Kontoinhaber. Das TagesGeld-Konto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- cher sind natürliche Personen, die das TagesGeld-Konto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeld-Konto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeld-Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es kann nur ein TagesGeld-Konto pro Person eröffnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontoinhaber. Das TagesGeld-Konto TagesGeldKonto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- Verbrau cher sind natürliche Personen, die das TagesGeld-Konto TagesGeldKonto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeld-Konto TagesGeldKonto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- Geschäfts konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- land und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeld-Konto TagesGeldKonto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- aus geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es kann nur ein TagesGeld-Konto TagesGeldKonto pro Person eröffnet werden.
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Samples: Kundeninformationen Für Privatkunden
Kontoinhaber. Das TagesGeldFestGeld-Konto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von §§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- cher Verbraucher sind natürliche Personen, die das TagesGeldFestGeld-Konto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeldFestGeld-Konto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeldFestGeld-Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es Das FestGeld-Konto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld-Konto pro Person im Namen des Kunden bei der GEFA BANK be- steht oder gleichzeitig eröffnet werdenwird (das „TagesGeld-Konto“).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontoinhaber. Das TagesGeldZinsWachstum-Konto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher Verbrau- cher im Sinne von §§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- cher Ver- braucher sind natürliche Personen, die das TagesGeldZinsWachstum-Konto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen selbst- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeldZinsWachstum-Konto wird nicht für juristische Personen und sonstige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeldZinsWachstum-Konto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossenausge- schlossen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es Das ZinsWachstum-Konto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld-Konto pro Person im Namen des Kunden bei der GEFA BANK besteht oder gleichzeitig eröffnet werdenwird (das „TagesGeld-Konto“).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kontoinhaber. Das TagesGeld-Konto SparKonto wird von der GEFA BANK nur für Verbraucher im Sinne von §§ 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches eröffnet, die ihren Erstwohnsitz Erst- wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Verbrau- cher Verbraucher sind natürliche Personen, die das TagesGeld-Konto SparKonto zu Zwecken eröffnen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen selbst- ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Das TagesGeld-Konto SparKonto wird nicht für juristische Personen und sonstige sons- tige Gesellschaften eröffnet und es darf nicht als Geschäfts- konto von Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. Der Kunde hat das TagesGeld-Konto SparKonto für seine eigene Rechnung zu führen. Eine Kontoeröffnung für fremde Rechnung ist aus- geschlossenausgeschlos- sen. Gemeinschaftskonten werden nicht eröffnet. Es können nur drei Sparkonten pro Person eröffnet werden. Das SparKonto kann nur eröffnet werden, wenn bereits ein TagesGeld-Konto pro Person bei der GEFA BANK besteht oder gleich- zeitig eröffnet werdenwird (das „TagesGeld-Konto“).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen