Kurse. Überweisungen, die auf eine im „Merkblatt für das Devisengeschäft“ aufgeführte ausländi- sche Währung lauten, führt die Bank durch Gutschrift auf einem Währungskonto aus; ist dies nicht möglich, so rechnet sie zum Ankaufskurs (Abschnitt X Unterabschnitt A Nummer 4 Ab- satz 1 Buchstabe b) des Geschäftstages ab, an dem die Überweisung bei ihr bis zum Annah- meschluss eingeht. Vorvalutierte Überweisungen (Unterabschnitt D Nummer 2 Absatz 1) und nach dem Annahmeschluss eingehende Überweisungen werden zum Ankaufskurs des Aus- führungstages abgerechnet.
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