Kurse. Geburtsvorbereitung in der Gruppe nach der Positionsnummer 0700 sowie Rückbildungskurs in der Gruppe nach der Positionsnummer 2700 Die Teilnahme durch die Versicherten und das Angebot durch die Hebamme an der jewei- ligen Kursstunde ist übergangsweise mittels Kommunikationsmedium möglich. Besondere Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistungen mittels Kommunikations- medium sind: 1. Eine digitale Lösung wird von der Hebamme bereitgestellt. Das verwendete Kommu- nikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Ver- sicherter in Ton und Bild in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie). Der Versicherten dürfen für die Nutzung keine besonderen Kosten entstehen (insbesondere keine zu- sätzlichen Software- oder Nutzungskosten). 2. Die Kurseinheit findet zu den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten statt. 3. Die Kurseinheit findet als Live-Kurseinheit statt. Eine Aufzeichnung ist unzulässig. 4. Die Kursteilnehmer stimmen der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zu, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich. 5. Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit; die Leistungen sind gleichwertig. 6. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellen. 7. Für die Versichertenbestätigung gilt § 7 der Anlage 1.1 mit folgender Maßgabe: Eine rückwirkende Unterzeichnung der Versicherten bis zu acht Wochen nach Leistungser- bringung ist mit dem Hinweis auf die Erbringung mittels Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung der Versicherten per E-Mail darüber, dass Sie an der jeweiligen Kurseinheit (Angabe des Tages und der Uhrzeit (von … bis)) teilge- nommen hat, als Urbeleg ausreichend. 8. Bei Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können diese bis zum Ende des 12 Monats nach der Geburt abgeschlossen werden.
Appears in 1 contract
Kurse. Geburtsvorbereitung in Grundsätze
6.1. XTB wird an Handelstagen die Kurse der Gruppe Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen und veröffentlichen.
6.2. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden.
6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Positionsnummer 0700 sowie Rückbildungskurs in der Gruppe nach der Positionsnummer 2700 Die Teilnahme Basisinstrumente kommt, die durch die Versicherten und das Angebot durch die Hebamme an der jewei- ligen Kursstunde ist übergangsweise mittels Kommunikationsmedium möglich. Besondere Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistungen mittels Kommunikations- medium sind:
1. Eine digitale Lösung wird von der Hebamme bereitgestellt. Das verwendete Kommu- nikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Ver- sicherter in Ton und Bild namhafte Informationsdienstleister in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie)zur Verfügung gestellt werden.
6.4. Der Versicherten dürfen von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Nutzung keine besonderen Kosten entstehen Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne (insbesondere keine zu- sätzlichen Software- oder NutzungskostenSpread).
26.5. Die Kurseinheit findet Auswahl der Kontraktart und des Kurses, zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen:
a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten stattvertraglichen Regelungen ausübt;
b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird,
6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführen.
36.7. Die Kurseinheit findet als Live-Kurseinheit stattStellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden Handelskonto. Eine Aufzeichnung XTB ist unzulässigjedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugeben.
46.8. Die Kursteilnehmer stimmen Sollte die Größe einer Kundenorder die in den Daten-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen (z.B. den maximalen Order- wert in Lots), darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der „Zuschaltung“ Ordererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx
6.9. Bei einigen der betroffenen Frauen via Internet zuFinanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der Feststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglichdie in den Daten-Verzeichnissen angegeben wird.
56.10. Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit; XTB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, die Leistungen sind gleichwertigo.g. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen:
a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen des bestimmten Basisinstruments;
b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments;
c. Unerwartete politische oder wirtschaftliche Ereignisse;
d. Ereignisse Höherer Gewalt.
66.11. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellenFür einige der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts von Basisinstrumenten widerzuspiegeln.
76.12. Für Bei Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die Versichertenbestätigung gilt § 7 bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Anlage 1.1 mit folgender Maßgabe: Eine rückwirkende Unterzeichnung der Versicherten bis zu acht Wochen nach Leistungser- bringung ist mit dem Hinweis auf die Erbringung mittels Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung der Versicherten per E-Mail darüber, dass Sie an der jeweiligen Kurseinheit (Angabe des Tages und der Uhrzeit (von … bis)) teilge- nommen hat, als Urbeleg ausreichendBasisinstrumente wiederzugeben.
86.13. Bei Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können Platzierung einer Order im Modus „sofortige Ausführung“, schließt der Kunde eine Transaktion zu dem Kurs, der in der Or- der angezeigt wird. XTB kann diese bis zum Ende Kunden-Order allerdings zurückweisen, sofern der Kurs des 12 Monats nach Finanzinstrumentes vor Ab- schluss der Geburt abgeschlossen werdenTransaktion signifikant gegenüber dem Order-Kurs abweicht.
Appears in 1 contract
Kurse. Geburtsvorbereitung in Grundsätze
6.1. XTB wird an Handelstagen die Kurse der Gruppe Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen und veröffentlichen.
6.2. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden.
6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Positionsnummer 0700 sowie Rückbildungskurs in der Gruppe nach der Positionsnummer 2700 Die Teilnahme Basisinstrumente kommt, die durch die Versicherten und das Angebot durch die Hebamme an der jewei- ligen Kursstunde ist übergangsweise mittels Kommunikationsmedium möglich. Besondere Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistungen mittels Kommunikations- medium sind:
1. Eine digitale Lösung wird von der Hebamme bereitgestellt. Das verwendete Kommu- nikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Ver- sicherter in Ton und Bild namhafte Informationsdienstleister in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie)zur Verfügung gestellt werden.
6.4. Der Versicherten dürfen von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Nutzung keine besonderen Kosten entstehen Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne (insbesondere keine zu- sätzlichen Software- oder NutzungskostenSpread).
