischen dem CLEARING-FCMMITGLIED und dem NICHT-Kunden in Bezug auf die OTCCLEARING-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung und die OTC-IRS-FCM- Kunden-Transaktionen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden MITGLIED gelten.
2.1.2 […] (i) Alle OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen sowie alle Rücklieferungsansprüche zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen OTCCLEARING-IRSMITGLIED bestehenden Rechte und Pflichten in Bezug auf TRANSAKTIONEN auf der Grundlage von allen zwischen diesen Parteien bestehenden CLEARING-FCMVEREINBARUNGEN gemäß Ziffer 2.1.1 und 2.1.2 sowie (ii) alle zwischen dem jeweiligen CLEARING-KundenMITGLIED und dem jeweiligen NICHT-CLEARING-MITGLIED bestehenden Rechte und Pflichten in Bezug auf TRANSAKTIONEN auf der Grundlage einer CLEARING-VEREINBARUNG gemäß Ziffer 2.1.2, die sich auf die entsprechenden NCM-BEZOGENEN TRANSAKTIONEN dieses CLEARING-MITGLIEDS beziehen, stellen für die Zwecke dieser CLEARING-BEDINGUNGEN jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (nachfolgend wird jede dieser Vereinbarung gemäß (i) und (ii) jeweils als „Grundlagenvereinbarung“ bezeichnet). Verweise in den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN auf eine GRUNDLAGENVEREINBARUNG sind stets so zu interpretieren, dass sie sich nicht auf eine GRUNDLAGENVEREINBARUNG gemäß den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN oder den NET OMNIBUS-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN beziehen.
2.1.4 Alle NICHT EINBEZOGENEN TRANSAKTIONEN zwischen der USEurex Clearing AG und dem jeweiligen CLEARING-Clearingmodell-Bestimmungen MITGLIED auf der Grundlage der GRUNDLAGENVEREINBARUNG sowie alle im Rahmen der jeweiligen OTCGRUND-IRSCLEARINGMODELL-FCM- Kunden-Grundlagenvereinbarung entstehen, BESTIMMUNGEN zwischen diesen Parteien bestehenden RÜCKLIEFERUNGSANSPRÜCHE (wie in Ziffer 2.2.2 definiert) bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien und Parteien; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner Transaktionen und vorbehaltlich dieses Abschnitts 4, der besondere Voraussetzungen für Kündigungen vorsiehtTRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann. […]Soweit in der Clearing-VEREINBARUNG vorgesehen, bilden alle TRANSAKTIONEN und Ansprüche auf Rückgabe einer Margin oder einer Variation Margin auf der Grundlage der GRUNDLAGENVEREINBARUNG zwischen dem jeweiligen CLEARING-MITGLIED und einem NICHT-CLEARING-MITGLIED zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann.
2.1.5 Das NICHT-CLEARING-MITGLIED und das CLEARING-MITGLIED können zusätzliche Vereinbarungen zu ihrer GRUNDLAGENVEREINBARUNG treffen, soweit diese zusätzlichen Vereinbarungen nicht von der CLEARING-VEREINBARUNG (in die die CLEARING-BEDINGUNGEN einbezogen sind) abweichen. Jede solche zusätzliche Vereinbarung wird Bestandteil der GRUNDLAGENVEREINBARUNG; bei Widersprüchen zwischen einer solchen zusätzlichen Vereinbarung (in der jeweils geltenden Fassung) und der CLEARING-VEREINBARUNG (in die die CLEARING-BEDINGUNGEN einbezogen sind), sind ausschließlich die CLEARING- VEREINBARUNG und die CLEARING-BEDINGUNGEN maßgebend. auf der Grundlage einer CLEARING-VEREINBARUNG gemäß Ziffer 10.2.1, die sich auf die entsprechenden RK-BEZOGENEN TRANSAKTIONEN dieses CLEARING-MITGLIEDS beziehen, stellen für die Zwecke dieser CLEARING-BEDINGUNGEN jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (nachfolgend wird jede dieser Vereinbarungen gemäß (i) und (ii) jeweils als „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“ bezeichnet). Verweise in den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN auf eine GRUNDLAGENVEREINBARUNG sind stets so zu interpretieren, dass sie sich nicht auf eine GRUNDLAGENVEREINBARUNG gemäß den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN beziehen.
