Kurse. (1) Für die Berechnung des Gegenwertes ist der Verkaufskurs (Abschnitt X Unterabschnitt A Nummer 4 Absatz 2) des Geschäftstages maßgebend, an dem der Überweisungsauftrag bis zu der festgesetzten Annahmeschlusszeit bei der Bank eingegangen ist. Über das SWIFT-System eingereichte Überweisungsaufträge, deren Ausführung auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Überweisungen), werden zum Verkaufs- kurs des Tages abgerechnet, der zwei Geschäftstage vor dem vorgegebenen Ausführungs- tag liegt. (2) Bei Überweisungsaufträgen in einer anderen ausländischen Währung als derjenigen, in welcher die Bank mit ihren Korrespondenten verrechnet, ist für die Berechnung des Gegen- wertes der Kurs maßgebend, den der Korrespondent der Bank in Rechnung stellt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kurse. (1) Für die Berechnung des Gegenwertes ist der Verkaufskurs (Abschnitt X Unterabschnitt Unterab- schnitt A Nummer 4 Absatz 2) des Geschäftstages maßgebend, an dem der Überweisungsauftrag Auftrag bis zu der festgesetzten Annahmeschlusszeit bei der Bank eingegangen ist. Über das SWIFT-SWIFT- System eingereichte Überweisungsaufträge, deren Ausführung auftragsgemäß zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll (vorvalutierte Überweisungen), Aufträge werden zum Verkaufs- kurs Verkaufskurs des Tages abgerechnetabge- rechnet, der zwei Geschäftstage vor dem vorgegebenen Ausführungs- tag Ausführungstag liegt.
(2) Bei Überweisungsaufträgen AZV-Überweisungen in einer anderen ausländischen Währung als derjenigen, in welcher die Bank mit ihren Korrespondenten verrechnet, ist für die Berechnung des Gegen- wertes der Kurs maßgebend, den der Korrespondent der Bank in Rechnung stellt.
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