Common use of Krankenhausvermeidungspflege Clause in Contracts

Krankenhausvermeidungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Kranken- pflege durch Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Leistungen in diesem Sinne sind nach Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit gemäß SGB XI nicht erstattungsfähig. Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die versi- cherte Person nicht wie notwendig pflegen und versorgen kann. Für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gilt: Vergütungen bis max. 50 Euro täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall sind erstattungsfähig. Für die Behandlungspflege gilt: Hat der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung geschlossen, sind die Kosten in dieser Höhe erstattungsfähig. Ist die Leistung nicht Inhalt des Versorgungsvertrages mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder besteht keiner, werden die Kosten entsprechend der Leistungsübersicht für Behandlungspflege angesetzt. Die Kosten werden für höchstens 28 Tage je Versicherungsfall erstattet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Krankenhausvermeidungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Kranken- pflege Krankenpflege durch Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Leistungen in diesem Sinne sind nach Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht erstattungsfähig. Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die versi- cherte versicherte Person nicht wie notwendig pflegen und versorgen kann. - Für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gilt: Vergütungen bis max. 50 Euro täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall Be- handlungsfall sind erstattungsfähig. - Für die Behandlungspflege gilt: Hat der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung gesetz- lichen Krankenversicherung geschlossen, sind die Kosten in dieser Höhe erstattungsfähig. Ist die Leistung nicht Inhalt des Versorgungsvertrages Versorgungs- vertrages mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder besteht keiner, werden die Kosten entsprechend der Leistungsübersicht für Behandlungspflege angesetzt. Die Kosten werden für höchstens 28 Tage je Versicherungsfall erstattet.

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Samples: Private Krankenversicherung

Krankenhausvermeidungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Kranken- pflege durch Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Leistungen in diesem Sinne sind nach Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit Pflegebedürftig- keit gemäß SGB XI nicht erstattungsfähig. Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die versi- cherte versicherte Person nicht wie notwendig pflegen und versorgen kann. Für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gilt: Vergütungen bis max. 50 Euro täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall sind erstattungsfähig. Für die Behandlungspflege gilt: Hat der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung Krankenversicherung geschlossen, sind die Kosten in dieser Höhe erstattungsfähigerstattungs- fähig. Ist die Leistung nicht Inhalt des Versorgungsvertrages mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder besteht keiner, werden die Kosten entsprechend der Leistungsübersicht für Behandlungspflege angesetzt. Die Kosten werden für höchstens 28 Tage je Versicherungsfall erstattet.

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Samples: Antrag Auf Abschluss Eines Versicherungsvertrages

Krankenhausvermeidungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Kranken- pflege häus- liche Krankenpflege durch Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung Krankenhausbe- handlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche häus- liche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Leistungen in diesem Sinne sind nach Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit Pflegebedürftigkeit gemäß SGB SG B XI nicht erstattungsfähig. Der D er Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt H aushalt lebende Person die versi- cherte versicherte Person nicht wie notwendig pflegen und versorgen kann. - Für häusliche Grundpflege G rundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gilt: Vergütungen bis max. 50 Euro täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall sind erstattungsfähig. - Für die Behandlungspflege gilt: Hat H at der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung ge- setzlichen Krankenversicherung geschlossen, sind die Kosten in dieser Höhe die- ser H öhe erstattungsfähig. Ist die Leistung nicht Inhalt des Versorgungsvertrages Versor- gungsvertrages mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder besteht keiner, werden die Kosten entsprechend der Leistungsübersicht Leistungsüber- sicht für Behandlungspflege angesetzt. Die D ie Kosten werden für höchstens 28 Tage je Versicherungsfall erstattet.

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Samples: Private Krankenversicherung

Krankenhausvermeidungspflege. Erstattungsfähig sind Aufwendungen für ärztlich verordnete häusliche Kranken- pflege Krankenpflege durch Pflegekräfte, wenn eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird. Leistungen in diesem Sinne sind nach Eintritt von Pflegebe- dürftigkeit Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nicht erstattungsfähig. Der Anspruch besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person die versi- cherte versicherte Person nicht wie notwendig pflegen und versorgen kann. Für häusliche Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung gilt: Vergütungen bis max. 50 Euro täglich für höchstens 14 Tage je Behandlungsfall Behand- lungsfall sind erstattungsfähig. Für die Behandlungspflege gilt: Hat der Leistungserbringer einen Versorgungsvertrag mit einer gesetzlichen Kran- kenversicherung gesetz- lichen Krankenversicherung geschlossen, sind die Kosten in dieser Höhe erstattungsfähig. Ist die Leistung nicht Inhalt des Versorgungsvertrages mit einer gesetzlichen Krankenversicherung oder besteht keiner, werden die Kosten entsprechend der Leistungsübersicht für Behandlungspflege angesetzt. Die Kosten werden für höchstens 28 Tage je Versicherungsfall erstattet.

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Samples: Krankenversicherung