Konventionalstrafe. Ein Vertragspartner, der eine Geheimhaltungspflicht verletzt hat, ist verpflichtet, unabhängig von der Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatz- forderung durch den verletzten Vertragspartner, eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 36.336,42 je Verletzungshandlung binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner an diesen zu bezahlen.
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Konventionalstrafe. Ein Vertragspartner, der eine Geheimhaltungspflicht verletzt hat, ist verpflichtet, unabhängig von der Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Schadenersatz- forderung Schadenersatzforderung durch den verletzten Vertragspartner, eine Konventionalstrafe in der Höhe von € 36.336,42 je Verletzungshandlung binnen Monatsfrist nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner an diesen zu bezahlen.
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