KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. Medienkonverter/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden. 12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN der Gesellschaft kompa- tiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- len. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. 12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx an das TKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen. 12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221 12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen im Sin- ne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch der Gesellschaft bestehen. 12.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend. 12.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der Gesell- schaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt. 12.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden. 12.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken der Verbindung mit dem TKN der Gesellschaft verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software auf dem kunde- neigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
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KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden.. AGB-Privatkunden-0820
12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN BKN der Gesellschaft kompa- tiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx an das TKN BKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelan- schlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de ent- sprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zu- behörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft Gesell- schaft ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte End- geräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung Ver- antwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen Störun- gen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
12.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der Gesell- schaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN BKN der Gesellschaft verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts End- xxxxxx zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software auf dem kunde- neigenen kundeneigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Daten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen wahrgenom- men oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
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KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 AGB-Privatkunden-0622
11.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden.
12.2 11.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN BKN der Gesellschaft kompa- tiblen kom- patiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- len. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.3 11.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx an das TKN BKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 11.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 11.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen im Sin- ne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 11.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät End- gerät vom TKN BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft Gesell- schaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
12.7 11.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der Gesell- schaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtetver- pflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 11.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 11.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN BKN der Gesellschaft verarbeitete verarbeite- te Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts Endge-räts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software Soft- ware auf dem kunde- neigenen kundeneigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen eigentli- chen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Daten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet verar- beitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
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KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes kunde- neigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden.
12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN BKN der Gesellschaft kompa- tiblen kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch Ent- geltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx Endgeräts an das TKN BKN der Gesellschaft Gesell- schaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie so- wie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich ver- traglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen Leistungen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen kunde- neigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene kun- deneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
12.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten Telefoniediensten der Gesell- schaft Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim ge- heim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende entspre- chende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes kun- deneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 Der Kunde ist nicht berechtigt berechtig im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN Breitbandnetz der Gesellschaft verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen kunde- neigenen Endgeräts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software Kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Zugriff auf dem kunde- neigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Dritter die im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb verarbeiteten Daten Dritter möglich ist, ist der Kunde nicht berechtigt die Software des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts (nicht bezogen auf den eigentlichen Router) durch Einspielen vom Hersteller entsprechend zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührtVerfügung gestellter Software zu verändern.
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KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.z. B. Medienkonverter/Kabelmodem / Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden.
12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN BKN der Gesellschaft kompa- tiblen Endgerätskompatiblen Endgerätes, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung Leistungen der Gesellschaft unterstützt, unterstützt sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kompatiblen, kundeneigenen End- xxxxxx Endgerätes an das TKN BKN der Gesellschaft Gesellschaft, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), ) sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.Gerätes z. B. zur Überwa- chung Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts Endgerätes zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen Leistungen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts Endgerätes zu wenden. Die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet verpflichtet, Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.z. B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs Entgeltanspruches der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
12.7 Sofern Erhält der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der Gesell- schaft Gesellschaft über ein einen kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te Zugangsdaten erhältgesonderte Zugangsdaten, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet verpflichtet, diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät Endgerät, zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN BKN der Gesellschaft verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts Endgerätes zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software auf dem kunde- neigenen kundeneigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.z. B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Daten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts Endgerätes verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts Endgerätes zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 10.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft FUT zu verwenden.
12.2 10.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN Breitbandnetz der Gesellschaft kompa- tiblen FUT kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft FUT unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN Breitbandnetz der Gesellschaft FUT verantwortlich. Die Gesellschaft FUT wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft FUT nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft FUT bestehen.
12.3 10.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx Endgeräts an das TKN Breitbandnetz der Gesellschaft FUT ist die Gesellschaft FUT dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft FUT zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft FUT auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft FUT sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft FUT ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 10.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft FUT bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-FUT Support- Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft FUT infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft FUT bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 10.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen Leistungen der Gesellschaft FUT beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft FUT ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft FUT infolge von Störungen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 10.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN Breitbandnetz der Gesellschaft FUT ausgehen, ist die Gesellschaft FUT dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN Breitbandnetz zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft FUT gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 10.4 entsprechend.
12.7 10.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten Telefoniediensten der Gesell- schaft FUT über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te FUT gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 10.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten Telefoniediensten der Gesellschaft FUT über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft FUT gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 10.9 Der Kunde ist nicht berechtigt berechtig im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN Breitbandnetz der Gesellschaft FUT verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software Kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Zugriff auf dem kunde- neigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Dritter die im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb verarbeiteten Daten Dritter möglich ist, ist der Kunde nicht berechtigt die Software des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts (nicht bezogen auf den eigentlichen Router) durch Einspielen vom Hersteller entsprechend zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührtVerfügung gestellter Software zu verändern.