26.5. Die Kurseinheit findet Auswahl der Kontraktart und des Kurses, zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen:
a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten stattvertraglichen Regelungen ausübt;
b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird,
6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführen.
36.7. Die Kurseinheit findet als Live-Kurseinheit stattStellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden Handelskonto. Eine Aufzeichnung XTB ist unzulässigjedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugeben.
46.8. Die Kursteilnehmer stimmen Sollte die Größe einer Kundenorder die in den Daten-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen (z.B. den maximalen Order- wert in Lots), darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zu, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglichOrdererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung.
56.9. Die Inhalte Bei einigen der Kurseinheit entsprechen exakt denen Finanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der PräsenzFeststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, die in den Daten-Kurseinheit; die Leistungen sind gleichwertigVerzeichnissen angegeben wird.
66.10. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellenXTB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, die o.g. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen:
a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen des bestimmten Basisinstruments;
b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments;
c. Unerwartete politische oder wirtschaftliche Ereignisse;
d. Ereignisse Höherer Gewalt.
76.11. Für einige der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die Versichertenbestätigung gilt § 7 der Anlage 1.1 mit folgender Maßgabe: Eine rückwirkende Unterzeichnung der Versicherten bis zu acht Wochen nach Leistungser- bringung ist mit dem Hinweis auf bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Erbringung mittels Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung der Versicherten per E-Mail darüber, dass Sie an der jeweiligen Kurseinheit (Angabe Volatilität des Tages und der Uhrzeit (zugrundliegenden Basiswerts von … bis)) teilge- nommen hat, als Urbeleg ausreichendBasisinstrumenten widerzuspiegeln.
86.12. Bei Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können diese bis zum Ende Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des 12 Monats nach zugrundliegenden Basiswerts der Geburt abgeschlossen werdenBasisinstrumente wiederzugeben.
Appears in 1 contract
Kurse. Geburtsvorbereitung 4.1. Die Kletterhalle bietet verschiedene Kurse an, die das Lernen und/ oder Verbessern der vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Gruppe nach der Positionsnummer 0700 sowie Rückbildungskurs in der Gruppe nach der Positionsnummer 2700 Die Teilnahme durch die Versicherten und das Angebot durch die Hebamme an der jewei- ligen Kursstunde ist übergangsweise mittels Kommunikationsmedium möglich. Besondere Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistungen mittels Kommunikations- medium sind:
1. Eine digitale Lösung wird von der Hebamme bereitgestellt. Das verwendete Kommu- nikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und Ver- sicherter in Ton und Bild in Echtzeit ermöglichen (Videotelefonie). Der Versicherten dürfen für die Nutzung keine besonderen Kosten entstehen (insbesondere keine zu- sätzlichen Software- oder Nutzungskosten)allen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben.
24.2. Die Kurseinheit findet Anmeldung zu den mit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten statt.
3. Die Kurseinheit findet als Live-Kurseinheit statt. Eine Aufzeichnung ist unzulässig.
4. Die Kursteilnehmer stimmen der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zuKursen kann mündlich, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.
5. Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit; die Leistungen sind gleichwertig.
6. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellen.
7. Für die Versichertenbestätigung gilt § 7 der Anlage 1.1 mit folgender Maßgabe: Eine rückwirkende Unterzeichnung der Versicherten bis zu acht Wochen nach Leistungser- bringung ist mit dem Hinweis auf die Erbringung mittels Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung der Versicherten schriftlich (zum Beispiel per E-Mail darüberoder Fax) oder online erfolgen. Der Nutzer erhält eine Annahmebestätigung.
4.3. Die Gebühren für den Kurs sind 8 Werktage vor Beginn des Kurses fällig.
4.4. Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Homepage der Kletterhalle.
4.5. Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der von der Kletterhalle festgelegten Mindestteilnehmeranzahl. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmeranzahl behält sich die Kletterhalle vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage kann schriftlich oder telefonisch erfolgen.
4.6. Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist schriftlich mitzuteilen. Die Kletterhalle ist berechtigt, Stornogebühren zu berechnen. Stornogebühren werden in solchen Fällen im jeweiligen Kurs explizit ausgewiesen.
4.7. Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, Kurse aus zwingenden Gründen abzusagen. Für ein solches Erfordernis bemüht sich die Kletterhalle um einen geeigneten Ersatztermin. Für den Fall, dass Sie an ein solcher Ersatztermin nicht gefunden werden kann, werden die Kursgebühren zu 100 % erstattet. Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Kletterhalle kann von der jeweiligen Kurseinheit (Angabe Kursdurchführung auch gegenüber einzelnen Kursteilnehmern zurücktreten, insbesondere dann, wenn sich der Kursteilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Tages und der Uhrzeit (von … bis)) teilge- nommen hat, als Urbeleg ausreichendKursteilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses oder für andere Nutzer ausgeht.
84.8. Bei Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können diese bis zum Ende des 12 Monats Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und nach Vereinbarung der Geburt abgeschlossen Geschäftsleitung der Kletterhalle abgehalten werden.
4.9. Die Leiter externer Gruppen tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmer. Die Anerkenntnis der AGB sowie die Teilnehmerliste für Gruppen sind obligatorisch auszufüllen und vom Gruppenleiter zu unterschreiben.
4.10. Für die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt werden. Soweit möglich werden diese Sperren rechtzeitig in geeigneter Weise angekündigt. Ist ein Kletterbereich gesperrt, steht dieser den anderen Nutzern der Kletterhalle für die Dauer der Sperrung nicht zur Verfügung.
4.11. Das eigenmächtige Reservieren oder Absperren von Kletterbereichen ist nicht erlaubt.
Appears in 1 contract