Kündigung, Rücktritt Musterklauseln

Kündigung, Rücktritt. 17.1 Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag richtet sich, sofern einzelvertraglich keine Regelung getroffen worden ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigung, Rücktritt. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen ganz oder teilweise zu kündigen.
Kündigung, Rücktritt. Die Vermieterin ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen, insbe- sondere aus den Absätzen in Ziffer 7.) und 9.) nicht unerheblich verletzt oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltungsart durchgeführt wird oder zu befürchten ist. Im Falle einer fristlosen Kündi- gung verzichtet der Mieter hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche. VERMIETERIN: MIETERIN/MIETER: STADT NÜRNBERG Amt für Kultur und Freizeit Gemeinschaftshaus Langwasser xxxxx Nürnberg, am 26.02.2015 Am i.A. Xxxxxxx Xxxxxx Verwaltungsleiterin des Gemeinschaftshauses (rechtsverbindliche Unterschrift) zur Kenntnisnahme: Laut Nutzungsantrag wünscht der Veranstalter Bewirtung bei folgender Veranstaltung: am xxx von xxx - xxx Uhr / Einlass ab xxx Uhr (xxx Std.) großer Saal im Hauptgebäude Glogauer Str. 50 Bestuhlung: mit xxxPlätzen (Stuhlreihen) Wir bitten Sie, alle Absprachen bezüglich der Bewirtung direkt mit dem Mieter zu treffen. Nürnberg, 26.02.2015 Xxxxxxx Xxxxxx
Kündigung, Rücktritt. 2.3.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter Nummer 2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Xxxx bzw. nach der Art deszugrundeliegen- den Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
Kündigung, Rücktritt. 13.1 TNG hat bei Werk- und Dienstverträgen ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht. Für die Vergütung im Falle der ordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigung, Rücktritt. Sollte der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht im angegebenen Zeitraum nachgekommen sein, verfällt der Mietvertrag, auch ohne Mahnung. Yachtcharter De Drait steht es ab diesem Zeitpunkt frei, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. In Ausnahmefällen wie Kriegsgefahr, Unruhen, Epidemien, behördlichen Vorschriften und Naturkatastrophen müssen beide Parteien der Aufhebung zustimmen. In einer sogenannten Situation höherer Gewalt bietet Yachtcharter De Drait eine kostenlose Umbuchung an. Hoch- oder Niedrigwasser, Dürre, Eis, Sturm oder andere Gründe geben nicht das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Ausgestellte Gutscheine können nur zur Abrechnung mit dem Mietbetrag verwendet werden. Es ist nicht möglich, diese Gutschriften in bar auszuzahlen. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen möchte, muss er Yachtcharter De Drait so früh wie möglich darüber schriftlich informieren. Im Falle der Kündigung/des Rücktritts hat der Xxxxxx an den Vermieter folgende Stornokosten zu zahlen: - 15% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 3 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 50% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 2 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 75% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 1 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 100% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung innerhalb 1 Monats vor Beginn der Mietzeit bzw. am Tag des Beginns der Mietzeit. Neben den Annullierungskosten werden 70 € in Rechnung gestellt, unabhängig ob der Mieter einen Rücktrittsfonds abgeschlossen hat oder nicht. Xxxxxxxxxxxx Xx Xxxxx empfehlt die Buchung durch einen Rücktrittsfonds abzusichern. Der Mieter kann diesen bei Yachtcharter De Drait gegen 5% der Mietsumme abschließen.
Kündigung, Rücktritt. 16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Kündigung, Rücktritt. 17.1. Ist der Vertrag ein Dauerschuldverhältnis kann er fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Kündigung, Rücktritt. Der AG kann vom Vertrag zurücktreten oder kündigen, wenn über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder aber ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird oder aber der AN seine Zahlung nicht nur vorübergehend einstellt.
Kündigung, Rücktritt. 13.1 Dauerschuldverhältnisse oder gemischte Verträge, die ihrem Vertragskern nach als Dauerschuldverhältnis anzusehen sind, können von jeder Vertragspartei ganz oder teilweise aus wichti- gem Grund gekündigt werden.