Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 9.1. MSC kann den Pauschalreisevertrag – auch bereits vor Reiseantritt – ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von MSC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der körperliche oder geistige Zustand des Kunden eine Reise bzw. Weiterreise unmöglich macht, dieser also reiseunfähig ist, oder eine Gefahr für sich selbst, andere Reisende oder für die Sicherheit des Schiffes darstellt. MSC ist ebenfalls zur Kündigung berechtigt, wenn der Kunde Waffen, Munition, explosive oder feuergefährliche Stoffe (Bengalos) oder ähnliches an Bord bringt oder dieses versucht. Weitere Kündigungsgründe für MSC sind das Konsumieren oder an Bord bringen von Drogen sowie das Begehen von Straftaten. MSC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde unter falschen Angaben zur Person, zur Adresse und / oder zum Ausweisdokument gebucht hat oder auf entsprechenden Antiterrorlisten der EU oder der OFAC steht.
9.2. Kündigt MSC den Pauschalreisevertrag verhaltensbedingt, so behält MSC den Anspruch auf den Reisepreis; MSC muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Etwaige zusätzliche Kosten für die Rückreise hat der Kunde zu tragen.
9.3. An Bord gilt eine Bordordnung, die vom Kunden uneingeschränkt zu beachten und einzuhalten ist. Der Kapitän ist für das Schiff, die Passagiere und die Besatzung verantwortlich. Im Rahmen der seemännischen Führung des Schiffes, der Gewährleistung der Sicherheit, sowie in Bezug auf die Einhaltung der Bordordnung hat der Kapitän die alleinige Entscheidungsbefugnis und ist damit berechtigt, Xxxxxx entschädigungslos von Bord zu weisen. Dies gilt auch für während der Reise auftretende Fälle gem.Ziffer 7.7.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. XXXXXX kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende • eine ihm bekannte Reiseuntauglichkeit vor Reisebeginn nicht mitgeteilt hat; • sein Alter wissentlich falsch angegeben hat; • nach dem Urteil des Kapitäns bzw. des Schiffsarztes wegen Krankheit, Gebrechen oder aus anderen Gründen reiseunfähig ist; • auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist; • die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von XXXXXX bzw. der Schiffsleitung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist; • mit falschen Angaben gebucht hat; • zum Reiseantritt unpünktlich erscheint oder • nicht die notwendigen Reisevorschriften erfüllt bzw. nicht die notwendigen Reisepapiere mit sich führt, sodass die Gefahr besteht, dass andere Passagiere das Schiff nicht zum Landgang verlassen dürfen. Kündigt XXXXXX, so behält XXXXXX den Anspruch auf den Reisepreis; CUNARD muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die CUNARD aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der CUNARD von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. HHD kann den Reisevertrag ohne Ein- haltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Rei- se trotz Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge- rechtfertigt ist. Dies gilt etwa bei der Gefährdung anderer Personen. In die- sem Fall verfällt der Reisepreis, wobei ggf. ersparte Aufwendungen oder Vor- teile durch anderweitige Verwendung angerechnet werden, einschließlich eventueller vom Leistungsträger gut- gebrachter Beträge.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 7.1. OC kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von OC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2. Kündigt OC, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, OC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als der von ihr einbehaltene anteilige Restreisepreis.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 10.1. GIM kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhal- tung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeach- tet einer Abmahnung von GIM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht- fertigt ist.
10.2. Kündigt GIM, so behält GIM den Anspruch auf den Leistungspreis; GIM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die GIM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 10.1 MIC kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung von MIC nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig ver- halten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das ver- tragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von MIC beruht.
10.2 Kündigt MIC, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leis- tungsträgern gutgebrachten Beträge.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 11.1. ST oder in deren Stellvertretung der hierzu ausdrücklich bevollmächtige Beauftragte oder Eigentümer, können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von ST, deren Beauftragten oder des Eigentümers nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder Mitreisender sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
11.2. Dies gilt insbesondere soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung, fortgesetzt wird oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt erheblich beschädigt wird.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen. 7.1. RSSC kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von RSSC nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
7.2. Kündigt RSSC, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, RSSC nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als der von ihr einbehaltene anteilige Restreisepreis.