KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG Musterklauseln

KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG. Der Verkäufer ist in den folgenden Situationen im eigenen Ermessen zur sofortigen Aussetzung bzw. zur Kündigung der vorliegenden Vereinbarung bzw. aller nicht ausgeführten Bestellungen durch Mitteilung an den Käufer berechtigt: (i) Der Käufer gerät mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten in Verzug oder verletzt bestehende vertragliche Bestimmungen und korrigiert die Vertragsverletzung nicht binnen dreissig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung, die auf die Verletzung hinweist; (ii) der Käufer gerät mit einer nach Massgabe dieser Vereinbarung fälligen Zahlung in Verzug und korrigiert die Vertragsverletzung nicht binnen drei (3) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Zahlungserinnerung; (iii) der Käufer versucht, die vorliegende Vereinbarung oder darunter bestehende Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte zu übertragen; (iv) der Käufer stellt seine laufende Geschäftstätigkeit ein, pausiert oder beendet übliche Geschäftsabläufe (einschliesslich der Unfähigkeit zur Bedienung fälliger Verbindlichkeiten), oder es wird ein Konkursverwalter für die Vermögenswerte des Käufers eingesetzt, oder es wird ein Insolvenz- oder Konkursverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet, oder der Käufer nimmt eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vor;
KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG. 11.1. Auf Initiative des Nutzers Der Nutzer kann seinen Nutzungsvertrag jederzeit zum Ende eines Nutzungsjahres kündigen (s. 10.2). Die Kündigung erfolgt per Einschreiben an D+L. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Nutzungszeitraums. 11.2. Auf Initiative von DIS oder D+L Im Falle eines Verstoßes gegen eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen der TX-VISIO WEB-Services behalten sich DIS und D+L das Recht vor, den Nutzungs- vertrag ipso jure zu kündigen oder auszusetzen, ohne dass der Nutzer eine Entschädigung verlangen kann. Diese Möglichkeit stehen DIS und D+L insbesondere für den Fall offen, dass DIS Piraterie oder versuchten illegalen Gebrauch von Informa- tionen im Netzwerk feststellt, die ursächlich in Ver- bindung mit dem Nutzer sind, oder wenn DIS ein identisches Login für zeitgleiche Verbindungen fest- stellt. Sollte sich die oben genannte Hypothese bewahr- heiten, behalten sich DIS und D+L das Recht vor, den Service-Zugang des Nutzers ohne jegliche Ent- schädigung oder Ankündigung sofort zu sperren. Im Falle eines Entfalls oder einer verspäteten Zah- lung behalten sich DIS und D+L das Recht vor, den laufenden Nutzungsvertrag nach erfolgloser schrift- licher Inverzugsetzung per eMail und ipso jure zu kündigen oder auszusetzen, ohne Anspruch des Nutzers auf Entschädigung aufgrund des gesperrten Zugriffs auf den Service.
KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG 

Related to KÜNDIGUNG/AUSSETZUNG

  • Kündigung aus wichtigem Grund Ist für eine Geschäftsbeziehung eine Laufzeit oder eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart, kann eine fristlose Kündigung nur dann ausgesprochen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kunden, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Bank, unzumutbar werden lässt, die Geschäftsbeziehung fortzusetzen.

  • Kündigungsschutz 62.1 Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist missbräulich, wenn eine Partei sie ausspricht:48) a) wegen einer Eigenschaft, die der anderen Partei kraft ihrer Persönlichkeit zusteht, es sei denn, diese Eigenschaft stehe in einem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis oder beein- trächtige wesentlich die Zusammenarbeit im Betrieb; b) weil die andere Partei ein verfassungsmässiges Recht ausübt, es sei denn, die Rechtsausübung verletze eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis oder beeinträchtige wesentlich die Zusam- menarbeit im Betrieb; c) ausschliesslich um die Entstehung von Ansprüchen der ande- ren Partei aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln; d) weil die andere Partei nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht; e) weil die andere Partei schweizerischen obligatorischen Militär- dienst, Zivil- und Zivilschutzdienst, militärischen Frauendienst oder Rotkreuzdienst leistet oder eine nicht freiwillig übernom- mene gesetzliche Pflicht erfüllt. 62.2 Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist im weiteren missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird:49) a) weil der Arbeitnehmende einem Arbeitnehmendenverband angehört oder nicht angehört oder weil er eine gewerkschaft- liche rechtmässige Tätigkeit ausübt; b) während der Arbeitnehmende gewählter Arbeitnehmenden- vertreter in einer betrieblichen oder in einer dem Unterneh- men angeschlossenen Einrichtung ist und der Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass er einen begründeten Anlass zur Kündigung hatte. 62.3 Die Partei, die das Arbeitsverhältnis missbräuchlich kündigt, hat der andern Partei eine Entschädigung auszurichten.50) 62.4 Die Entschädigung wird vom Richter unter Würdigung aller Um- stände festgesetzt, darf aber den Betrag nicht übersteigen, der dem Lohn des Arbeitnehmenden für sechs Monate entspricht. Schadenersatzansprüche aus einem anderen Rechtstitel sind vorbehalten.51) 62.5 Wer gemäss diesen Bestimmungen eine Entschädigung geltend machen will, muss gegen die Kündigung längstens bis zum Ende der Kündigungsfrist beim Kündigenden schriftlich Einsprache erheben.52) 62.6 Ist die Einsprache gültig erfolgt und einigen sich die Parteien nicht über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so kann die Partei, der gekündigt worden ist, ihren Anspruch auf Entschädi- gung geltend machen. Wird nicht innert 180 Tagen nach Beendi- gung des Arbeitsverhältnisses eine Klage anhängig gemacht, ist der Anspruch verwirkt.53)

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf,

  • Entschädigungsgrenzen Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall höchstens a) bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; b) bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; c) bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Kündigung nach Mahnung Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

  • Laufzeit, Kündigung Diese Rahmenvereinbarung und die jeweiligen Vermögensverwaltungsaufträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

  • Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten (1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer xxxxxx, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten. (2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst, sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers unmittelbar durch den Auftragnehmer sicherzustellen.

  • Folgen der Kündigung 17.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Die Aufwendun- gen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen, hat der Karteninhaber – bzw. haben die gemäß den Ziffern 12.2 bis 12.3 gesamtschuldnerisch Haftenden und bei der BasicCard für Jugendliche der/die Sorge- berechtigte(n) gemäß den Ziffern 13.4 und 13.6 – zu tragen. Unabhängig davon wird die Bank zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Verfügungen mit gekün- digten Karten nach Wirksamwerden der Kündigung zu unterbinden. 17.2 Mit Wirksamwerden der Kündigung des zu- sätzlichen Vertrags über das Einlagengeschäft und/oder die Kreditgewährung mit der Bank (vgl. Ziffer 1.3) ist letztere verpflichtet, etwaiges Gutha- ben samt aufgelaufenen Zinsen auf das zu diesem Zeitpunkt gültige Abrechnungskonto der Karte zu überweisen. Im Falle einer Kreditgewährung ist der gewährte Kredit samt ausstehender Kreditzinsen mit Wirksamwerden der Kündigung des Kreditver- trags fällig gestellt und wird dem zu diesem Zeit- punkt gültigen Abrechnungskonto der Karte belas- tet.