Leistungsfälle Musterklauseln

Leistungsfälle. Von der Garantie abgedeckt ist die Erstattung tatsächlich geleiste- ter, vertraglich vereinbarter Zahlungen („Geleistete Zahlungen“) in den folgenden Fällen, vorausgesetzt die Geleisteten Zahlungen wur- den trotz Anspruch auf Erstattung und trotz Aufforderung nicht inner- halb von fünf Tagen durch den Online-Shop erstattet. • Geld zurück bei Nichtlieferung oder Nichtleistung x. Xxxx oder digitaler Inhalt wurden nicht geliefert bzw. nicht zur Verfügung gestellt; b. Eine Dienstleistung wurde wegen Verschuldens des Anbieters nicht erbracht; c. Eine Pauschalreise konnte ohne Angebot einer gesetzlich zuläs- sigen Alternative wegen endgültiger Absage der Reise durch den Reiseveranstalter nicht angetreten werden. 1 / 7 Die Garantie dient jedoch in diesem Fall nicht der Insolvenzabsi- cherung und tritt auch nicht ergänzend zu einer solchen hinzu (z.B. bei Erreichen/Übersteigen von Haftungshöchstgrenzen). Eine solche Absicherung unterliegt allein dem Reisesicherungs- schein. Auch deckt die Garantie bei Online-Reiseveranstaltern nicht Fälle ab, die von einer Reiserücktrittsversicherung gedeckt werden oder gedeckt werden können, sie tritt auch nicht ergän- zend hinzu (z.B. Erreichen von Haftungshöchstgrenzen oder bei Selbstbehalten), hierzu dient allein die Reiserücktrittsversiche- rung. d. Ein bei einem Online-Shop gekaufter Gutschein für die Lieferung einer Ware oder eines digitalen Inhaltes oder einer Dienstleis- tung wird trotz Gültigkeit nicht eingelöst, obwohl Sie den ver- pflichteten Online-Shop rechtmäßig zur Einlösung aufgefordert haben und der gekaufte Gutschein im Rahmen des Widerrufs- recht zulässig retourniert wurde. Die Garantie greift nur innerhalb der vereinbarten Absicherungsdauer und insbesondere nicht, wenn Sie den Gutschein verfallen lassen oder aus sonstigen Gründen nicht einlösen; e. Bei einem Energielieferungsvertrag (Strom, Gas, Fernwärme, Wasser) wird die Leistung nicht erbracht; f. Bei Vermittlung oder Abschluss einer Versicherung ist der Versi- cherungsvertrag trotz geleisteter Zahlung nicht zustande gekom- men. Die Garantie dient jedoch in diesem Fall nicht der Absicherung im Sinne der Vermögensschadenhaftpflicht und tritt auch nicht ergänzend zu einer solchen hinzu (z.B. bei Erreichen/Überstei- gen von Haftungshöchstgrenzen). Auch dient die Garantie nicht zur Absicherung der Erbringung von Versicherungsleistungen. • Geld zurück bei Nichterstattung nach Widerruf, Warenrück- sendung oder Transportverlust g. Keine oder unvollständige Erstatt...
Leistungsfälle. Von der Garantie abgedeckt ist die Erstattung tatsächlich geleiste- ter, vertraglich vereinbarter Zahlungen („Geleistete Zahlungen“) in den folgenden Fällen, vorausgesetzt die Geleisteten Zahlungen wur- den trotz Anspruch auf Erstattung und trotz Aufforderung nicht inner- halb von fünf Tagen durch den Online-Shop erstattet. • Geld zurück bei Nichtlieferung oder Nichtleistung x. Xxxx oder digitaler Inhalt wurden nicht geliefert bzw. nicht zur Verfügung gestellt; b. Eine Dienstleistung wurde wegen Verschuldens des Anbieters nicht erbracht; sigen Alterna ive wegen endgültiger Absage der Reise durch den Reiseveranstalter nicht angetreten werden. Die Garantie dient jedoch in diesem Fall nicht der Insolvenzabsi- cherung und tritt auch nicht ergänzend zu einer solchen hinzu (z.B. bei Erreichen/Übersteigen von Haftungshöchstgrenzen). Eine solche Absicherung unterliegt allein dem Reisesicherungs- schein. Auch deckt die Garantie bei Online-Reiseveranstaltern nicht Fälle ab, die von einer Reiserücktrittsversicherung gedeckt werden oder gedeckt werden können, sie tritt auch nicht ergän- zend hinzu (z.B. Erreichen von Haftungshöchstgrenzen oder bei Selbstbehalten), hierzu dient allein die Reiserücktrittsversiche- rung.
Leistungsfälle. Beitragszahlung / Fälligkeit 7. Haftung
Leistungsfälle. Die Trusted Shops Garantie gilt ausschließlich für solche Bestel- lungen, bei denen einer der untenstehenden Leistungsfälle (lit. a – e) innerhalb der vereinbarten Absicherungsdauer** nach Eingang der Bestellung beim Online-Shop eintritt. Im Falle wiederkehrender Leistungen erstreckt sich die Trusted Shops Garantie ausschließlich auf die erste der zu erbringenden Teilleistungen. Ist diese vereinbarungsgemäß erfolgt, können für die weiteren Teilleistungen keine Erstattungsansprüche aus der Garantie geltend gemacht werden. a) Rückerstattung des Kaufpreises im Falle der Nichtlieferung der bestellten Ware durch den Online-Shop: Wenn die bestellte Ware Ihnen nicht oder nicht vollständig innerhalb der vereinbarten Absicherungsdauer** nach Eingang der Bestellung beim Online-Shop geliefert wurde, müssen Sie dies spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen bei der Trusted Shops GmbH gemäß Ziffer III anzeigen. Bei Bestellungen durch Personen, die nicht Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt die Liefe- rung mit Auslieferung an das Transportunternehmen als bewirkt. Die Trusted Shops GmbH übernimmt nach Anzeige der Nichtlie- ferung für Sie die weitere Abwicklung mit dem Online-Shop. Sollte der Online-Shop Ihnen daraufhin den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Kalendertagen rückerstatten, erhalten Sie Ihr Geld im Rahmen der Trusted Shops Garantie von dem Garantie- geber* bis zu der vereinbarten Absicherungshöhe** zurück.. Die Trusted Shops Garantie dient nicht der Absicherung sonsti- ger Ansprüche gegen den Online-Shop außerhalb des Kaufver- trages (z.B. Mobilfunkgebühren, Gutschriften oder Prämien) und auch nicht der Absicherung etwaiger Schadensersatzansprü- che... b) Rückerstattung des Kaufpreises nach Rücksendung der Ware an den Online-Shop: Sie haben Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises sowie der von Ihnen nicht zu tragenden Rücksendekosten, wenn Sie Ihr Widerrufs- bzw. Rückgaberecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge fristgerecht ausgeübt haben und dem Online- Shop die Ware unter Einhaltung der hierfür kaufvertraglich vereinbarten Modalitäten und Fristen zurückgesandt haben, wobei die Möglichkeit der Nachverfolgung der Warenrücksen- dung gegeben sein muss (zB. bei Einschreiben, Paketen; nicht so bei Päckchen). Bitte beachten Sie, dass bestimmte Waren nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge von der Rück- sendung ausgeschlossen sind (z.B. verderbliche Lebensmittel oder Maßanfertigungen). Spätestens innerhalb der vereinbarten Absicherungsdauer** plus 7 Kale...

