Kundenbeziehung Musterklauseln

Kundenbeziehung. 6.1 Kundenumgang: informieren und zuhören Die Kundeninformation und der Kundendialog gehören zu den obersten Anliegen der SEAB AG. Zur Förderung des Gesprächs mit dem Kunden stehen mehrere Kommunikationsformen zur Auswahl: Informationsmittel: • Broschüren, Infoflyer und Anschauungsmaterial; • Internet xxx.xxxx.xx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxx-xxxxx • Facebook-Seite xxx.xxxxxxxx.xxx/xxxx.xx ; • eigene Informationsfelder im Rahmen der Rechnungen bzw. eigene Informationsblätter im Anhang zu den Rechnungen; • Mitteilungen in Form von Hinweisschildern; • lokale Presse und/oder lokale Radio- und Fernsehsender; • Informationstafel am Hauptsitz; • vertraglich vorgesehene Informationsblätter. Möglichkeiten des Dialogs: • gebührenfreie grüne Nummer 800.013.066; • Schalter am Hauptsitz. Mit folgenden Umwelterziehungs- und –Umweltsensibilisierungsmaßnahmen macht die SEAB auf die Notwendigkeit der Abfallvermeidung aufmerksam: - Umweltkampagnen und –projekte; - geführte Besichtigungen für Schulklassen; - Schulungen und Umweltberatung für Betriebe.
Kundenbeziehung. Sie sind Kunde des Versicherungsmaklers oder -vertreters, der diesen Antrag vermittelt hat. Er ist Ihr erster Ansprechpartner in allen, das Ver- sicherungsverhältnis betreffenden Fragen. Des Weiteren werden Sie Kunde der S.L.P. Vertriebsservice AG, die als vertragsführende Stelle die komplette Vertragsverwaltung und -durchführung, u. a. einschließlich des Beitragseinzuges, vornimmt und an die Sie sich ebenfalls wenden können. Die VHV Allgemeine Versicherung AG ist der Versicherer, bei dem Sie versichert sind und der im Schadenfall die Leistung erbringt. Die S.L.P. Vertriebsservice AG ist vom Risikoträger bzw. Versicherer, der VHV Allgemeine Versicherung AG, beauftragt und bevollmächtigt, für ihn Anträge auf Versicherung entgegenzunehmen, zu prüfen, die Annahme oder Ablehnung dessen im Namen des Versicherers zu erklären, ggf. die Annahme mit einem Versicherungsschein zu dokumentieren, die fälligen Versicherungsbeiträge einschließlich Versiche- rungsteuer zu erheben und zu inkassieren, bei nicht fristgerechter Zahlung der Erst- oder Folgebeiträge das Mahnwesen gemäß § 37 und § 38 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu betreiben sowie das Versicherungsverhältnis im Namen des Versicherers zu kündigen. Bei der S.L.P. Vertriebsservice AG eingegangene Versicherungsbeiträge gelten mit befreiender Wirkung für den Versicherungsnehmer bzw. Bei- tragszahler als dem Versicherer zugegangen. Für den Fall der Beendigung der bisherigen Risikoträgerschaft erteilt der Antragsteller bzw. Versicherungsnehmer der S.L.P. Vertriebsservice AG den Auftrag und die Vollmacht, den Xxxxxx des Versicherungsschutzes zu wechseln. Hierüber muss sie den Versicherungsnehmer mindestens 3 Monate vor dem Stichtag des beabsichtigten Risikoträgerwechsels schriftlich informieren. Der der S.L.P. Vertriebsservice AG erteilte Auftrag und die Bevollmächtigung zur Eingehung eines neuen Versicherungsverhältnisses kann vom Kunden widerrufen werden bis zum Abschluss des Tages, der dem vorausgeht, an dem der neue Risikoträger den Versicherungsschutz bietet. Der S.L.P. Vertriebsservice AG wird von dem Kunden bzw. Versicherungsnehmer die Mehrfachvertretung für die Zeichnung des Versicherungsschutzes bei dem neuen Risikoträger gestattet.
Kundenbeziehung. Sie sind Kunde des Versicherungsmaklers oder -vertreters, der diesen Antrag vermittelt hat. Er ist Ihr erster Ansprechpartner in allen, das Versicherungsverhältnis betreffenden Fragen. Des Weiteren werden Sie Kunde der S.L.P. Vertriebsservice AG, die als bestandsführende Stelle die komplette Vertragsverwaltung und -durchführung, u. a. einschließlich des Beitragseinzuges, vornimmt und an die Sie sich eben- falls wenden können. Die VHV Allgemeine Versicherung AG ist der Versicherer, bei dem Sie versichert sind und der im Schadenfall die Lei- stung erbringt.
Kundenbeziehung. Sie sind versicherte Person im Gruppenversicherungsvertrag des SdV und haben einen direkten Anspruch auf die Versicherungsleistung gegenüber dem Versicherer. Sie sind als versicherte Person somit berechtigt, Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsschutz in eigenem Namen ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers des Gruppenversicherungsvertrages (SdV) gegenüber dem Versicherer direkt geltend zu machen. Der SdV ist Ihr erster Ansprechpartner in allen, das Versicherungsverhältnis betreffenden Fragen. Der SdV bzw. der Gruppenversicherungsvertrag, in dem Sie mitversichert sind, wird von der Isar Makler-Service GmbH (xxx.xxxx-xxxxxxxxxxxxx.xx) als Versicherungsmakler mit einer Gewerbeerlaubnis gem. § 34d I GewO betreut und verwaltet. Insofern werden insbesondere auch an die Isar Makler-Service GmbH Ihre Daten in dem Umfang weitergegeben, wie dies zu einer ordnungsge- mäßen Vertragsdurchführung erforderlich ist. Die HDI Versicherung AG ist der Versicherer, bei dem Sie versichert sind und der im Schadenfall die Leistung erbringt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.