Kostenbeiträge. Der auf dem Formular angegebene Betrag zur Deckung der Betriebskosten aus dem Geschäftsbetrieb in verschiedenen Staaten, Territorien oder an anderen Standorten, einschließlich unter anderem der Gebühren für die Zulassung des Fahrzeugs und die gesetzliche Haftpflichtversicherung.
Kostenbeiträge. Die Kostenbeiträge richten sich nach den im Antragsformular angegebenen Sätzen und werden auf Basis der automatisierten Abrechnung des Reservierungssystems mittels Bankeinzug abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je Kalendermonat im Nachhinein bis spätestens 20. des Folgemonats. Die E–Carsharing Organisation kann die Beiträge ändern, sofern dies zur Kostendeckung erforderlich ist. Erfolgt keine Zahlung der Beiträge trotz einmaliger Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen so steht das Elektroauto dem Nutzer erst wieder nach zur vollständigen Bezahlung der offenen Beträge zur Verfügung.
Kostenbeiträge. 2.1. Für die außerschulische Betreuung wird ein Festbetrag (Betreuungsbeitrag) in Höhe von monatlich 140 EUR für die Monate September bis Juni erhoben. In den Monaten Juli und Xxxxxx sind keine Betreuungsbeiträge zu zahlen.