Kriterien Musterklauseln
Kriterien. Alle Akteure in Indien aus dem Bereich Natursteinabbau bzw. -handel, die am XertifiX- System beteiligt sind, müssen ihre Kooperationsbereitschaft dadurch bekennen, dass sie einen Zielsetzungskatalog unterzeichnen, in dem sie sich zur Einhaltung der XertifiX- Kriterien verpflichten. Die folgenden aufgeführten Kriterien gelten als Mindeststandards:
1. Keine Beschäftigung von Kindern im Sinne der ILO Konventionen Nr. 138 und Nr. 182
2. Keine Zwangsarbeit im Sinne der ILO Konventionen Nr. 29 und Nr. 105
3. Freies Zugangsrecht zu Gewerkschaften und zu Kollektivverhandlungen im Sinne der ILO Konventionen Nr. 87 und Nr. 98 4. Verbot von Diskriminierung im Sinne der ILO Konventionen Nr. 100 und Nr. 111
5. Zahlung von wenigstens den gesetzlichen Mindestlöhnen an die erwachsenen Arbeiter
6. Offenlegung der Aufträge gegenüber XertifiX e.V. im Produktionsland
7. Akzeptieren von unangekündigten Kontrollen zu jeder Zeit
8. Darüber hinaus die Sicherstellung grundlegender Arbeitsschutzmaßnahmen für die erwachsenen Arbeiter/innen (Augen-, Nasen- und Ohrenschutz, feste Schuhe, Erste Hilfe Ausrüstung)
Kriterien. Ad Z1: -Vorliegen von Fragebögen zu Studieneingangs-, Absol- vent/innen- und Abbrecher/innen-Befragungen Vorliegen von Berichten aus flächendeckenden Studieneingangs-, Absol- vent/innen- und Abbrecher/innen-Befragungen Vorliegen von Auswertungs- und Berichtsvorlagen zur langfristigen Etablie- rung der Befragungen auf Studiengangsebene Ad Z2: -Vorliegen der neuen Rückmeldeformate Nutzung der neuen Rückmeldeformate in Berichten an Dozierende und QS- Kommissionen.
Kriterien. Beleg Nr. Erklärung, wer der formale Rechtsträger der Ausbildung ist. Bitte schriftliche Erklärung hierzu abgeben. Ausbildungskonzept Bitte eine übersichtliche Darstellung des Konzeptes einreichen. Ablaufplan/Trainereinsatzplan Bitte eine tabellarische Übersicht einreichen inklusive Uhrzeiten, Pausen, Start und Endzeiten.
Kriterien. FORMALE VORAUSSETZUNGEN UND ORGANISATION
Kriterien. Beleg Nr. Die Ausbildung umfasst mindestens folgende Punkte - Grundlagen von Coaching - Ethik im Coaching - Rollen und Beziehungen im Coaching - Ablauf und Phasen des Coaching-Prozesses - Auftragsklärung und Kontraktgestaltung - Diagnostik - Intervention - Umgang mit Übertragungsphänomenen - Evaluation und Qualitätssicherung - Mindestens drei vom DCV anerkannte Methoden werden vermittelt 1. Methode:
Kriterien. Kriterien zur Beurteilung der Zielerreichung sind • die Erhöhung der Anzahl der Frauen an der Universität-Gesamthochschule Es sen, die sich in der Zeit vom 30.11.2001 bis zum 31.12.2003 durch die Teilnahme am Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx-Förderprogramm für eine Professur qualifiziert haben, insbesondere die Anzahl der Frauen in technischen, naturwissenschaftlichen und medizinischen Fachbereichen, • die erfolgreiche eigenständige Durchführung von wissenschaftlichen Workshops, Ta- gungen, Konferenzen oder sonstigen Veranstaltungen durch die Teilnehmerinnen des Xxxxx Xxxxxxx Xxxxxx-Förderprogramms, • die erfolgreiche Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlerinnen am Karriere - und Gendertraining. Neben einer zahlenmäßigen Erfassung wird eine qualitative Bewer- tung durchgeführt, • die erfolgreiche Durchführung disziplinübergreifender Veranstaltungen und eine Do- kumentation der Ergebnisse.
