Common use of Kurse Clause in Contracts

Kurse. Grundsätze 6.1. XTB wird an Handelstagen die Kurse der Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen und veröffentlichen. 6.2. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden. 6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Basisinstrumente kommt, die durch namhafte Informationsdienstleister in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. 6.4. Der von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne (Spread). 6.5. Die Auswahl der Kontraktart und des Kurses, zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen: a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den vertraglichen Regelungen ausübt; b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird, 6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführen. 6.7. Die Stellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden Handelskonto. XTB ist jedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugeben. 6.8. Sollte die Größe einer Kundenorder die in den Daten-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen (z.B. den maximalen Order- wert in Lots), darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der Ordererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 6.9. Bei einigen der Finanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der Feststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, die in den Daten-Verzeichnissen angegeben wird. 6.10. XTB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, die o.g. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen: a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen des bestimmten Basisinstruments; b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments; c. Unerwartete politische oder wirtschaftliche Ereignisse; d. Ereignisse Höherer Gewalt. 6.11. Für einige der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts von Basisinstrumenten widerzuspiegeln. 6.12. Bei Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Basisinstrumente wiederzugeben. 6.13. Bei Platzierung einer Order im Modus „sofortige Ausführung“, schließt der Kunde eine Transaktion zu dem Kurs, der in der Or- der angezeigt wird. XTB kann diese Kunden-Order allerdings zurückweisen, sofern der Kurs des Finanzinstrumentes vor Ab- schluss der Transaktion signifikant gegenüber dem Order-Kurs abweicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kurse. Grundsätze 6.1. XTB wird an Handelstagen die Kurse der Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen und veröffentlichen. 6.2. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden. 6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Basisinstrumente kommt, die durch namhafte Informationsdienstleister in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. 6.4. Der von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne (Spread). 6.5. Die Auswahl der Kontraktart und des Kurses, zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen: a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den vertraglichen Regelungen ausübt; b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird, 6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführen. 6.7. Die Stellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden Handelskonto. XTB ist jedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugeben. 6.8. Sollte die Größe einer Kundenorder die in den Daten-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen (z.B. den maximalen Order- wert in Lots), darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der Ordererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx. 6.9. Bei einigen der Finanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der Feststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, die in den Daten-Verzeichnissen angegeben wird. 6.10. XTB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, die o.g. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen: a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen des bestimmten Basisinstruments; b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments; c. Unerwartete politische oder wirtschaftliche Ereignisse; d. Ereignisse Höherer Gewalt. 6.11. Für einige der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts von Basisinstrumenten widerzuspiegeln. 6.12. Bei Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Basisinstrumente wiederzugeben. 6.13. Bei Platzierung einer Order im Modus „sofortige Ausführung“, schließt der Kunde eine Transaktion zu dem Kurs, der in der Or- der angezeigt wird. XTB kann diese Kunden-Order allerdings zurückweisen, sofern der Kurs des Finanzinstrumentes vor Ab- schluss der Transaktion signifikant gegenüber dem Order-Kurs abweicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Kurse. Grundsätze Geburtsvorbereitung in der Gruppe nach der Positionsnummer 0700 sowie Rückbildungskurs in der Gruppe nach der Positionsnummer 2700 Die Teilnahme durch die Versicherten und das Angebot durch die Hebamme an der jewei- ligen Kursstunde ist übergangsweise mittels Kommunikationsmedium möglich. Besondere Voraussetzungen für die Erbringung dieser Leistungen mittels Kommunikations- medium sind: 6.11. XTB Eine digitale Lösung wird an Handelstagen die Kurse von der Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen Hebamme bereitgestellt. Das verwendete Kommu- nikationsmedium muss eine synchrone Kommunikation zwischen Hebamme und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen Ver- sicherter in Ton und veröffentlichen. 