Common use of Konventionalstrafe Clause in Contracts

Konventionalstrafe. Für jede Verletzung von Xxxxxx 4.4 durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeitenden oder durch weitere Hilfspersonen, die der Lizenznehmer kontrolliert, hat GDZH Anspruch auf CHF 40'000. Die GDZH ist berechtigt, allfälligen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Die Bezahlung der Konventional- strafe befreit den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten. Insbesondere bleibt der GDZH das Recht vorbehalten, jederzeit die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Jede weitere Verletzung von Ziffer 4.4 löst eine weitere Konventionalstrafe in gleicher Höhe aus.

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Samples: Lizenzvertrag Splg1 Grouper Version 6.0 Für Kantonsverwaltungen, Lizenzvertrag Splg1 Grouper Version 2.0 Für Kantonsverwaltungen

Konventionalstrafe. Für jede Verletzung von Xxxxxx 4.4 Ziffer 4.2 oder Ziffer 4.3 durch den Lizenznehmer oder seine Mitarbeitenden oder durch weitere Hilfspersonen, die der Lizenznehmer kontrolliert, hat GDZH Anspruch auf CHF 40'000. Die GDZH ist berechtigt, allfälligen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen. Die Bezahlung der Konventional- strafe Konventionalstrafe befreit den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten. Insbesondere bleibt der GDZH das Recht vorbehalten, jederzeit die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Jede weitere Verletzung von Ziffer 4.4 4.2 oder Ziffer 4.3 löst eine weitere Konventionalstrafe in gleicher Höhe aus.

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Samples: Lizenzvertrag Splg1 Grouper Version 6.0 Für Kantonsverwaltungen, Lizenzvertrag Splg1 Grouper Version 2.0 Für Kantonsverwaltungen

Konventionalstrafe. Für jede Verletzung von Xxxxxx 4.4 Ziffer 4.3 durch den Lizenznehmer oder o- der seine Mitarbeitenden oder durch weitere Hilfspersonen, die der Lizenznehmer kontrolliert, hat GDZH Anspruch auf CHF 40'000. Die GDZH ist berechtigt, allfälligen darüber hinausgehenden hin- aus gehenden Schaden geltend zu machen. Die Bezahlung der Konventional- strafe Konventionalstrafe befreit den Lizenznehmer nicht von der Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten. Insbesondere bleibt der GDZH das Recht vorbehalten, jederzeit die Beseitigung Beseiti- gung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Jede weitere Xxxx xxx- tere Verletzung von Ziffer 4.4 Xxxxxx 4.3 löst eine weitere Konventionalstrafe Konventional- strafe in gleicher Höhe aus.

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Samples: Lizenzvertrag SPLG Grouper Für Leistungserbringer