Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug- Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden. A1-2.3 findet keine Anwendung.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigen- tümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahr- zeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schä- den, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verur- sacht werden.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraft- fahrzeug-Anhängers verursachen.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger derungsausfalldeckung
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger des Versicherungsnehmers Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schä- den, die der Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahr- A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des ver- sicherten Risikos. Dies gilt nicht zeug-Anhängers durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug- Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden. Zum Gebrauch gehört z. B. auch - Ein- und Aussteigen, - Be- und Entladen, - Betanken und Aufladen, - Reparatur, Wartung und Reinigung, - Einsatz des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen als Arbeitsmaschine. A1-2.3 findet keine Anwendung.
Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger. Ausgeschlossen sind – sofern nicht über A1-6.5.1 versichert – Ansprüche we- gen Xxxxxxx, die der Versicherungsnehmer, eine mitversicherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers verursachen. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhänger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.