6.2. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden. 6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Basisinstrumente kommt, die durch namhafte Informationsdienstleister Bild in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. 6.4ermöglichen (Videotelefonie). Der von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs Versicherten dürfen für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne Nutzung keine besonderen Kosten entstehen (Spreadinsbesondere keine zu- sätzlichen Software- oder Nutzungskosten). 6.52. Die Auswahl der Kontraktart und des Kurses, Kurseinheit findet zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen: a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den vertraglichen Regelungen ausübt; b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird, 6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführenmit allen Teilnehmerinnen vereinbarten Zeiten statt. 6.73. Die Stellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden HandelskontoKurseinheit findet als Live-Kurseinheit statt. XTB Eine Aufzeichnung ist jedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugebenunzulässig. 6.84. Sollte Die Kursteilnehmer stimmen der „Zuschaltung“ der betroffenen Frauen via Internet zu, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich. 5. Die Inhalte der Kurseinheit entsprechen exakt denen der Präsenz-Kurseinheit; die Größe einer Kundenorder Leistungen sind gleichwertig. 6. Die Versicherten können wie gewohnt Fragen stellen. 7. Für die in den DatenVersichertenbestätigung gilt § 7 der Anlage 1.1 mit folgender Maßgabe: Eine rückwirkende Unterzeichnung der Versicherten bis zu acht Wochen nach Leistungser- bringung ist mit dem Hinweis auf die Erbringung mittels Kommunikationsmedium möglich. Alternativ ist eine Bestätigung der Versicherten per E-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen Mail darüber, dass Sie an der jeweiligen Kurseinheit (z.B. den maximalen Order- wert in LotsAngabe des Tages und der Uhrzeit (von … bis)) teilge- nommen hat, darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der Ordererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xxals Urbeleg ausreichend. 6.98. Bei einigen Unterbrechung bereits begonnener Rückbildungskurse können diese bis zum Ende des 12 Monats nach der Finanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der Feststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, die in den Daten-Verzeichnissen angegeben wirdGeburt abgeschlossen werden. 6.10. XTB behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an den Kunden, die o.g. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen: a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen des bestimmten Basisinstruments; b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments; c. Unerwartete politische oder wirtschaftliche Ereignisse; d. Ereignisse Höherer Gewalt. 6.11. Für einige der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts von Basisinstrumenten widerzuspiegeln. 6.12. Bei Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Basisinstrumente wiederzugeben. 6.13. Bei Platzierung einer Order im Modus „sofortige Ausführung“, schließt der Kunde eine Transaktion zu dem Kurs, der in der Or- der angezeigt wird. XTB kann diese Kunden-Order allerdings zurückweisen, sofern der Kurs des Finanzinstrumentes vor Ab- schluss der Transaktion signifikant gegenüber dem Order-Kurs abweicht.

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Samples: Befristete Vereinbarung Über Alternative Möglichkeiten Zur Leistungserbringung Von Freiberuflich Tätigen Hebammen

Kurse. Grundsätze 6.1. XTB wird an Handelstagen die Kurse der Finanzinstrumente auf der Grundlage der Kurse der zugrunde liegenden Basisinstru- mente des Interbankenmarkts oder eines anderen Finanzmarkts, an dem das höchste Handelsvolumen und größte Liquidität vorherrscht, systematisch feststellen und veröffentlichen. 6.24.1. Die Transaktionskurse werden dabei auf fortlaufender Grundlage auf den Konten festgestellt bzw. auf der Basis von aktuellen Kursen, die von führenden Finanzinstituten gestellt werden. 6.3. XTB wird sich nach besten Kräften bemühen, um sicherzustellen, dass es zu keinen signifikanten Differenzen zwischen Kon- traktkursen und Kursen der Basisinstrumente kommt, die durch namhafte Informationsdienstleister in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. 6.4. Der von XTB gemäß diesem Kapitel festgestellte Kurs für das jeweilige Finanzinstrument wird stets mittels einer Zwei-Wege- Bewertung festgelegt. Diese Zwei-Wege-Bewertung beinhaltet die Festlegung des Geld- sowie des korrespondierenden Briefkur- ses. Der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs ergibt die sog. Transaktionsspanne (Spread). 