Kündigung, Rücktritt. 13.1. Der Kunde ist berechtigt, einen Forschungs-, Entwicklungs- und Dienstleistungsvertrag zu kündigen, wenn er das Entwicklungsziel für nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreichbar hält oder dieser aus sonstigen Gründen auf die Weiterverfolgung des Entwicklungsvorhabens verzichten will. Die Kündigung bedarf der Textform.
13.2. Im Fall einer Kündigung nach Ziff. 13.1 dieser AGB ist der Kunde verpflichtet, solvimus die bis zur Vertragsbeendigung nachweislich entstandenen und unmittelbar aus diesem Vertrag resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten, die aus nicht mehr lösbaren Verpflichtungen resultieren, zu ersetzen. Solvimus wird versuchen, freiwerdende Kapazitäten anderweitig zu nutzen; insbesondere ist der Kunde berechtigt, hierfür einen entsprechenden Ersatzauftrag zu erteilen. Soweit dies nicht möglich ist, behält sich solvimus das Recht vor, einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens.
13.3. Ist der Zahlungsanspruch aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet, ist solvimus berechtigt, die Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Eine Gefährdung des Zahlungsanspruches liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug ist. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von 12 Werktagen, ist solvimus zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann neben der Vergütung für alle bislang erbrachten Leistungen einen Bereithaltungskostenersatz in Höhe von 20 % einer nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate berechneten monatlichen Durchschnittsvergütung verlangen. Hat die Durchführung des Vorhabens vor weniger als drei Monaten begonnen, berechnet sich die monatliche Durchschnittsvergütung nach der kürzeren Laufzeit des Vorhabens. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, ein Aufwand bzw. Schaden sei nicht oder in geringer Höhe als die Pauschale entstanden.
Kündigung, Rücktritt. 18.1 Das Recht des Auftraggebers zur ordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag richtet sich, sofern einzelvertraglich keine Regelung getroffen worden ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
18.2 Eine Kündigung aus wichtigem Grund steht jeder Vertragspartei zu, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wie bei Dauerschuldverhältnissen § 314 BGB oder bei werkvertraglichen Leistungen § 648a BGB. Ein wichtiger Grund zur Kündigung durch den Auftraggeber liegt insbesondere vor, wenn
18.3 In Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund nach Ziffer 18.2 werden die vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits nachweislich erbrachten vertragsgemäßen Leistungen gegen Vorlage der maßgeblichen Belege vergütet. Bereits durch den Auftraggeber geleistete Zahlungen werden auf die Vergütung angerechnet bzw. sind im Fall von Überzahlungen zurückzuerstatten. Weitere gesetzlich vorgesehene Rechte und Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt.
18.4 Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit oder zum Zwecke von dessen Ausführung Dokumente, Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im Fall der Kündigung durch einen Vertragspartner dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom Vertrag.
Kündigung, Rücktritt. Sollte der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht im angegebenen Zeitraum nachgekommen sein, verfällt der Mietvertrag, auch ohne Mahnung. Yachtcharter De Drait steht es ab diesem Zeitpunkt frei, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. In Ausnahmefällen wie Kriegsgefahr, Unruhen, Epidemien, behördlichen Vorschriften und Naturkatastrophen müssen beide Parteien der Aufhebung zustimmen. In einer sogenannten Situation höherer Gewalt bietet Yachtcharter De Drait eine kostenlose Umbuchung an. Hoch- oder Niedrigwasser, Dürre, Eis, Sturm oder andere Gründe geben nicht das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Ausgestellte Gutscheine können nur zur Abrechnung mit dem Mietbetrag verwendet werden. Es ist nicht möglich, diese Gutschriften in bar auszuzahlen. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen möchte, muss er Yachtcharter De Drait so früh wie möglich darüber schriftlich informieren. Im Falle der Kündigung/des Rücktritts hat der Xxxxxx an den Vermieter folgende Stornokosten zu zahlen: - 15% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 3 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 50% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 2 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 75% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 1 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 100% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung innerhalb 1 Monats vor Beginn der Mietzeit bzw. am Tag des Beginns der Mietzeit. Neben den Annullierungskosten werden 70 € in Rechnung gestellt, unabhängig ob der Mieter einen Rücktrittsfonds abgeschlossen hat oder nicht. Xxxxxxxxxxxx Xx Xxxxx empfehlt die Buchung durch einen Rücktrittsfonds abzusichern. Der Mieter kann diesen bei Yachtcharter De Drait gegen 5% der Mietsumme abschließen.
