Common use of Kontoinhaber Clause in Contracts

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: www.spaengler.at, www.sparda.at

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto Gemeinschafts- konto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung Ver-fügungsberechtigung („Und“-KontoUnd"- Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten Gemeinschafts-konten („Und" und VB0KA2010D (c) ÖGV-Nur zur Verwendung für Mitglieder des ÖGV. Oder“-KontenOder"-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber" verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten Und"-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten Oder"-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: www.volksbank.at

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: www.spaengler.at

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigenstellen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kontoinhaber alleine berechtigt, ohne Zustimmung und aktive Verständigung der weiteren Kontoinhaber einen Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigenstellen, sofern die Kontoinhaber einzeln verfügungsberechtigt sind. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) Alle Kontoinhaber haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den Debitkarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten Gemeinschaftskonten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: btv.at

Kontoinhaber. Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer Debitkarte Bezugskarte wünscht, hat einen an das Kreditinstitut gerichteten Kartenantrag zu unterfertigen. Bei einem Gemeinschaftskonto mit gemeinsamer Verfügungsberechtigung („Und“-Konto) ist jeder Kartenantrag von allen Kontoinhabern zu unterfertigen. Bei allen Gemeinschaftskonten („Und“ und „Oder“-Konten) haften alle Kontoinhaber für die im Zusammenhang mit der/den DebitkarteBezugskarte/n entstehenden Verbindlichkeiten solidarisch. Soweit im Folgenden der Begriff „Kontoinhaber“ verwendet wird, bezeichnet dieser Begriff bei „Und“-Konten alle Kontoinhaber gemeinsam, bei „Oder“-Konten Oder“- Konten jedoch jeden einzelnen Kontoinhaber.

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Samples: www.volksbank.at