Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger Musterklauseln

Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. A1-2.3 findet keine Anwendung.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigen- tümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahr- zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schä- den, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verur- sacht werden.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraft- fahrzeug-Anhängers verursachen.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger derungsausfalldeckung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger des Versicherungsnehmers Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- den, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahr- A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des ver- sicherten Risikos. Dies gilt nicht zeug-Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht. (4) für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch A1-7.15 Ungewöhnliche und gefährliche Beschäfti- von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie gung Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche (5) für sonstige Risiken, die der Versiche- rungs- oder Deckungsvorsorgepflicht un- aller Personen wegen Schäden durch eine un- terliegen. gewöhnliche und gefährliche Beschäftigung. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos X0-0.00 X0-0.0 findet keine Anwendung. Verantwortliche Betätigung in Vereinigun- durch Änderung bestehender oder Erlass neu- er Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsver- gen aller Art Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- hältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht er- lischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats A1-7.17 den aus einer verantwortlichen Betätigung in Vereinigungen aller Art. Schäden durch Bearbeitung fremder Sa- chen (Tätigkeitsschäden) A1-9 von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in wel- chem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Neu hinzukommende Risiken (Vorsorgeversicherung) Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Tätig- keitsschäden. A1-9.1 Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsneh- Tätigkeitsschäden sind Schäden an fremden Sachen und alle sich daraus ergebenden Ver- mögensschäden durch eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit, die dadurch entstanden mers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert. sind, dass der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versi- cherungsnehmers Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Ri- siko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Prämienrech- (1) an diesen Sachen tätig geworden ist (Be- arbeitung, Reparatur, Beförderung, Prü- fung oder dergleichen), nung erfolgen. Unterlässt der Versicherungs- nehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rück- wirkend ab dessen Entstehung. (2) diese Sachen zur Durchführung seiner Tä- tigkeiten als W...
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Ei- gentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. A1-6.9.1 Versichert ist - abweichend von A1-7.14 - die gesetzliche Haftpflicht des Versiche- rungsnehmers wegen Schäden, die ver- ursacht werden durch den Gebrauch aus- schließlich von folgenden nicht versiche- rungspflichtigen Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern: