Kontrolle. 1. Die zuständige schweizerische Behörde führt bei den schweizerischen Zahlstellen Kontrollen durch, um zu beurteilen, ob und inwieweit sie ihre Pflichten aus diesem Abkommen einhalten.
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Kontrolle. 1. Die zuständige schweizerische Behörde führt bei den schweizerischen Zahlstellen Kontrollen durch. Gegenstand der Kontrollen ist die Einhaltung der Pflichten, um zu beurteilen, ob und inwieweit sie ihre Pflichten die sich für schweizerische Zahlstellen aus diesem Abkommen einhaltenergeben.
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