Kriterien. Das Ziel der Preisänderungsrechnung besteht darin, die Mehr- oder Minderver- gütung so genau auszuweisen, dass das Risiko der Preisentwicklung auf den Be- schaffungsmärkten in etwa abgedeckt ist. Ungenauigkeiten der Preisänderungs- rechnung sind in einem gewissen Mass zu akzeptieren, solange sie nicht syste- matisch zugunsten oder zuungunsten eines Vertragspartners wirken. Die ver- schiedenen Verfahren können aufgrund der folgenden Kriterien beurteilt werden.
a) Realistische Struktur der Kostenarten
b) Periodengerechtigkeit der Mehr- oder Mindervergütung
c) Transparenz der Ergebnisse
d) Arbeitsaufwand für die Erstellung der Preisänderungsrechnung
e) Verfügbarkeit der Indexierungsgrundlagen
Kriterien. Starker Ausdruck der Figur im Beitrag (25 %)
Kriterien. Beleg Nr. Der Gesamtumfang der Ausbildung beträgt mindestens 200 Zeitstunden, davon: • Mindestens 120 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von einem Lehrcoach (DCV) geleitet werden. Bitte benennen, wer das ist. • Höchstens 40 Zeitstunden Präsenzveranstaltungen, die von ande- ren, qualifizierten Ausbildern geleitet werden Bitte benennen, welche Personen das sind. • Höchstens 40 Zeitstunden selbstorganisierte Übungsgruppen unter der Supervision eines Lehrcoachs (DCV) Bitte Nachweis erbringen, wie das dokumentiert wird. • Es sind mindestens zwei Lehrcoachs in der Ausbildung eingesetzt. Bitte die Namen der Lehrcoachs und aller anderen Trainer in der Ausbildung angeben und wenn Nicht-DCV-zertifizierte Lehrcoachs eingesetzt werden, bitte deren Qualifikation für die Tätigkeit ange- ben (z.B. über Kurzprofil bzw. Zertifikate anderer Verbände). • Der Praxisanteil muss insgesamt bei mindestens 100 Zeitstunden liegen. Die Teilnehmer erleben selbst Coaching in der Praxis. So- wohl als Coach, als Klient und auch als Beobachter. Bitte nachvollziehbare Darstellung beilegen oder integrieren, was diese Teile sind und wo sie in der Ausbildung verankert sind. • Die Präsenzveranstaltungen erstrecken sich über mindestens 6 Mo- nate. Sie sind auf mindestens 20 Tage verteilt. • Es werden nicht mehr als acht Zeitstunden Präsenzveranstaltungen pro Tag anerkannt. Bitte tabellarische Übersicht hierzu einreichen.
Kriterien. Die AHV-Ausgleichskasse entscheidet im Einzelfall, ob es sich um eine selbststän- dige oder unselbstständige Tätigkeit handelt. Kriterien, die auf eine Unabhängigkeit hinweisen: ― Handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (sich unter einem Fir- mennamen präsentieren) ― Übernahme des wirtschaftlichen Risikos (Tätigung von Investitionen, Nut- zung von eigenen Verwertungswegen, Übernahme des mit dem Inkasso verbundenen Risikos, die Haftung bei Verlusten, die Bezahlung von Miete für Räumlichkeiten) ― Freie Organisation der eigenen Arbeit (eigene Einteilung der Arbeitszeiten und freie Organisation der Arbeit, die Möglichkeit, Arbeit auch Dritten anzuvertrauen) ― Arbeit für mehrere Kunden (nicht abhängig von einem Kunden, es braucht mindestens drei), Einstellung von Personal ― Beschaffung von Aufträgen