Kontrollen Musterklauseln

Kontrollen. 1 Die Kantone überwachen die Einhaltung dieser Vereinbarung.
Kontrollen. Sie haben über sämtliche Ihrer Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung genaue und vollständige Aufzeichnungen zu führen, einschließlich in Bezug auf die Installation und Nutzung der Produkte und andere Informationen, die erforderlich sind, um Ihre Einhaltung dieser Vereinbarung zu belegen („Unterlagen“). Sie haben uns innerhalb von zehn (10) Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung in einem durch eine bevollmächtigte Person Ihres Unternehmens unterzeichneten Schreiben zu bestätigen, dass die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch Sie in Einklang mit den Bedingungen dieser Vereinbarung steht sowie uns sämtliche darin genannten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem können wir innerhalb von zehn (10) Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung Ihre Unterlagen und Ihre Nutzung der Produkte und Dienstleistungen an dem betreffenden Standort während Ihrer üblichen Geschäftszeiten und gemäß den angemessenen Sicherheitsanforderungen des Standorts prüfen.
Kontrollen. Der Auftraggeber ist in Bezug auf die Daten berechtigt, die Einhaltung
Kontrollen. 1. Ecobatterien ist berechtigt, jederzeit einen externen Unternehmensprüfer oder Rechnungsprüfer zu ernennen, der durch das Berufsgeheimnis gebunden ist. Dieser externe Unternehmensprüfer oder Rechnungsprüfer kann die erforderlichen Kontrollen beim Vertragspartner durchführen um die Richtigkeit der von dem Vertragspartner mitgeteilten Informationen zu überprüfen. §2. Die Kosten für diese Überprüfungen gehen zu Lasten von Ecobatterien, außer wenn die geschuldeten Recyclingbeiträge und/oder die Verwaltungsbeiträge, berechnet auf der überprüften Mitteilung, mehr als 10 % des Gesamtbetrags der bezahlten Recyclingbeiträge und/oder der Verwaltungsbeiträge ausmachen. In diesem Fall gehen die Kosten für die betroffenen Überprüfungen zu Lasten des Vertragspartners.
Kontrollen. 3.1. Der Auftragnehmer räumt Bioland das Recht ein, die Einhaltung der Qualitätsanforderungen bei ihm zu überprüfen.
Kontrollen. Beitritt, Austritt, Änderung und Aufhebung
Kontrollen. Der Auftraggeber ist in Bezug auf seine Daten berechtigt, die Einhaltung (i) der gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz, (ii) der vertraglichen Vereinbarungen der Parteien und
Kontrollen. Liefergrün wird Sendungen bei der Abholung auf ihre Identität und Vollzähligkeit prüfen. Unregelmäßigkeiten dokumentiert Liefergrün und zeigt diese dem Kunden an.
Kontrollen a. Die Kontrollen (EZB 3.10) können auch unangemeldet erfolgen.
Kontrollen. 4.1 Der Besteller und seine Vertreter haben nach Voranmeldung freien Zutritt zu den Werk- und Betriebsstätten des Unternehmers und sei- ner Unterlieferanten. Es sind ihnen alle gewünschten Auskünfte über den Stand der Arbeiten, die Qualität des verwendeten Materials usw. zu geben. Zudem legt der Unternehmer (und seine Unterlieferanten) entsprechende Dokumente, Belege, Unterlagen, Verträge, Aufzeich- nungen etc. offen.