Kündigung, Rücktritt. 13.1 TNG hat bei Werk- und Dienstverträgen ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht. Für die Vergütung im Falle der ordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. TNG kann den Vertrag insbesondere mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn / der AN die fällige Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nicht erbringt oder mit vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise trotz schriftlicher Mahnung in Verzug gerät (Abschnitt I Ziffer 4.5); / der AN eine Verpflichtung nach dem LTMG oder MiLoG schuldhaft nicht erfüllt; / der AN schriftlich gerügte Vertragsverletzungen wiederholt oder diese fortsetzt, wobei für die Annahme einer Wiederholung oder Fortsetzung die einmalige schriftliche Rüge genügt; / der AN gegen seine Pflichten gemäß Abschnitt I Ziffer 17. (Geheimhaltung/Datenschutz/Datensicherheit) verstoßen hat; / der AN gegen die Wettbewerbsklausel gemäß Abschnitt I Ziffer 15. verstoßen hat. Anstelle der außerordentlichen Kündigung kann TNG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
13.3 Sofern TNG den Vertrag aus einem Grund außerordentlich kündigt, den der AN zu vertreten hat, steht dem AN die anteilige Vergütung für die bis dahin bereits mangelfrei erbrachten und in sich abgeschlossenen Lieferungen und Leistungen zu, sofern TNG diese verwerten kann. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche der TNG bleiben von der Kündigung unberührt. Der AN hat der TNG alle durch die außerordentliche Kündigung entstehenden Schäden einschließlich etwaiger Folgeschäden zu ersetzen.
13.4 Jede Kündigung sowie die Erklärung des Rücktritts bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Kündigung, Rücktritt. Sollte der Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht im angegebenen Zeitraum nachgekommen sein, verfällt der Mietvertrag, auch ohne Mahnung. Yachtcharter De Drait B.V. steht es ab diesem Zeitpunkt frei, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bei besonders schwerwiegenden In Ausnahmefällen wie Kriegsgefahr, Unruhen, Epidemien, behördlichen Vorschriften und Naturkatastrophen müssen beide Parteien der Aufhebung zustimmen. In einer sogenannten Situation höherer Gewalt bietet Yachtcharter De Drait eine kostenlose Umbuchung an. Hoch- oder Niedrigwasser, Dürre, Eis, Sturm oder andere Gründe geben nicht das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Ausgestellte Gutscheine können nur zur Abrechnung mit dem Mietbetrag verwendet werden. Es ist nicht möglich, diese Gutschriften in bar auszuzahlen. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigen möchte, muss er Yachtcharter De Drait B.V. so früh wie möglich darüber schriftlich informieren. Im Falle der Kündigung/des Rücktritts hat der Xxxxxx an den Vermieter folgende Stornokosten zu zahlen: - 15% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 3 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 50% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 2 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 75% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung bis 1 Monate vor Beginn der Mietzeit; - 100% der vereinbarten Mietsumme bei Annullierung innerhalb 1 Monats vor Beginn der Mietzeit bzw. am Tag des Beginns der Mietzeit. Neben den Annullierungskosten werden 70€ in Rechnung gestellt, unabhängig ob der Mieter einen Rücktrittsfonds abgeschlossen hat oder nicht. Yachtcharter De Drait B.V. empfehlt die Buchung durch einen Rücktrittsfonds abzusichern. Der Mieter kann diesen bei Yachtcharter De Drait B.V. gegen 5% der Mietsumme abschließen.
Kündigung, Rücktritt. 2.3.1 Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter Nummer 2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Xxxx bzw. nach der Art deszugrundeliegen- den Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in Nummer 2.2.2 bezüglich der Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Re- gelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach Nummer 2.3.1 berechtigen.
