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Kontaktaufnahme mit uns. 16.1 Wenn Sie Verbraucher sind und Fragen oder Reklamationen haben, wenden Sie sich bitte an einen Land Rover Vertragshändler. 16.2 Wenn Sie Verbraucher sind und sich schriftlich an uns wenden möchten, können Sie uns Ihr Schreiben zukommen lassen, indem Sie es persönlich einem Land Rover Vertragshändler aushändigen oder ihm per Post schicken; dieser wird Ihnen den Empfang des Schreibens schriftlich bestätigen. Falls wir mit Ihnen – auch schriftlich - Kontakt aufnehmen müssen, erfolgt dies per E-Mail, durch persönliche Übergabe oder auf dem Postweg an die Adresse, die Sie dem Land Rover Vertragshändler angegeben haben, bei dem Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. 16.3 Falls Sie Geschäftskunde sind, beachten Sie bitte, dass alle Mitteilungen von Ihnen an uns oder von uns an Sie als eingegangen und ordnungsgemäß zugestellt gelten, 24 Stunden nach dem Senden eines E- Mails oder drei Tage nach dem Aufgabedatum eines Briefs. Für den Nachweis über die Zustellung einer Mitteilung genügt im Falle eines Briefs der Nachweis, dass dieser Brief ordnungsgemäß adressiert, xxxxxxxxx und der Post übergeben wurde, und im Falle eines E-Mails, dass dieses E-Mail an die angegebene E-Mail- Adresse des Empfängers gesendet wurde.
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Kontaktaufnahme mit uns. Am besten setzen Sie sich mit uns via Mail, xxxxxxx@xxxxxx.xx, in Verbindung Wir freuen uns auf den Erhalt Ihrer Fragen, Bedenken und Rückmeldungen zu unseren Diensten. Vielen Dank, dass Sie als Mentor bei uns lehren oder als Coachingteilnehmer bei uns lernen. Geschäftsbedingungen zum Coachen Wenn Sie Coach sind, regeln diese Geschäftsbedingungen für Coaches, die Bedingungen für Ihre Tätigkeit als Coach über die Dienste von Truedo. Dies ist ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Ihnen und der Aventrue GmbH, der durch Verweis zum Bestandteil der Nutzungsbedingungen von Truedo («Nutzungsbedingungen») wird. Alle nicht deutschsprachigen Versionen dieser Geschäftsbedingungen für Coaches werden ausschließlich zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt, und Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass bei jeglichen Widersprüchen die Version in deutscher Sprache maßgeblich ist. FALLS EIN COACH DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ODER TEILE DAVON) MISSACHTET, LEHNT DIE AVENTRUE GMBH JEGLICHE HAFTUNG AB UND HÄLT SICH DAS RECHT VOR, COACHES OHNE VORHERIGE INKENNTNISSETZUNG VON DER TRUEDO PLATTFORM PER SOFORT AUSZUSCHLIEßEN UND KEINE KOSTEN ZURÜCKERSTATTEN. DES XXXXXXXX HAFTET DER COACH BEI MISSACHTEN DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ALLENFALLS ANFALLENDE KOSTEN SEINER TEILNEHMER(N). 1. Definitionen der wichtigsten Begriffe «Basispreis» bezeichnet den vom Coachen aus der Preisstufentabelle ausgewählten Coachingpreis. «Währung» ist die Währung, in der der Basispreis ausgewiesen ist. «Wechselkurs» ist der von Truedo systemweit zur Umrechnung von Fremdwährungen verwendete Wechselkurs; dieser umfasst keine von Truedo berechneten Gebühren oder Aufschläge. Der Wechselkurs wird anhand von einem oder mehrerer Drittanbieter festgesetzt und regelmäßig angepasst. Demzufolge ist der Basiswechselkurs u. U. nicht identisch mit dem Marktkurs, der zu dem Zeitpunkt gültig ist, zu dem eine Umrechnung von Fremdwährungen verarbeitet wird. «Coachen-Einnahmen» bezeichnet den Nettobetrag abzüglich ggf. gezahlter Erstattungen, wie in Abschnitt 10 der Nutzungsbedingungen angegeben. «Bruttobetrag» bezeichnet den Betrag, den Truedo für Käufe Ihres Kurses durch Teilnehmer tatsächlich erhalten hat. Beachten Sie bitte, dass beim Verkauf mobiler Apps über Mobil-Plattformen, z. B. den App Store von Apple oder Google Play, entsprechende Gebühren anfallen. «Nettobetrag» bezeichnet den Bruttobetrag, abzüglich (1) Steuern (gemäß Abschnitt 11);