6.5. Die Auswahl der Kontraktart und des Kurses, zu dem ein Kontrakt ausgeführt werden soll, bleiben eine selbstständige und ei- genverantwortliche Entscheidung des Kunden. Dies gilt nur nicht in Fällen, in denen: a. XTB seine Rechte zur Glattstellung eines Kontrakts gemäß den vertraglichen Regelungen ausübt; b. eine Transaktion gemäß Punkt 5.4 der AGB’s glattgestellt wird, 6.6. XTB ist nicht verpflichtet, an Tagen, die keine Handelstage sind (vgl. hierzu detaillierte Aufstellung der Handelstage und Han- delszeiten im Verzeichnis der Handelstage und Handelszeiten, abrufbar auf der XTB-Webseite), Kletterhalle bietet verschiedene Kurse von Finanzinstrumenten zu stellen, Aufträge des Kunden entgegenzunehmen und/oder Weisungen des Kunden auszuführen. 6.7. Die Stellung der Kurse für Finanzinstrumente erfolgt im entsprechenden Handelskonto. XTB ist jedoch ebenso berechtigt, Kurse von Finanzinstrumenten per Telefon bekanntzugeben. 6.8. Sollte die Größe einer Kundenorder die in den Daten-Verzeichnissen bestimmte Größe übersteigen (z.B. den maximalen Order- wert in Lots), darf XTB vom Kunden die Erfüllung zusätzlicher Pflichten verlangen und spezielle Bedingungen für den Kontrakt anbieten. XTB wird den Kunden hierüber im Zeitpunkt der Ordererteilung in Kenntnis setzen. Der Kunde akzeptiert die angebo- tenen Bedingungen nach eigenständiger Bewertung. 0 800 987 23 30 xxxx@xxx.xx 6.9. Bei einigen der Finanzinstrumente wendet XTB im Rahmen der Feststellung der Kurse eine fixe Transaktionsspanne (Spread) an, die das Lernen und/ oder Verbessern der vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Daten-Verzeichnissen angegeben wirdallen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben. 6.104.2. XTB Die Anmeldung zu den Kursen kann mündlich, schriftlich (zum Beispiel per E-Mail oder Fax) oder online erfolgen. Der Nutzer erhält eine Annahmebestätigung. 4.3. Die Gebühren für den Kurs sind 8 Werktage vor Beginn des Kurses fällig. 4.4. Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Homepage der Kletterhalle. 4.5. Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der von der Kletterhalle festgelegten Mindestteilnehmeranzahl. Bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmeranzahl behält sich die Kletterhalle vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. 4.6. Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist schriftlich mitzuteilen. Die Kletterhalle ist berechtigt, Stornogebühren zu berechnen. Stornogebühren werden in solchen Fällen im jeweiligen Kurs explizit ausgewiesen. 4.7. Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, ohne vorherige Mitteilung an Kurse aus zwingenden Gründen abzusagen. Für ein solches Erfordernis bemüht sich die Kletterhalle um einen geeigneten Ersatztermin. Für den KundenFall, dass ein solcher Ersatztermin nicht gefunden werden kann, werden die o.gKursgebühren zu 100 % erstattet. fixen Transaktionsspannen in folgenden Fäl- len zu erhöhen: a. Überdurchschnittliche Kursschwankungen Weitere Ersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Kletterhalle kann von der Kursdurchführung auch gegenüber einzelnen Kursteilnehmern zurücktreten, insbesondere dann, wenn sich der Kursteilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des bestimmten Basisinstruments; b. Geringe Marktliquidität bzgl. eines bestimmten Basisinstruments; c. Unerwartete politische Kursteilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kurses oder wirtschaftliche Ereignisse; d. Ereignisse Höherer Gewaltfür andere Nutzer ausgeht. 6.114.8. Kurse externer Veranstalter oder Gruppenleiter dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und nach Vereinbarung der Geschäftsleitung der Kletterhalle abgehalten werden. 4.9. Die Leiter externer Gruppen tragen die volle Verantwortung für ihre Teilnehmer. Die Anerkenntnis der AGB sowie die Teilnehmerliste für Gruppen sind obligatorisch auszufüllen und vom Gruppenleiter zu unterschreiben. 4.10. Für einige die Durchführung von Kursen können einzelne Bereiche der Finanzinstrumente und Handelskonten wendet XTB einen Grundsatz Kletterhalle gesperrt werden. Soweit möglich werden diese Sperren rechtzeitig in geeigneter Weise angekündigt. Ist ein Kletterbereich gesperrt, steht dieser den anderen Nutzern der Kletterhalle für die Dauer der Sperrung nicht zur Quotierung der Preise von Finanzinstru- menten an, der einen variablen Spread beinhaltet, um die bestmöglich herrschenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts von Basisinstrumenten widerzuspiegelnVerfügung. 6.124.11. Bei Finanzinstrumenten mit einem variablen Spread verändert sich der Spread fortlaufend, um so die bestmöglich vorherr- schenden Marktbedingungen und die Volatilität des zugrundliegenden Basiswerts der Basisinstrumente wiederzugebenDas eigenmächtige Reservieren oder Absperren von Kletterbereichen ist nicht erlaubt. 6.13. Bei Platzierung einer Order im Modus „sofortige Ausführung“, schließt der Kunde eine Transaktion zu dem Kurs, der in der Or- der angezeigt wird. XTB kann diese Kunden-Order allerdings zurückweisen, sofern der Kurs des Finanzinstrumentes vor Ab- schluss der Transaktion signifikant gegenüber dem Order-Kurs abweicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)