Kundeneinstufung Musterklauseln

Kundeneinstufung. Die USB stuft alle Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ein.
Kundeneinstufung. 1. Interessenten werden vor Abschluss des Vermittlungs- oder Beratungsvertrages von Effecta grundsätzlich als „Kleinanleger“ („Privatkunde“) klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Interessenten von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen. 2. Eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ ist durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Interessenten und Effecta möglich, wenn und soweit der Interessent dies beantragt und er gegenüber Effecta die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ schriftlich nachweist. Eine Rückstufung auf „Privatkunde“ ist durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Interessenten und Effecta möglich, soweit der Interessent dies gegenüber Effecta schriftlich verlangt. 3. Die Klassifizierung als „Privatkunde“ führt dazu, dass der Interessent das höchste gesetzliche Schutzniveau in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung genießt. Eine Umqualifzierung kann nachteilige Auswirkungen für den Interessenten in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten von Effecta gegenüber dem Interessenten vor Auftragsdurchführung haben. 4. Finanzinstrumente werden dem Interessenten in Übereinstimmung mit der Kundenklassifizierung und der Zielmarktbestimmung des jeweiligen Produktes vorgestellt.
Kundeneinstufung a. Der Anleger wird vor Abschluss des Anlagevermittlungsvertrages von CONCEDUS grundsätzlich als „Kleinanleger“/„Privatkunde“ in Sinne des § 67 Abs. 3 WpHG klassifiziert (eingestuft). Dies gilt unabhängig von den Kenntnissen und Erfahrungen des Anlegers von und bei Geschäften mit Finanzinstrumenten und anderen Kapitalanlagen. b. Eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ ist unter Beachtung des § 67 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 6 WpHG durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anleger und CONCEDUS möglich, wenn und soweit der Anleger dies beantragt und gegenüber CONCEDUS die jeweiligen Voraussetzungen für eine Einstufung als „Professioneller Kunde“ oder „Geeignete Gegenpartei“ schriftlich nachweist. Eine Rückstufung auf „Privatkunde“ ist durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Anleger und CONCEDUS möglich, soweit der Anleger dies gegenüber CONCEDUS schriftlich verlangt. c. Die Klassifizierung als „Privatkunde“ führt dazu, dass der Anleger das höchste gesetzliche Schutzniveau in Bezug auf Anlegerschutz und Transparenz im Rahmen der Geschäftsbeziehung genießt. Eine Umqualifizierung kann nachteilige Auswirkungen für den Anleger in Bezug auf den Umfang der Prüfungspflichten von CONCEDUS gegenüber dem Anleger vor Auftragsdurchführung haben. d. Finanzinstrumente werden dem Anleger in Übereinstimmung mit der Kundenklassifizierung und der Zielmarktbestimmung des jeweiligen Produktes vorgestellt.
Kundeneinstufung. Der Kunde wird bei der erstmaligen Beratung in eine Kundengruppe eingestuft, diese muss dem Kunden mitgeteilt werden. Alle Kunden der D&K werden als Privatkunden eingestuft und bestehende Kunden werden über diese Einstufung informiert.
Kundeneinstufung. Berenberg hat den Kunden in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) über dessen Status als Institutionel- ler Kunde informiert, d.h. über eine Einstufung entweder als Professioneller Kunde oder als Geeignete Gegen- partei im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU („MiFID II“)1. Vorbehaltlich der rechtlichen Möglichkeit als Kunde, einen anderen Status zu beantragen, behält sich Berenberg vor, diesen Antrag abzulehnen. Berenberg wird den Kun- den für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung als Professionellen Kunden oder als Geeignete Gegenpartei betrachten. 1 Berenberg weist darauf hin, dass jeder Verweis auf XxXXX XX auch einen Verweis auf nationale Gesetze und Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung einschließt, mit denen XxXXX XX in der jeweili- gen Rechtsordnung umgesetzt wird. Der Kunde sollte Berenberg unverzüglich benachrichtigen, wenn dieser zu irgendeinem Zeitpunkt in eine andere als die von Berenberg vergebene Kategorie eingestuft werden möchte. Im beiliegenden „Anhang - Schutz für verschiedene Kun- denarten“ wird das Schutzniveau für die betreffende Kundeneinstufung erläutert.
