Kreditkartenabrechnung Musterklauseln

Kreditkartenabrechnung. 9.1 Mit der Kreditkarte ausgelöste Zahlungsaufträge werden sofort mit etwaigem Guthaben auf dem Kreditkartenkonto verrechnet (vgl. Nummer 10). Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Karte ausgelösten Zahlungsaufträge, die anfallenden Entgelte sowie die sonsti- gen Umsätze im Zusammenhang mit der Kreditkarte erfolgt in der mit dem Karteninhaber/ der Firma vereinbarten Weise (z. B. Abrechnung über das elektronische Postfach) einmal im Monat zum vereinbarten Abrechnungsstichtag (Rechnungsperiode). Für Kreditkarten mit Abrechnung über das Firmenkonto erhält die Firma die Kreditkartenabrechnung auf dem Postweg, es sei denn, mit der Firma wurde der Versand in ein elektronisches Postfach ver- einbart. Mit erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber/von der Firma angegebenen Abrechnungskonto zum vereinbarten Zeitpunkt belastet. Wenn der Karteninhaber/die Firma die Abrechnung in der vereinbarten Weise nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen hat, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber/ der Firma gegen Portoersatz zugesandt werden. Der Karteninhaber/die Firma hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen zu überprüfen.
Kreditkartenabrechnung. Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Karte getätigten Verfügungen erfolgt in der mit dem Karteninhaber vereinbarten Weise mindestens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber angegebenen Girokonto (Abrechnungskonto) zeitnah belastet. Soweit vereinbart, kann der Karteninhaber die Abrechnung am Kontoauszugsdru- cker (KAD) und/oder im Online-Banking bzw. via Internet abrufen. Sofern die Abrechnung vom Karteninhaber nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber gegen Portoersatz zugesandt werden. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenab- rechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Karten- verfügungen hin zu überprüfen.
Kreditkartenabrechnung. Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte getätigten Karten- verfügungen erfolgt in der mit dem Karteninhaber/der Firma vereinbarten Weise mindestens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstich- tag. Mit dem Karteninhaber erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber/der Firma angegebenen Konto (Abrechnungskonto) zum vereinbarten Zeitpunkt belastet. Wenn das vereinbarte Abrechnungskonto ein Firmenkonto ist, erhält auch die Firma eine Kreditkartenabrechnung. An- sonsten erhält die Firma ein Summenblatt. Soweit vereinbart, kann der Karteninhaber/die Firma die Abrechnung im On- line-Banking bzw. via Internet abrufen. Sofern die Abrechnung vom Karten- inhaber/der Firma nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber/ der Firma gegen Portoersatz zugesandt werden. Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen hin zu überprü- fen.
Kreditkartenabrechnung. Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Karte getätigten Verfügungen erfolgt in der mit dem Karteninhaber vereinbarten Weise mindestens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit erteilter Kreditkar- tenabrechnung wird der darin ausgewiesene Forderungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird dem vom Karteninhaber angegebenen Girokonto (Ab- rechnungskonto) zeitnah belastet. Soweit vereinbart, kann der Karteninhaber die Abrechnung am Kontoaus- zugsdrucker (KAD) und/oder im Online-Banking bzw. via Internet abrufen. Sofern die Abrechnung vom Karteninhaber nicht innerhalb der vereinbarten Frist abgerufen wird, kann zeitnah eine papierhafte Abrechnung erfolgen und dem Karteninhaber gegen Portoersatz zugesandt werden. Sparkasse Hochfranken 95100 Selb Der Karteninhaber hat die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen hin zu überprü- fen.
Kreditkartenabrechnung. Über die Aufwendungen wird der Karteninhaber einmal monatlich in einer Abrechnung informiert, in der die getätigten Umsätze sowie Entgelte einzeln aufgeführt sind. Das Unternehmen erhält eine Übersicht über die Gesamtsumme der vom Karteninhaber getätigten Verfügung. Der Abrechnungsbetrag wird frühestens 5 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig und vom vereinbarten Konto des Unternehmens eingezogen. Die Übermittlung der Kreditkartenabrechnung erfolgt in der mit dem Karteninhaber bzw. dem Unternehmen vereinbarten Weise entweder postalisch in papierhafter Form oder elektronisch via Internet (es gelten die Bedingungen für die Nutzung von Kreditkarteninfo online). Der Karteninhaber bzw. das Unternehmen haben die Kreditkartenabrechnung unverzüglich auf nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Kartenverfügungen zu überprüfen.
Kreditkartenabrechnung a) Über die Aufwendungen wird der Karteninhaber einmal monatlich in einer Abrechnung informiert, in der die getätigten Umsätze sowie Entgelte einzeln aufgeführt sind. Der Abrechnungsbetrag wird frühestens 5 Tage nach Erhalt der Abrechnung fällig und vom angegebenen Konto des Karteninhabers eingezogen. Die von einem Zusatzkarteninhaber getätigten Karten-Umsätze und Entgelte sind als Gesamtbetrag in der monatlichen Abrechnung des Hauptkarteninhabers enthalten und werden somit ebenfalls vom Konto des Hauptkarteninhabers eingezogen.
Kreditkartenabrechnung. Die Kreditkartenabrechnung über die mit der Kreditkarte getätigten Kartenver- fügungen erfolgt in der mit dem Karteninhaber/der Firma vereinbarten Weise mindestens einmal im Monat zu dem vereinbarten Abrechnungsstichtag. Mit dem Karteninhaber erteilter Kreditkartenabrechnung wird der darin aus- gewiesene Forderungsbetrag sofort fällig. Dieser Betrag wird dem vom Kar- teninhaber/der Firma angegebenen Konto (Abrechnungskonto) zum verein- barten Zeitpunkt belastet.
Kreditkartenabrechnung. Bei der Abrechnung Ihrer ausländischen Umsätze werden die von der internatio- nalen Kartenorganisation (MasterCard International) festgelegten Tageskurse des Eingangstages verwendet. Siehe xxx.xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx/ abschlag) ab. Nach 22:15 Uhr ausgeführte Aufträge rechnet die Bank zum so ermittelten Kurs am nächsten Handelstages zzgl. eines Kursaufschlages bzw. – abschlages ab. Bei Kursen die nicht durch die Bank geliefert werden, erfolgt die Ermittlung anhand der UniCredit Bank AG oder HSBC Trinkaus & Burkhardt AG – (siehe Kursaufschlag bzw. –abschlag „Sonstige Wertpapiergeschäfte“). Sonstige Wertpapiergeschäfte Devisengeschäfte im Rahmen von Ausführungen sonstiger Wertpapieraufträge (Kapitalmaßnahmen, Ausschüttungen, Investmentfonds über die Kapitalverwal- tungsgesellschaft und Weltbörsenhandel in anderen Währungen als unter III. Auf- bzw. Abschlag aufgeführt, oder der Gegenwert unter EUR 1,00 entspricht) im Kom- missionsgeschäft über die HSBC Trinkaus & Burghardt AG (HSBC) werden zum Devisenkurs der HSBC mit Übermittlung der Schlussnote des Wertpapiergeschäftes abgerechnet. Die Geld- und Briefkurse bestimmt die HSBC nach billigem Ermessen (§315 BGB) und kann eine Marge enthalten, welche von der Bank in voller Höhe vereinnahmt werden kann. Währung Auf- bzw. Abschlag Währung Auf- bzw. Abschlag AUD 0,0240 MXN 0,1500

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.