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Samples: Clearing Agreement
Konstruktion. 2.1.1 Wird eine Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 10 9 beigefügten Form durch die Eurex Clearing AG, einem OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und einem OTC-IRS-FCM-Kunden abgeschlossen, so enthält diese Clearing- Vereinbarung sowohl (i) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG, dem OTC- IRS-FCM-Clearing-Mitglied und dem OTC-IRS-FCM-Kunden gelten, als auch (ii) Bedingungen, die zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTC-IRS-FCM-Kunden in Bezug auf die OTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung und die OTC-IRS-FCM- Kunden-Transaktionen dieses OTC-IRS-FCM-Kunden gelten.
2.1.2 […] . Alle Rechte und Pflichten zwischen der Eurex Clearing AG und dem OTC-IRS-FCM- Kunden in Bezug auf OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, die unter der Clearing- Vereinbarung gemäß Ziffer 2.1.1 abgeschlossen wurden, stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede dieser Vereinbarungen ist eine „OTC-IRS-FCM-Kunden- Grundlagenvereinbarung“). Alle OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen sowie alle Rücklieferungsansprüche zwischen der Eurex Clearing AG und dem jeweiligen OTC-IRS-IRS- FCM-Kunden, die gemäß der US-Clearingmodell-Bestimmungen im Rahmen der jeweiligen OTC-IRS-FCM- FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen diesen Parteien und dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in diesem Kapitel I zur Beendigung einzelner Transaktionen und vorbehaltlich dieses Abschnitts 45, der besondere Voraussetzungen für Kündigungen vorsieht) nur einheitlich beendet werden kann. […]Die OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, OTC-IRS-FCM-Kunden-Margin, Rücklieferungsansprüche und alle anderen Rechte und Pflichten im Rahmen der OTC- IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung des jeweiligen OTC-IRS-FCM-Kunden bestehen getrennt von
(a) allen OTC-IRS-FCM-Kunden-Transaktionen, der OTC-IRS-FCM-Kunden-Margin, , sämtlichen Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten im Rahmen jeder anderen OTC-IRS-FCM-Kunden-Grundlagenvereinbarung von allen anderen OTC-IRS-FCM-Kunden (sofern vorhanden),
(b) allen Eigentransaktionen, der Margin, sämtlichen Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten im Rahmen der Proprietary- Grundlagenvereinbarung des OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglieds mit der Eurex Clearing AG, und
(c) allen anderen Grundlagenvereinbarungen, allen Transaktionen, der Margin, der Variation Margin, den Rücklieferungsansprüchen und allen anderen Rechten und Pflichten gemäß den Grund-Clearingmodell-Bestimmungen, den ICM für Spezifizierte Kunden-Bestimmungen, den Individual-Clearingmodell-Bestimmungen und den Basis-Clearing-Mitglied-Bestimmungen. Das OTC-IRS-FCM-Clearing-Mitglied und der OTC-IRS-FCM-Kunde können in ihrer OTC-IRS-FCM-Kunden-Clearing-Vereinbarung zusätzliche Vereinbarungen zu der Clearing-Vereinbarung in der den Clearing-Bedingungen als Anhang 9 beigefügten Form treffen, soweit diese zusätzlichen Vereinbarungen nicht von der Clearing-Vereinbarung abweichen. Bei Widersprüchen zwischen der OTC-IRS-FCM-Kunden-Clearing- Vereinbarung (in der jeweils geltenden Fassung) und der Clearing-Vereinbarung, ist ausschließlich die Clearing-Vereinbarung maßgebend.
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Samples: Clearing Vereinbarung