Korruption Musterklauseln

Korruption. Jede Partei garantiert, dass sie Provisionen, Beschleunigungszahlungen und Anreize im Zusammenhang mit dieser Bestellung (i) nicht gezahlt hat, (ii) nicht vereinbart hat zu zahlen, und (iii) nicht zahlen wird, weder direkt noch durch ihre Mitarbeiter oder andere Stellen, die in ihrem Namen handeln.
Korruption. Für die Erfüllung der beruflichen Aufgaben des Vorstandes, der Führungskräfte, der Mitarbeitenden der Bank und des Aufsichtsrates ist eine absolute und unbedingte Integrität erforderlich. Es ist von größter Bedeutung, dass die Mitarbeitenden ihre Tätigkeit unbefangen und unabhängig von äußeren Einflüssen ausüben. Bereits der Anschein mangelnder Integrität stellt eine Gefahrenquelle mit hohem materiellem sowie immateriellem Schadenspotenzial für die Bank dar und ist daher zu vermeiden. Dies gilt nicht nur für die Kundenbetreuung und - beratung, sondern für jede Art der Tätigkeit bei der Bank. Vor diesem Hintergrund haben wir eine Anti-Korruptionsrichtlinie eingeführt. Die Richtlinie dokumentiert die Einstellung der Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank zur Praxis des Annehmens und Gebens von Geschenken sowie sonstigen Vorteilen und Einladungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit für die Bank basierend auf der Informationsbroschüre zur Korruptionsprävention für Banken und Wirtschaftsunternehmen des LKA der Polizei Nordrhein-Westfalen, dem Corporate Governance Kodex für Genossenschaften, dem die Bank seit 2015 entspricht, weiteren internen Regelungen, sowie dem UN Global Compact, welcher beim Nachhaltigkeitsfilter eine wesentliche Rolle spielt. Jegliche Handlungen, die Bestechlichkeit oder Korruption beinhalten, werden als Delikt gewertet und mit geeigneten Mitteln und Maßnahmen verfolgt.
Korruption. Die öffentliche Wahrnehmung der Korruption in Spanien ist sehr hoch. Einer spanischen Umfrage zu Folge, werden die Spanier durch Korruption in ihrem täglichen Leben stärker beeinflusst als in jedem anderen Land der EU [12], und fast einstimmig unterstützten sie die Ansicht, dass Korruption weit verbreitet ist und das zweitgrößte Problem neben der Arbeitslosigkeit im Land darstellt [13]. In den letzten Jahren ist diese Sichtweise durch eine Reihe von hochrangigen Korruptionsfällen beeinflusst worden, die sehr viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen haben. Mehr als eintausend hochrangige Offizielle Spaniens sind in den letzten Jahren bezüglich des Korruptionsverdacht überprüft worden [14]. Die Zahl der Überprüfungen hat sich seit den 1990er Jahren beachtlich erhöht. Dank der Schaffung einer Sonderstaatsanwaltschaft zum Kampf gegen Korruption und organisiertes Verbrechen (FECCO). Die Behörde ist autonom und ihre Kapazitäten sind über die Jahre verstärkt worden. Nach Aussagen der Nationalen Beobachtungsstelle für öffentliches Auftragswesen besteht eine sehr enge Verbindung zwischen Korruption und öffentlichem Auftragswesen in Spanien. Viele prominente Korruptionsfälle sind in irgendeiner Form mit dem öffentlichen Auftragswesen verbunden. Korruptionsfälle auf regionaler und lokaler Ebene treten besonders häufig bei Bauvorhaben und der Müllabfuhr auf. Angebliche Verletzungen und Verstöße sind insbesondere in letzter Zeit angestiegen und betreffen vor allem Unregelmäßigkeiten bei der Anwendung von Vergaberegeln, wie das Splitten von Verträgen und die ungerechtfertigte Inanspruchnahme dringender beschleunigter Verfahren, was natürlich auf Schwächen im Kontrollsystem des öffentlichen Auftragswesens hinweist [15]. Ende 2013 erkannte die Regierung Xxxxxxxxxx als vorrangige Angelegenheit an und beschloss einen Plan zur demokratischen Erneuerung [16]. Dieser Plan umfasst 40 Maßnahmen, um die Korruption zu bekämpfen und die Transparenz der Arbeit der öffentlichen Verwaltungen zu optimieren. Zu den positiveren Entwicklungen bei der Korruptionsbekämpfung gehört die Verstärkung der strafrechtlichen Sanktionen für Amtsträger und die Einführung des Gesetzes 19/2013 über Transparenz, Zugang zu Informationen und verantwortungsvolle Staatsführung. Insbesondere hat dieses Gesetz zur Schaffung eines Transparenzportals geführt, das unter anderem die Liste aller von der Staatsverwaltung vergebenen Aufträge mit den entsprechenden Beträgen und Namen der Auftragnehmer veröffe...
Korruption. Der Lieferant unterlässt jede Art der Korruption sowie Handlungen, die als solche ausgelegt werden könnten. Der Lieferant darf Amtsträgern bzw. privatwirtschaftlichen Entscheidern im In- und Ausland keine illegalen Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um eine Bevorzugung oder eine günstige Entscheidung im öffentlichen oder privaten Sektor zu erwirken. Dies ist auch beim Umgang mit Spenden, Geschenken oder Einladungen zu Geschäftsessen und Veranstaltungen zu berücksichtigen. Der Lieferant darf nicht zulassen, dass ihm Vorteile versprochen oder angeboten werden, und darf keine Vorteile in Anspruch nehmen, falls dies bei der die Vorteile gewährenden Person den Anschein erweckt oder erwecken kann, dass sie auf diese Weise die Geschäftsentscheidungen des Lieferanten beeinflussen könnte. Entsprechend darf der Lieferant auch nicht die Gewährung von Vorteilen verlangen. Der Lieferant vermeidet Interessenskonflikte, die Korruptionsrisiken mit sich bringen können. Ist der Lieferant auch ein Kunde der GD Towers, darf er aus diesem Umstand keine unbilligen Vorteile ziehen und hat Einkauf und Vertrieb streng zu trennen. Der Lieferant verpflichtet sich zu Folgendem und verlangt dies von seinem Vorstand sowie seinen Führungskräften, Mitarbeitern, Lieferanten, verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmern und allen entsprechenden Vertretern (im Folgenden als „Dritte“ bezeichnet): • die Vorschriften des vorliegenden Absatzes 5.1 sowie • die Bestimmungen in Absatz 1 („die Vorschriften“) anhand geeigneter Mittel zur wirksamen Implementierung und Pflege eines Compliance- Systems einzuhalten; • dass (i) alle an der Erfüllung des Vertrags beteiligten Dritten die Vorschriften einhalten und dass (ii) alle von den Dritten zur Erfüllung des Vertrags benötigten und angewandten Mittel den Vorschriften entsprechen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.