Related to Leistungsfälle

  • Leistungsfreiheit Machen Sie entgegen der Vereinbarungen vorsätzlich keine oder nicht wahrheitsgemäße Angaben oder stellen Sie uns vorsätzlich die verlangten Belege nicht zur Verfügung, verlieren sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, verlieren Sie Ihren Anspruch zwar nicht vollständig, aber wir können unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, zur Aufklärung oder zur Beschaffung von Belegen arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei. Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, zur Aufklärung und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet. Erhalten wir von Ihnen als Versicherungsnehmer personenbezogene Daten von Dritten, müssen Sie das Merkblatt zur Datenverarbeitung an diese weitergeben. Das sind z. B. Mitversicherte, versicherte Personen, Bezugsberechtigte, abweichende Beitragszahler, Kredit-, Leasinggeber etc.

  • Leistungsausführung 8.1. Wir sind lediglich dann verpflichtet, nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden zu berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen er- forderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. 8.2. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte ge- ringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausge- handelt wird. 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergän- zung des Auftrages, so verlängert sich die Lie- fer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Be- schleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auf- laufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen. 8.5. Sachlich (zB Anlagengröße, Baufortschritt, u.a.) ge- rechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

  • Leistungsinhalt 5.1.1 Im Rahmen von Consulting-Leistungen schuldet EXASOL die Unterstützung des Vertragspartners nach Maßgabe des in dem Leistungsschein beschriebenen Gegenstands und Umfangs. 5.1.2 Ist nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart, schuldet EXASOL im Rahmen des Consultings kein bestimmtes Ergebnis und übernimmt keine Verpflichtung bzgl. der Erreichung der vom Vertragspartner ggf. verfolgten Ziele. 5.1.3 Consulting-Leistungen, die keine lokale Präsenz beim Kunden erfordern, können remote erbracht werden. 5.1.4 EXASOL ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Mitarbeiter von gemäß §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen einzuschalten. Wird die Leistung durch einen sonstigen Subunternehmer erbracht, wird der Vertragspartner zuvor unterrichtet.

  • Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 2 Jahre, in allen anderen Fällen 6 Monate. Diese Frist verlängert sich bei Abzahlungsgeschäften mit Verbrauchern bis zur Fälligkeit der letzten Teilzahlung, wobei dem Kunden die Geltendmachung seines gewährleistungsrechtlichen Anspruches vorbehalten bleibt, wenn er bis dahin dem ISP den Mangel angezeigt hat.

  • Leistungszeit Die Zeit (Datum, Uhrzeit), zu der eine bestimmte Leistung zu erbringen ist, z. B. ein Zeitfenster oder ein Zeitpunkt.

  • Leistungsangebot (1) Der Kunde und dessen Bevollmächtigte können Bankgeschäfte mittels Online Banking in dem von der Bank angebotenen Umfang abwickeln. Zudem können sie Informationen der Bank mittels Online Banking abrufen. Des Weiteren sind sie gemäß § 675f Absatz 3 BGB berechtigt, Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste gemäß § 1 Absätze 33 und 34 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) (2) Kunde und Bevollmächtigte werden einheitlich als „Teilnehmer“, Konto und Depot einheitlich als „Konto“ bezeichnet, es sei denn, dies ist ausdrücklich anders bestimmt. (3) Zur Nutzung des Online Banking gelten die mit der Bank gesondert vereinbarten Verfügungslimite.

  • Leistungsumfang 4.1 Der Umfang der vertraglichen Reiseleistung ergibt sich grundsätzlich aus der für den im Reisezeitraum maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den Angaben der Reisebestätigung unter Xxxxxxx sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Die Leistungen von ICO bestehen aus der Beförderung und Unterbringung und weiteren Leistungen für die angemeldeten Personen wie in der Reisebestätigung nebst sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen angegeben. Nebenabreden oder sonstige abweichende Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung der ICO. 4.2 Vom Leistungsumfang nicht erfasst sind insbesondere Flüge oder sonstige Zubringerdienste vom Heimatort der Reisenden zum Einschiffungshafen sowie vom Ausschiffungshafen zurück, oder Hotelarrangements vor oder nach der Kreuzfahrt, es sei denn, diese Leistungen sind Teil der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen und bestätigten vertraglichen Leistung. Sind diese Leistungen (z.B. manche Anreisepakete) nicht Teil der Leistungsbeschreibung können die Anmeldenden solche Leistungen auf Anfrage nach ihren Vorgaben zusammenstellen lassen. Sie werden von ICO, wennmöglich, als Zusatzleistungbestätigtundwerdeninsoweit Teil des Pauschalreisevertragessolangeessichnichtum vermittelte Leistungen handelt. Soweit sich hieraus gesonderte Regelungen für die Anmeldenden ergeben, werden sie stets dann hingewiesen, wenn AGB anderer Leistungsträger einzubeziehen sind. Wenn diese Leistungen ausdrücklich und unmissverständlich als Fremdleistung und unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers gekennzeichnet sind, gehören sie nicht zum Leistungsumfang des Veranstalters ICO. Bei Widersprüchen ist die Reisebestätigung maßgebend. 4.3 Die Übermittlung der Reisedokumente hat gegenüber den Anmeldenden oder dem von ihnen beauftragten Reise- büro bis spätestens sieben Tage vor dem Reisebeginn zu erfolgen, wenn der Reisepreis vollständig gezahlt und das Bordmanifest ausgefüllt ist. Sind die Reisedokumente wider Erwarten noch nicht angekommen, haben sich die An- meldenden dringend mit dem von Ihnen beauftragten Reisebüro, ansonsten mit ICO zur Klärung in Verbindung zu setzen.