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Samples: General Terms and Conditions
KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 5.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft TELECO zu verwenden.
12.2 5.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN Breitbandnetz der Gesellschaft kompa- tiblen TELECO kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft TELECO unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN Breitbandnetz der Gesellschaft TELECO verantwortlich. Die Gesellschaft TELECO wird ihm die für den Anschluss erforderlichen erforderli- chen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft TELECO nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft TELECO bestehen.
12.3 5.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx Endgeräts an das TKN Breitband- netz der Gesellschaft TELECO ist die Gesellschaft TELECO dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft TELECO zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft TELECO auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft TELECO sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft TELECO ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 5.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft TELECO bei technischen techni- schen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft TELECO Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich aus- schließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft TELECO infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft TELECO bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 5.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen Leistungen der Gesellschaft beeinflussenTELECO beeinflus- sen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft TELECO ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft TELECO infolge von Störungen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch entsprechen- de Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 5.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN Breitbandnetz der Gesellschaft TELECO ausgehen, ist die Gesellschaft TELECO dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN Breitbandnetz zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft TELECO gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 5.4 entsprechend.
12.7 5.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten Telefoniediensten der Gesell- schaft TELECO über ein kundeneigenes kundeneige- nes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te TELECO gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellensicherzustel- len, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 5.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten Telefoniediensten der Gesellschaft TELECO über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft TELECO gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 5.9 Der Kunde ist nicht berechtigt berechtig im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN Breitbandnetz der Gesellschaft TELECO verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software Kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Zugriff auf dem kunde- neigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Dritter die im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen oder außerhalb verarbeiteten Daten Dritter möglich ist, ist der Kunde nicht berechtigt die Software des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts (nicht bezogen auf den eigentlichen Router) durch Einspielen vom Hersteller entsprechend zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührtVerfügung gestellter Software zu verändern.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Internet/Telefonie
KUNDENEIGENE KABELMODEMS. 12.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Xxxx ein eigenes Endgerät (z.B. MedienkonverterKabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zu- gang Zugang zu Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft zu verwenden.. AGBTCG-0917 Stand September 2017
12.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist er selbst für die Beschaffung eines mit dem TKN BKN der Gesellschaft kompa- tiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss an das TKN BKN der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung stel- lenstellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen End- xxxxxx an das TKN BKN der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Xxxxxx z.B. zur Überwa- chung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Mög- lichkeiten Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke zu nutzen.
12.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbar- ten vereinbarten Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabel- anschlussdose Kabelan- schlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Her- steller Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Stö- rungen Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechen- de ent- sprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen. AGB-Privatkunden-1221.
12.5 Kundeneigene Geräte können die vertraglich vereinbarten Leistun- gen der Gesellschaft beeinflussen. Für solche und andere Störungen, welche aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zube- hörs Zu- behörs entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Die Gesellschaft Gesell- schaft ist nicht dazu verpflichtet Softwareupdates für kundeneigene Endgeräte End- geräte zur Verfügung zu stellen. Der Kunde trägt auch insoweit die Verantwortung Ver- antwortung sich vor Schadsoftware bzw. Angriffen aus dem Internet und Angriffen auf seine eigene Netzinfrastruktur (z.B. WLAN-Zugänge) dem Stand der Technik entsprechend zu schützen. Sollten einzelne oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge von Störungen Störun- gen im Sin- ne Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltan- spruch Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
12.6 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das TKN BKN der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom TKN BKN zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 12.4 entsprechend.
12.7 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefondiensten der Gesell- schaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonder- te Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
12.8 Sofern der Kunde für die Nutzung von Internet- und Telefondiensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet diese Zugangsdaten sowie Endgeräte in denen diese Daten gespeichert sind ausschließlich an dem jeweils vertraglich vereinbarten Standort zu verwenden.
12.9 Der Kunde ist nicht berechtigt im kundeneigenen Endgerät zu Zwek- ken Zwecken der Verbindung mit dem TKN BKN der Gesellschaft verarbeitete Daten Dritter wahrzunehmen oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts End- xxxxxx zu verarbeiten. Der Kunde darf insbesondere keine Software auf dem kunde- neigenen kundeneigenen Endgerät (mit Ausnahme des eigentlichen Routers) verwenden oder installieren (z.B. durch ein Update des Herstellers), mithilfe derer Da- ten Daten Dritter im kundeneigenen Endgerät wahrgenommen wahrgenom- men oder außerhalb des kundeneigenen Endgeräts verarbeitet werden können; die Nutzung des kundeneigenen Endgeräts zur Nutzung der Vertragsleistungen bleibt davon unberührt.
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