Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch den Kommunikationsdesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kommunikationsdesigner bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Der Kommunikationsdesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern der Kommunikationsdesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Kommunikationsdesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner Korrektur- muster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch den Kommunikationsdesigner erfolgt nur auf- grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Kommunikationsdesigner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entschei- dungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Kommunikations- designer 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Der Kommunikationsdesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 10.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Fotodesigner Korrekturmuster vorzulegen.
10.2 Die Produktionsüberwachung durch den Fotodesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
10.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Fotodesigner bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
10.4 Der Fotodesigner ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Fotodesigner nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss der Fotodesigner für seine Werbezwecke selbst einholen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Schlicht Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch Schlicht erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist das Designbüro berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designbüro Schlicht 10 ein- wandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Das Designbüro ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehen- den Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übri- gen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
6.2. Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur auf grund besonderer Vereinbarung.
9.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde oder aus dem Ver- tragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Die Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftrag- geber hinzuweisen, sofern die Agentur nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Agentur für seine Werbe- zwecke selbst einholen. Allgemeine Geschäftsbedingungen – GuttmannDesign Mediendesign Agentur für Web- Print- Merchandise und Verpackungsdesign
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind der Pixelarbeiter Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch die Pixelarbeiter Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
9.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Pixelarbeiter Agentur bis zu drei einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Die Pixelarbeiter Agentur ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die Pixelarbeiter Agentur nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die Pixelarbeiter Agentur für ihre Werbezwecke selbst einholen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind dem Kommunikationsdesigner Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch den Kommunikationsdesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Verein- barung.
9.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Kommunikationsdesigner bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertrags- zweck sich etwas anderes ergibt.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 9.1 Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind der 11com7 GmbH Korrek- turmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktionsüberwachung durch die 11com7 GmbH erfolgt nur auf- grund besonderer Vereinbarung.
9.3 Xxx xxxxx vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der 11com7 GmbH bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt.
9.4 Die 11com7 GmbH ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfül- lung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigen- werbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auf- traggebers zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern die 11com7 GmbH nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftrag- gebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss die 11com7 GmbH für ihre Werbezwecke selbst einholen.
Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung. 7.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der PAPA TOM GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
7.2 Die Produktionsüberwachung durch die PAPA TOM GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktions- überwachung ist die PAPA TOM GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
7.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der PAPA TOM GmbH 10 einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich. Die PAPA TOM GmbH ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämt- lichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.