  • Leistungsausschlüsse Die Softwarepflege/Hardwarewartung umfasst nicht: - das Störungsmanagement von Störungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands in nicht freigegebenen Umgebungen oder mit Veränderungen der Pflegesoftware / des Wartungsgegenstands durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte stehen, - Upgrades, d. h. weiterentwickelte Versionen mit wesentlichen funktionalen Erweiterungen, - die Weitergabe sonstiger neuer Software, - die Installation von Updates und Upgrades sowie sonstiger neuer Software, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die durch Gewalteinwirkungen Dritter, höhere Gewalt, vom Kunden nicht gewartete Geräte oder durch unsachgemäße Behandlung (Nichtbeachtung von Gebrauchsanweisungen und funktionswidrigem Gebrauch) des Kunden oder seiner Mitarbeiter hervorgerufen werden, - die Behebung von Störungen oder Ausfällen, die darauf beruhen, dass die in die Wartungsgegenstände eingebaute und vom Auftragnehmer nicht freigegebene Software und Hardware aufgrund technischer Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist, Programmabläufe korrekt durchzuführen bzw. Datensätze richtig zu bearbeiten, diese insbesondere vollständig und richtig zu erkennen, zu berechnen oder ablaufen zu lassen. - die Überlassung von Verbrauchs-, Verschleiß- oder Ersatzteilen. Überlässt der Anbieter dem Kunden derartige Teile, sind diese entsprechend Ziffer 2.7 zu vergüten. - zusätzlich vereinbarte Einsätze vor Ort beim Kunden, Beratung und Unterstützung bei veränderter Software, Klärung von Schnittstellen zu Fremdsystemen, Installations- sowie Konfigurationsunterstützung, insbesondere bei Zusatzsoft- oder -hardware.

  • Leistungsort Der Leistungserbringer hat die Lieferung der Hilfsmittel und die Erbringung der weiteren von ihm zu erbringenden Leistungen persönlich „vor Ort“, d.h. im allgemeinen Lebensbereich / der häuslichen Umgebung am Wohnsitz des Versicherten oder - soweit erforderlich - in Behinder- teneinrichtungen, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen durchzuführen, soweit nach- folgend bzw. im Vertrag nicht Abweichendes bestimmt ist. Auf Wunsch des Versicherten und mit Zustimmung des Krankenhauses können die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen auch bereits während des stationären Aufenthaltes (in Vorbe- reitung auf die Entlassung) erbracht werden. § 13 des Rahmenvertrages gilt.

  • Gewährleistung 10.1. Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Soweit die Beschaffenheit eines Produktes oder einer Leistung nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Regelungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter, z.B. Werbeaussagen, übernehmen wir jedoch keine Haftung. 10.2. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs - und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen. 10.3. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Mangel aufgrund unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, der Systemumgebung, Bedienungsfehlern, Nachbesserung/Änderungen/unzureichender Wartung des Kunden oder Dritter oder durch Produkte/ Installationen Dritter sowie Gebrauch der Liefer- und Leistungsgegenstände entgegen den Hersteller-Richtlinien,verursacht wurde. 10.4. Liegt ein von uns zu vertretener Mangel vor, sind wir nach unserer Xxxx zur Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) berechtigt. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Vertragspartner die fällige Vergütung zahlt. Der Vertragspartner ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten. Der Vertragspartner hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere beanstandete Produkte zu Prüfungszwecken zu übergeben. Wir sind berechtigt, zu wählen, ob das schadhafte Teil oder die gesamte Sache in unserem Betrieb repariert wird, wobei der Vertragspartner verpflichtet ist, uns die Sache zur Verfügung zu stellen, oder schadhafte Teile oder die Sache vor Ort beim Vertragspartner durch unsere Servicetechniker reparieren zu lassen. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Vertragspartner uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Der Vertragspartner hat vor Durchführung von Reparaturen an Geräten dafür Sorge zu tragen, dass eine ordnungsgemäße Datensicherung seiner Daten erfolgt, da diese bei Reparaturen verloren gehen können. Entsprechendes gilt im Falle von Ersatzlieferungen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neue Gewährleistungsfristen in Kraft. 10.5. Zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderliche Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen, wenn tatsächlich ein von uns zu vertretener Mangel vorliegt. Anderenfalls können wir vom Vertragspartner die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, insbesondere Prüf - und Transportkosten, ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Vertragspartner nicht erkennbar. 10.6. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder wenn eine für die Nacherfüllung vom Vertragspartner zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. 10.7. Wird uns eine mangelhafte Sache zur Prüfung oder Durchführung von Gewährleistungsarbeiten zugesandt, soll der Vertragspartner die Originalverpackung benutzen. Für Schäden, die möglicherweise durch den Transport in einer anderen als in der Originalverpackung oder einer ungeeigneten Verpackung entstanden sind, haften wir nur, wenn der Vertragspartner nachweist, dass der Schaden nicht durch die Verpackung entstanden ist. Dem Vertragspartner wird daher angeraten, die Originalverpackung aufzubewahren. Auf Wunsch stellen wir dem Vertragspartner geeignete Verpackungen auf Kosten des Vertragspartners zur Verfügung. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, wenn unsere Mitarbeiter Waren abholen und andere Verpackungen benutzen. 10.8. Die Übernahme von Garantien durch uns bedarf einer besonderen, schriftlichen Vereinbarung. 10.9. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von nachfolgend Punkt 7. und sind im Übrigen ausgeschlossen.