Kündigung, Rücktritt. (1) Der Auftraggeber hat das Recht, den jeweiligen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Kalendertagen ganz oder teilweise zu kündigen. Eine Kündigung erfolgt insbesondere dann, wenn der Auf- traggeber zu der Auffassung gelangt, dass das Bera- tungsziel nicht erreicht werden kann.
(2) Das bis zur Kündigung erreichte Arbeitsergebnis ist zu dokumentieren und mit allen Unterlagen dem Auftrag- geber zu übergeben.
(3) Im Kündigungsfall wird die Vergütung nach dem Verhält- nis des bis zur Kündigung erreichten Ergebnisses zum angestrebten Endergebnis bemessen, höchstens jedoch nach dem Umfang der bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten, nachgewiesenen und für den Auftraggeber verwertbaren Leistungen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt un- berührt. Jede Partei ist zur außerordentlichen Kündi- gung bzw. zum Rücktritt vom Vertrag insbesondere be- rechtigt,
a. wenn über das Vermögen der anderen Partei die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
b. der andere Vertragspartner seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,
c. der andere Vertragspartner seinen Geschäftsbe- trieb oder den Teil seines Geschäftsbetriebs ein- stellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht,
d. oder ein am Sitz der betroffenen Partei nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt. Der Auftraggeber ist ferner zur außerordentlichen Kün- digung berechtigt, wenn der Auftragnehmer (und/oder dessen Unterauftragnehmer) die Anforderungen des Mindestlohngesetzes nicht erfüllt.
Kündigung, Rücktritt. 19.1 Der Vertrag kann, sofern im Einzelfall Werkvertragsrecht ein- schlägig ist, fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn - der Verkäufer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht und nicht binnen einer von ADA gesetzten angemessenen Frist nach Zugang der schriftlichen Bean- standung Abhilfe schafft, oder - für den jeweils anderen Vertrags- partner der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen gestellt wird, Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsun- fähigkeit oder Überschuldung des Vertragspartners im Sinne der §§ 17 bis 19 InsO vorliegt, oder wenn der Vertragspartner seiner Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachkommt, oder - der Kauf, die Verwendung der Ware oder die Leistung auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder teilweise unzulässig ist oder wird. Kündigt ADA einen Vertrag aus wichtigem Grund, und ist das Festhalten an weiteren mit dem Verkäufer bestehenden Verträgen aus demselben wichtigen Grund für ADA unzumutbar, kann ADA auch andere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht erfüllte Verträge gegen anteilige Vergü- tung kündigen. Weitere Schadenersatz-, Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche stehen dem Verkäufer in dem vorgenannten Fall nicht zu.
19.2 Im Fall der Kündigung hat der Verkäufer ADA sämtliche Doku- mente, Unterlagen, Pläne und Zeichnungen, die er im Rahmen des Vertrages und/oder zum Zwecke der Ausführung oder aus Anlass des Vertrages erlangt hat, unverzüglich auszuhändigen.
19.3 Diese Regelungen gelten entsprechend im Falle des Rücktritts vom Vertrag.
Kündigung, Rücktritt. 16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
16.2 Im Fall der Kündigung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche Dokumente, Unterlagen, Pläne und Zeichnungen, die er im Rahmen des Vertrages und/oder zum Zwecke der Ausführung oder aus Anlass des Vertrages erlangt hat, unverzüglich auszuhändigen.
16.3 Diese Regelungen gelten entsprechend im Falle des Rücktritts vom Vertrag.
Kündigung, Rücktritt. Das Recht des Auftraggebers zur ordentlichen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag richtet sich, sofern einzelvertraglich keine Regelung getroffen worden ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund werden die vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits nachweislich erbrachten vertragsgemäßen Leistungen gegen Vorlage der maßgeblichen Belege vergütet. Bereits durch den Auftraggeber geleistete Zahlungen werden auf die Vergütung angerechnet bzw. sind im Fall von Überzahlungen zurückzuerstatten. Weitere gesetzlich vorgesehene Rechte und Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben unberührt. Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit oder zum Zwecke von dessen Ausführung Dokumente, Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im Fall der Kündigung durch einen Vertragspartner dem Auftraggeber unverzüglich auszuhändigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom Vertrag.