Kundeneinstufung. Die Bank stuft Kunden in der EU bzw. dem EWR grundsätzlich als Kleinanleger (Privat- kunden) im Sinne der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2014/65/ EU vom 15. Mai 2014 ein. Unter dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) stuft die Bank die Kunden ebenfalls grundsätzlich als Privatkunden ein. Die Bank kann den Kunden, soweit gesetzlich zulässig, in eine andere Kundenkategorie einstufen oder mit diesem eine abweichende Kundenkategorie vereinbaren.
Kundeneinstufung. 2.2.1 Für die Zwecke des anzuwendenden Rechts werden wir Sie als Privatkunden einstufen, sofern wir Sie nicht anderweitig schriftlich informiert haben. Sie haben das Recht, eine andere Kundeneinstufung zu verlangen (z.B. als professioneller Kunde). Sollten wir Sie, unabhängig davon ob Sie diese Einstufung angefragt haben, als professionellen Kunden einstufen, müssen Sie beachten, dass für Sie einige Schutzmaßnahmen, einschließlich solcher des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“), die nach Anzuwendendem Recht auf Privatkunden anwendbar sind, nicht länger zum Tragen kommen.
Kundeneinstufung. 1. Laut XxXXX ist die Gesellschaft verpflichtet dem Kunden eine der drei Kategorien zuzuordnen: dispositionsfähige Gegenpartei, professioneller Kunde oder Kleinanleger, das gewährleistet orientierte Versorgung des Kunden mit Information, Dienstleistungen und Schutz während der Geschäftsabwicklung. 2. Auf der Grundlage der ihm vorliegenden Informationen soll die Gesellschaft die Kundenkategorie Privatkunde zuordnen und verpflichtet sich, die Regeln des professionellen Umgang mit dem Kunden einzuhalten, die die Beziehung zwischen der Gesellschaft mit Privatkunden festhalten. 3. Falls nicht anderweitig vereinbart, erstrecken sich die Bestimmungen, die für diese Kategorie gelten, auf alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, die von MiFID festgelegt werden. 4. Der Kunde kann schriftlich einen Antrag einreichen, dass er zur Kategorie professioneller Kunde wechseln möchte (bei Einhaltung aller Kriterien und Verfahren), allerdings sinkt in diesem Falle das Niveau des regulatorischen Schutzes des Kunden. Das Unternehmen bewertet quantitative und qualitative Kriterien in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes, wobei der Kategoriewechsel ausschließlich nach Ermessen des Unternehmens vollzogen wird. 5. Der Kunde kann nur ein Handelskonto registrieren. Falls der Kunde mehrere Handelskonten eingerichtet hat, muss er die Gesellschaft über diese Handelskonten informieren, bevor er jegliche Transaktionen durchführt. Falls die Gesellschaft aus irgendeinem Grund nicht darüber unterrichtet wurde, dass der Kunde mehrere Handelskonten besitzt, und dies herausgefunden hat, ist sie verpflichtet, mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen und sich zu informieren, welches Handelskonto der Kunde behalten will. Alle andere Konten werden gesperrt und die darauf deponierten Geldmittel werden an den Kunden zurückerstattet. Dem Kunden werden keine Verluste, die infolge des Handels entstehen, erstattet.
Kundeneinstufung. Die wallstreet:online capital AG stuft alle Kunden grundsätzlich als Privatkunden ein und wird damit alle dem Schutz des Kunden dienenden Vorschriften, insbesondere die des Wertpapierhandelsgesetzes, beachten. Eine Heraufstufung zum professionellen Kunden oder zur geeigneten Gegenpartei erfolgt lediglich auf Antrag des Kunden und auch nur dann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Eine Heraufstufung hat jedoch eine Verringerung des Anlegerschutzniveaus für den Kunden zur Folge. Der Kunde hat daher das Recht, sich jederzeit wieder zum Privatkunden herabstufen zu lassen.
Kundeneinstufung. Das Wertpapierhandelsgesetz sieht vor, dass Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden in eine von drei Kundenkategorien einordnen müssen: Geeignete Gegenparteien (z. X. Xxxxxx und Versicherungen), professionelle Kunden (z. B. Großunternehmen) und Privatkunden. Kunden, die keine geeigneten Gegenparteien oder professionelle Kunden sind, sind automatisch Privatkunden. Privatkunden genießen den höchsten Anlegerschutz. Da die FP Asset Management GmbH sich diesem Ziel verpflichtet sieht, stuft sie sämtliche Kunden zunächst als Privatkunden ein. Sofern Sie der Ansicht sind, einer anderen Kundenkategorie anzugehören, bitten wir um entsprechende Nachricht.