Kundeneinstufung. Die USB stuft alle Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ein.
Kundeneinstufung a. Der Anleger wird vor Abschluss des Anlagevermittlungsvertrages von CONCEDUS grundsätzlich als „Kleinanleger“/„Privatkunde“ in Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen.
Kundeneinstufung. Berenberg hat den Kunden in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) über dessen Status als Institutionel- ler Kunde informiert, d.h. über eine Einstufung entweder als Professioneller Kunde oder als Geeignete Gegen- partei im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU („MiFID II“)1. Vorbehaltlich der rechtlichen Möglichkeit als Kunde, einen anderen Status zu beantragen, behält sich Berenberg vor, diesen Antrag abzulehnen. Berenberg wird den Kun- den für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung als Professionellen Kunden oder als Geeignete Gegenpartei betrachten.
Kundeneinstufung. Der Kunde wird bei der erstmaligen Beratung in eine Kundengruppe eingestuft, diese muss dem Kunden mitgeteilt werden. Alle Kunden der D&K werden als Privatkunden eingestuft und bestehende Kunden werden über diese Einstufung informiert.
Kundeneinstufung. 1. Interessenten werden vor Abschluss des Vermittlungs- oder Beratungsvertrages von Effecta grundsätzlich als „Kleinanleger“ („Privatkunde“) klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Interessenten von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen.
Kundeneinstufung. 2.2.1 Für die Zwecke des anzuwendenden Rechts werden wir Sie als Privatkunden einstufen, sofern wir Sie nicht anderweitig schriftlich informiert haben. Sie haben das Recht, eine andere Kundeneinstufung zu verlangen (z.B. als professioneller Kunde). Sollten wir Sie, unabhängig davon ob Sie diese Einstufung angefragt haben, als professionellen Kunden einstufen, müssen Sie beachten, dass für Sie einige Schutzmaßnahmen, einschließlich solcher des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“), die nach Anzuwendendem Recht auf Privatkunden anwendbar sind, nicht länger zum Tragen kommen.
Kundeneinstufung. 1.Interessenten werden vor Abschluss des Vermittlungs- oder Beratungsvertrages von Effecta grundsätzlich als „Kleinanleger“ („Privatkunde“) klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Interessenten von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen. 2.Eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ ist durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Interessenten und Effecta möglich, wenn und soweit der Interessent dies beantragt und er gegenüber Effecta die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ schriftlich nachweist. Eine Rückstufung auf „Privatkunde“ ist durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Interessenten und Effecta möglich, soweit der Interessent dies gegenüber Effecta schriftlich verlangt. 3.Die Klassifizierung als „Privatkunde“ führt dazu, dass der Interessent das höchste gesetzliche Schutzniveau in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung genießt. Eine Umqualifzierung kann nachteilige Auswirkungen für den Interessenten in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten von Effecta gegenüber dem Interessenten vor Auftragsdurchführung haben. 4.Finanzinstrumente werden dem Interessenten in Übereinstimmung mit der Kundenklassifizierung und der Zielmarktbestimmung des jeweiligen Produktes vorgestellt.
Kundeneinstufung. 1. Laut XxXXX ist die Gesellschaft verpflichtet dem Kunden eine der drei Kategorien zuzuordnen: dispositionsfähige Gegenpartei, professioneller Kunde oder Kleinanleger, das gewährleistet orientierte Versorgung des Kunden mit Information, Dienstleistungen und Schutz während der Geschäftsabwicklung.
Kundeneinstufung. Die Bank stuft Kunden in der EU bzw. dem EWR grundsätzlich als Kleinanleger (Privat- kunden) im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/65/ EU vom 15. Mai 2014 ein. Unter dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) stuft die Bank die Kunden ebenfalls grundsätzlich als Privatkunden ein. Die Bank kann den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, in eine andere Kundenkategorie einstufen oder mit diesem eine abweichende Kundenkategorie vereinbaren.
Kundeneinstufung. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht vor, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden in eine von drei Kundenkategorien einordnen müssen: Geeignete Gegenparteien (z. X. Xxxxxx und Versicherungen), professionelle Kunden (z. B. Großunternehmen) und Privatkunden. Kunden, die keine geeigneten Gegenparteien oder professionelle Kunden sind, sind automatisch Privatkunden. Privatkunden genießen den höchsten Anlegerschutz. Da die FP Asset Management GmbH sich diesem Ziel verpflichtet sieht, stuft sie sämtliche Kunden zunächst als Privatkunden ein. Sofern Sie der Ansicht sind, einer anderen Kundenkategorie anzugehören, bitten wir um entsprechende Nachricht.