Käuferschutz Musterklauseln

Käuferschutz. 3.1. Wenn Sie sich nach Ihrem Einkauf in einem teilnehmenden Online- Shop für den Käuferschutz angemeldet haben, wird Trusted Shops Sie in den nachfolgend aufgeführten Leistungsfällen unterstützen, in- dem Trusted Shops auf den Händler einwirkt (sog. Schlichtungsver- fahren), um eine Lösung des Problems herbeizuführen (also z. B. die vertragsgemäße Erfüllung der beiderseitigen Verpflichtungen oder eine andere einvernehmliche Lösung) und/oder tatsächlich geleistete Zahlungen unter den untenstehenden Voraussetzungen erstattet. Trusted Shops wählt die Art der Unterstützung nach eigenem Ermes- sen.
Käuferschutz. Beim Immobilienkauf wechselt der Eigentümer erst mit der Umschreibung im Grund- buch. Das kann oft viele Wochen nach der notariellen Beurkundung sein. Der Verkäufer könnte die Immobilie in dieser Zeit noch einmal verkaufen oder mit weiteren Hypotheken belasten und damit eine Zwangsversteigerung auslösen. Hat der Käufer ohne Sicherheiten den Kaufpreis gezahlt, muss er sehen, ob und wie er sein Geld zurückbekommt. Die Im- mobilie hat er auf jeden Fall verloren. Damit das nicht passieren kann, wird beim Notar eine Schutzregelung aufgenommen, die die Voraussetzungen formuliert, die erfüllt sein müssen, bevor der Kaufpreis bezahlt werden kann: z. B., dass für den Erwerber im Grundbuch eine sogenannte Eigentumsvormerkung (=Auflassungsvormerkung) eingetra- gen ist und die Lastenfreistellung sichergestellt ist. Der Notar überwacht die Erfüllung dieser Voraussetzungen und informiert den Käufer über den Zeitpunkt der gefahrlosen Kaufpreiszahlung (Fälligkeitsmitteilung). - Verkäuferschutz Auch der Immobilienverkäufer will sicher sein, dass er den vereinbarten Kaufpreis erhält. Der Notar kann zwar nicht die Zahlungsfähigkeit des Käufers vor oder bei Beurkundung überprüfen, er nimmt jedoch zur Absicherung des Verkäufers die Eigentumsumschrei- bung erst dann vor, wenn der Verkäufer sein Geld erhalten hat und ihm dies nachgewie- sen ist. Ferner enthält jeder Kaufvertrag eine Verzugszinsregelung (5 % über dem jeweiligen Ba- siszins) und eine Vollstreckungsunterwerfung des Käufers, so dass der Verkäufer bei Nichtzahlung ohne gerichtlichen Titel sofort aus der notariellen Urkunden (=Vollstreckungstitel) den Gerichtsvollzieher beauftragen kann. - Lastenfreistellung Häufig hat auch der Verkäufer die Immobilie bei Kreditinstituten finanziert, für die dann Hypotheken oder Grundschulden eingetragen sind. Der Verkäufer kann von seinen Kre- ditgebern die Löschung des Grundpfandrechts verlangen, sobald der Kredit zurückbezahlt wird. Ist die Darlehenssumme ganz oder teilweise noch nicht bezahlt, ist der Kaufpreis vorrangig dazu zu verwenden, die Kreditgeber zu befriedigen. Der Käufer muss dann den entsprechenden Teil des Kaufpreises nicht an den Verkäufer, sondern direkt an dessen Kreditinstitut bezahlen, damit die Lastenfreistellung erfolgen kann. Hierüber wird der No- tar ihn schriftlich informieren ( Fälligkeitsmitteilung ).
Käuferschutz. Xxxxxx, die ihr Teilzahlungsgeschäft mit ihrem PayPal Konto verknüpfen, haben Anspruch auf Käuferschutz gemäß den aktuellen Bestimmungen der PayPal-Käuferschutzrichtlinie als Teil der AGB. In diesem Fall darf der Händler den Kaufpreis nur dann behalten, wenn er einen Anspruch auf Verkäuferschutz gemäß den Bedingungen der PayPal-Verkäuferschutzrichtlinie als Teil der AGB geltend machen kann.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.