Common use of Kontoinhaber Clause in Contracts

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: Richtlinien Für Die Anwendung Von Debitkarten Und Kleinbetragszahlungen, Kundenrichtlinien Für Die Debitkarte

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto Gemeinschafts- konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung Ver-fügungsberechtigung („Und“-KontoUnd"- Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten Gemeinschafts-konten („Und" und VB0KA2010D (c) ÖGV-Nur zur Verwendung für Mitglieder des ÖGV. Oder“-KontenOder"-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber" verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten Und"-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten Oder"-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: Kundenrichtlinien Für Das Maestro Service Und Für Kleinbetragszahlungen

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten Oder“- Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: Kundenrichtlinien Für Das Maestro Service

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: Kundenrichtlinien Für Das Maestro Service