Kontaktaufnahme mit uns. Sollten Sie es wünschen, können Sie sich jederzeit in Bezug auf diese „Richtlinie“ mit uns in Verbindung setzen, um: a) Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu bestätigen, die wir über Sie erhoben haben; b) Sich nach unserer Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu erkundigen; c) Die zukünftige Nutzung Ihrer Daten für Direktmarketingzwecke zu verbieten; d) Alle Informationen zu aktualisieren oder zu berichtigen, die Sie uns zur Verfügung gestellt haben (in solchen Fällen werden Sie uns alle Belege zur Verfügung stellen, die wir nach vernünftigem Ermessen verlangen könnten, um solche Änderungen zu bewirken). Beachten Sie bitte, dass es illegal ist, uns falsche Informationen zu Ihrer Person zur Verfügung zu stellen und es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, sicherzustellen, dass wir immer mit Ihren korrekten Daten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wenn Sie irgendwelche weiteren Fragen zu dieser Datenschutzrichtlinie oder zum Schutz Ihrer Daten haben sollten, dann zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten unter xxx@xxxxxxxxxx.xxx aufzunehmen. Darüber hinaus haben Sie gemäß Artikel 77 der DSGVO das Recht, eine Beschwerde bezüglich Ihrer Datenverarbeitung bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen, insbesondere in dem „Mitgliedstaat“, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben oder in dem ein angeblicher Verstoß stattgefunden hat.

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  • Kontakt So setzen Sie sich mit uns in Verbindung: • Schriftlich auf dem Postweg an unsere Zentrale: PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., Rechtsabteilung, 22–24 Xxxxxxxxx Xxxxx, 0000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxx • Besuchen Sie unsere Kontakt-Seite. Dort können Sie: o Auf "Schreiben Sie uns" klicken, um uns online zu kontaktieren. o Auf "Rufen Sie uns an" klicken, um uns telefonisch zu kontaktieren. • Senden Sie eine E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx.xxx. Senden Sie uns rechtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf dem Postweg. Sie sind damit einverstanden, dass wir Mitteilungen oder andere Informationen für Sie auf der/den PayPal-Website(s) veröffentlichen (auch Informationen, auf die Sie nur durch Einloggen in Ihr Konto zugreifen können), per E -Mail an die in Ihrem Konto hinterlegte E-Mail-Adresse oder auf dem Postweg an die in Ihrem Konto hinterlegte Postanschrift senden oder Sie anrufen oder Ihnen eine SMS senden. Sie brauchen einen Internetzugang und ein E-Mail-Konto, um Mitteilungen und Informationen zu unseren Diensten zu erhalten. Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gilt eine solche Mitteilung als innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Veröffentlichung auf der/den PayPal - Website(s) oder per E-Mail zugestellt. Wenn die Mitteilung per Post gesendet wurde, betrachten wir sie drei Werktage nach dem Versand als bei Ihnen eingegangen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihr PayPal-Konto zu schließen, wenn Sie Ihre Zustimmung zum Erhalt elektronischer Mitteilungen widerrufen.

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  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Vertraulichkeit und Datenschutz 1.7.1 Der Kunde und NCS verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen. 1.7.2 Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam nicht - geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst. 1.7.3 Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist. 1.7.4 Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen. 1.7.5 Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren. 1.7.6 Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). 1.7.7 Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird. 1.7.8 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe: